Italien: Bürger sollen sich mit Schuss­waffen VER­TEI­DIGEN können! Deutschland: ENT­WAFFNUNG geht weiter

Italien will künftig Bürger vor Über­griffen schützen!

Kri­tiker sprechen von Wild-West-Manier!

Deutschland hin­gegen treibt Ent­waffnung weiter voran!


Es war wie ein Paukenschlag!

Mit über­wäl­ti­gender, fast VIER­FACHER Mehrheit peitschte Ita­liens Innen­mi­nister und Vize­premier Matteo Salvini vor kurzem ein neu ein­ge­brachtes Gesetz zur legi­timen Selbst­ver­tei­digung durchs Abgeordnetenhaus.

Mit sage und schreibe 373 zu 104 Gegen­stimmen wurde es angenommen!

Künftig dürfen sich Ita­liens Bürger mit Waffen verteidigen.

Hin­ter­grund: Salvini ver­sprach schon bei den Wahlen, die Bürger vor Über­griffen zu schützen. Er äußerte auch Ver­ständnis für Haus­ei­gen­tümer, die bei der Ver­tei­digung ihres Besitzes Schuss­waffen gebrauchten.

Damals sprach er sich schon unmiss­ver­ständlich für ein Selbst­ver­tei­di­gungs­recht aus: „Wenn Du auf Füßen in mein Haus kommst, musst du wissen, dass du nie­der­ge­streckt wieder raus­ge­bracht werden kannst.“

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Konkret ver­sprach er, den Bürgern mehr Rechts­si­cherheit zu geben: Wer in fremdes Eigentum ein­bricht oder einen Laden über­fällt, muss damit rechnen, dass sich der Eigen­tümer mit allen ihm zur Ver­fügung ste­henden Mitteln wehrt.

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Die Rechtslage in Italien war bislang ähnlich wie in Deutschland zahnlos und machte den Ange­grif­fenen wehrlos: In Notwehr darf der Bedrohte nur zum mil­desten aller Ver­tei­di­gungs­mittel greifen. Im neuen ita­lie­ni­schen Gesetz wird nun stehen, dass es „immer“ ver­hält­nis­gemäß ist, sich in seinem Haus oder in seinem Geschäft mit einer Waffe gegen Ein­dring­linge zu ver­tei­digen. Eigentlich eine Selbst­ver­ständ­lichkeit, wenn man das Opfer und nicht den Täter schützen will.
Salvini bezeichnete eine andere Ver­fah­rens­weise, als die nun im Gesetz fest­ge­schriebene, als lebensfern: „Wenn ich jemanden mas­kiert einen Meter vor mir habe, muss ich nach aktu­ellem Recht für Notwehr ver­stehen, ob er mich angreifen will, ob die Pistole echt ist, ob das Messer geschliffen ist. Ich sagen Ihnen: Wenn ich jemanden nachts mas­kiert bei mir im Zimmer habe, dann erledige ich das. Wenn ich Angst habe, bin ich legi­ti­miert, mich in meinem Haus zu verteidigen.“
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Die Gegner laufen Sturm, befürchten, die Sicher­heitslage in Italien könnte sich durch eine even­tuelle Selbst­justiz verschärfen.

Die Oppo­sition erinnert daran, dass bereits das jüngst über­ar­beitete Straf­recht die Mög­lichkeit einer Selbst­ver­tei­digung vorsehe. Diese ent­binde aber nicht von der Ver­ant­wort­lichkeit des sich Verteidigenden.
„Wer in seiner Wohnung auf einen Ein­brecher schießt“, so Gian Domenico Caiazza, Prä­sident der Straf­kam­mern­union, „muss in jedem Fall die Ver­hält­nis­mä­ßigkeit abwägen.“ Sollte der Dieb fliehen und würde in den Rücken geschossen, müsse sich der Schütze vor den Sicher­heits­or­ganen und den Gerichten ver­ant­worten und eine Strafe ris­kieren. Zudem ändere sich durch das neue Gesetz nichts an den Bestim­mungen zum Erwerb und zur Hand­habung von Schuss­waffen, eine den USA ver­gleichbare Lage werde es in Italien nicht geben, so die Kri­tiker des Gesetzes.
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Darauf ent­gegnete Salvini :
Derzeit gehe es zu wie im Wilden Westen, Kri­mi­nelle seien stärker als die nor­malen, ehr­lichen Bürger. Endlich, sagt auch die Minis­terin für Öffent­liche Ver­waltung und ehe­malige Andreotti-Anwältin Giulia Bon­giorno, werde im Kampf gegen Ein­brecher Recht, was Recht sein müsse: „Wenn so eine Person sich in meinem Haus bewegt und sich meinem Zimmer nähert, wo auch mein Kind ist, und ich habe eine Pistole – dann nutze ich sie. Punkt.“
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Die Strafen für Ein­brecher werden im erwei­terten Selbst­ver­tei­di­gungs­recht in Italien eben­falls deutlich erhöht:
Für Haus­frie­dens­bruch werden die Strafen auf bis zu vier Jahre ange­hoben, für Woh­nungs­ein­brüche auf bis zu sechs Jahre.
Wer sich recht­mäßig ver­teidigt hat, kann zukünftig zivil­rechtlich nicht für ent­standene Schäden zur Ver­ant­wortung gezogen werden.
Übrigens:
40 Prozent der Ita­liener hatten sich laut einer Umfrage dafür aus­ge­sprochen, die Nutzung von Waffen zur Selbst­ver­tei­digung zu erleichtern.
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Nun muss das neue Selbst­ver­tei­di­gungs­recht bis Ende des Monats durch den ita­lie­ni­schen Senat bestätigt und somit vor der Euro­pawahl in Kraft gesetzt werden. 

Dies­be­züglich weht in Deutschland ein ganz anderer Wind.
Die Ent­waffnung des Bürgers und die längst vor­an­ge­triebene Ver­schärfung des Waf­fen­rechts ist nicht genug. Denn nun fordern Poli­tiker eine weitere Verschärfung.
Vor wenigen Tagen erst sprachen sich dafür die Grünen aus. Vor­ge­schoben wird dafür der „Kampf gegen Reichs­bürger“, um ihnen den Zugang zu legalen Waffen „effektiv zu verwehren“.
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Bereits vor einigen Jahren habe ich im Zusam­menhang mit Amok­läufen über ein libe­ra­leres Waf­fen­recht – wie etwa in den USA – geschrieben, was nun wieder so aktuell wie nie ist:
Vor allem euro­päische Medien und Poli­tiker, allen voran wieder einmal die Deut­schen, ver­ur­teilen das US-ame­ri­ka­nische Recht, wonach jeder Bürger grund­sätzlich Pis­tolen, Gewehre und Munition besitzen und tragen darf. In 44 von 50 Bun­des­staaten ist dies aus­drücklich in den Lan­des­ver­fas­sungen so geregelt.
Doch gerade hier­zu­lande wird in Hin­blick auf die Amok­läufe in Erfurt und Win­nenden dieses US-Ver­fas­sungs­recht geradezu „dämo­ni­siert“. Poli­tiker aller Par­teien schwärmen aus, um über die bösen „Cowboys“ über dem großen Teich zu schwa­dro­nieren bezie­hungs­weise sie vor­zu­ver­ur­teilen, denn ohne Waffen keine Amok­läufe. Das klingt logisch, ist aber falsch!
Alleine in Deutschland gibt es zirka zehn Mil­lionen legale, regis­trierte und rund zwanzig bis dreißig Mil­lionen illegale, also „unre­gis­trierte“ Waffen. Will sich also jemand auch „illegal“ bewaffnen, kann er dies trotz ver­schärftem Waf­fen­recht relativ leicht. Das wissen auch die staat­lichen Behörden, deshalb haben sie ver­schiedene Maß­nahmen ein­ge­leitet, um die Bevöl­kerung nicht nur zwangs­weise zu kon­trol­lieren, sondern auch privat zu „ent­waffnen“.
Zudem wird ver­schwiegen, dass Waffen in den Händen der „Guten“, der mut­maß­lichen Opfer also, die „Bösen“, die Kri­mi­nellen, abschrecken. Dass es einen „Abschre­ckungs­effekt durch pri­vaten Waf­fen­besitz“ gibt, ist kein Geheimnis. Zumindest in anderen Ländern nicht. So erklärt der US-ame­ri­ka­nische Waf­fen­rechtler John Lott, solange eine begründete Unsi­cherheit über eine Bewaffnung der Opfer herrsche, wie bei­spiels­weise in ame­ri­ka­ni­schen Gegenden mit libe­ralem Waf­fen­recht, hielten sich Kri­mi­nelle grund­sätzlich eher zurück als dort, wo sie sich über die „zivile Ent­waffnung“ sicher sein könnten. Bei­spiel Washington D.C.: hier war der private Besitz von Schuss­waffen dreißig Jahre lang ver­boten, doch führte dies kei­neswegs zu einem Rückgang der Mordrate, sondern zu deren Anstieg.
Ein anderes Bei­spiel: Das Jahr 1982 macht die US-Gemeinde von Ken­nesaw im US-Bun­des­staat Georgia welt­be­rühmt: Ein Erlass ver­pflichtet jeden Bürger dazu, eine Waffe zu besitzen. So heißt es im ört­lichen Gesetzbuch, dass „mit dem Ziel, die Sicherheit und all­ge­meine Wohl­fahrt der Stadt und ihrer Ein­wohner auf­recht zu erhalten, jeder Vor­stand eines Haus­haltes (…) eine Schuss­waffe besitzen muss.“
Ein in den Augen unserer Regierung wohl unge­heurer Vorgang, der hier­zu­lande wohl niemals zustande kommen wird. Dabei legt der Erlass von Ken­nesaw lediglich die ame­ri­ka­nische Ver­fassung aus!
Kri­tische Stimmen reden (über)schnell von einem „Revolver-Erlass“ und von der „Gun Town“. Doch die Fakten sprechen gegen sie. So liegt die Ver­bre­chensrate in Ken­nesaw etwa zwei Prozent unter dem ame­ri­ka­ni­schen Durch­schnitt.  Genauer: in den abso­luten Zahlen ist in den letzten fünf­und­zwanzig Jahren die Kri­mi­na­lität in Ken­nesaw kaum ange­stiegen und das, obwohl die Ein­woh­nerzahl von 5.000 (1982) auf mehr als 30.000 ange­wachsen ist! Diese niedrige Ver­bre­chensrate lockt vor allem Familien und Unter­nehmer in die beschau­liche Gemeinde, in der jüngst eine State Uni­versity geöffnet wurde. Immo­bi­li­en­makler nutzen die niedrige Kri­mi­na­li­tätsrate sogar als Verkaufsargument.
Die Ver­bre­chens­ab­schre­ckung mit der „zwangs­ver­pflich­teten“ Bevöl­kerung zur Bewaffnung (!) funk­tio­niert also! Bürger in der Stadt meinen, sie wollen nicht länger Opfer von Gewalt­kri­mi­na­lität sein. Zudem würden nicht die Waffen Men­schen töten, sondern die Men­schen seien es, die töten!
Das Bei­spiel der kleinen US-Gemeinde zeigt deutlich, die For­de­rungen aus Politik und Medien hier­zu­lande sind nichts weiter als Augen­wi­scherei. Und wie wir letztlich ange­logen werden.
Ein wei­teres Bei­spiel: Auf der Homepage des „Akti­ons­bündnis Amoklauf Win­nenden“ steht fol­gender Artikel, der auch von der Politik gern ange­führt wird:
„Vorbild England – Ent­waffnung ist möglich.1996 erschoss ein Amok­läufer im schot­ti­schen Dun­blane sechzehn Erst­klässler und ihre Leh­rerin. Dar­aufhin verbot die bri­tische Regierung private Schuss­waffen und ließ Mil­lionen davon gegen Ent­schä­digung ein­ziehen – trotz des gewal­tigen Pro­tests von Schüt­zen­ver­einen und Waf­fen­lobby. Beherzte Bürger und die Zeitung ‚Sunday Mail’ hatten mehr als eine Million Unter­schriften für das sofortige Verbot von pri­vaten Waf­fen­besitz gesammelt… Ann Pearson, eine Freundin meh­rerer Opfer-Familien, startet nach dem Mas­saker eine Initiative, die später als ‚Snowdrop-Kam­pagne’ bekannt wird. Sie for­derte das sofortige Verbot von pri­vatem Waf­fen­besitz. 750.000 Men­schen unter­zeichnen den Aufruf binnen vier Monaten. Als die Gruppe um Ann Pearson ihren Appell samt Unter­schriften im Juli über­reicht, ist das bereits die zweite Petition. Die Zeitung Sunday Mail hatte schon 400.000 Unter­schriften für ein Verbot von pri­vatem Waf­fen­besitz gesammelt. Die Snowdrop-Gruppe berät sich außerdem mit dem Chef der Labout-Partei, Tony Blair, Prin­zessin Diana u.a. Die kon­ser­vative Regierung reagiert und ver­bietet im Firearms (Amendment) Act 1997 den Kauf und Besitz groß­ka­li­briger Schuss­waffen für Pri­vat­per­sonen – trotz des gewal­tigen Pro­tests von Schüt­zen­ver­einen und der Waf­fen­lobby. Nach dem Regie­rungs­wechsel im Mai 1997 ver­ab­schiedet die Labour-Regierung den Firearms (Amendment) (No. 2) Act 1997: Auch alle klein­ka­li­brigen Feu­er­waffen sind fortan für Pri­vat­per­sonen ver­boten… Ver­bunden mit der Ver­ab­schiedung des Gesetzes war eine Amnestie bei frei­wil­liger Übergabe. 160.000 Waffen wurden abge­geben. 2003 wurde nach dem Mord an zwei jungen Frauen mit einer Hand­feu­er­waffe die Amnestie für frei­willige Abgabe erneuert, wor­aufhin noch einmal 40.000 Waffen über­reicht wurden. Bis 2006 sollten alle Waf­fen­be­sitzer in einer zen­tralen Datei erfasst sein.“
Dieser Sach­verhalt sug­ge­riert dem Betrachter, eine „ent­waffnete“ Bevöl­kerung würde zu mehr Sicherheit und zu weniger Gewalt­kri­mi­na­lität führen. Doch das Gegenteil ist der Fall.
Statt einen Rückgang der Kri­mi­na­lität zu ver­zeichnen, „explo­dierte“ die Anzahl der Gewalt­ver­brechen geradezu! Dazu ein Kri­tiker: „Nach der Kri­mi­nal­sta­tistik des British Home Office zählte man 1995, zwei Jahre vor der Geset­zes­ver­schärfung noch 36 Fälle von Gewalt­kri­mi­na­lität pro 100.000 Ein­wohner in England und Wales. 1999, zwei Jahre nach dem Bewaff­nungs­verbot für die poten­ti­ellen Opfer, wurden 51 Fälle pro 100.000 Ein­wohner gezählt. Ein Anstieg um 42 Prozent!“
Helmut Thome, vom Institut für Sozio­logie der Martin-Luther-Uni­ver­sität Halle-Wit­tenberg“, führt bei einem Vortrag zur Tagung „Gewalt begegnen“ in der Evan­ge­li­schen Aka­demie Tutzing im Oktober 2009 eben­falls an, dass die voll­endeten Tötungs­de­likte in England und Wales von 1953 bis 2004 „ziemlich kon­ti­nu­ierlich“ ange­stiegen sind.
Eine „Pri­vat­ent­waffnung“ hat also kei­neswegs für mehr Sicherheit und weniger Kri­mi­na­lität geführt, sondern zu mehr Gewalt­ver­brechen! Kri­mi­nelle werden demnach nicht mehr abge­schreckt, sondern sehen sich unbe­waff­neten und damit wehr­losen Opfern entgegen.
Bleiben wir in den USA: Die Dis­kussion dort rankt sich um einen wich­tigen Aspekt, der hier­zu­lande kom­plett aus­ge­blendet wird: Das liberale US-Waf­fen­recht geht auf den Zweiten Ver­fas­sungs­zusatz, der soge­nannten „Bill of Rights“ 1791 zurück. Die „Bewaffnung“ der Bevöl­kerung sollte vor allem eines garan­tieren: dass sich die Bürger not­falls auch gewaltsam gegen ihre Regierung zur Wehr setzen können, wenn diese sich nicht mehr an die Ver­fassung gebunden fühlt.
Auf einmal wird das „Cowboy-Waf­fen­recht“, wie es vor allem deutsche Kri­tiker for­mu­lieren, so zu einer wich­tigen ver­fas­sungs­rechtlich abge­si­cherten Trag­säule der Demo­kratie! Zu einer – im wahrsten Sinne des Wortes – „Waffe“ gegen eine unde­mo­kra­tische Regierung! Das ver­teu­felte liberale Waf­fen­recht ist somit etwas ganz anderes: Ein in der Ver­fassung fest­ge­schrie­benes Frei­heits­recht, damit sich der Bürger im Ernstfall gegen die Regierung zur Wehr setzen kann! Und ein solches Frei­heits­recht darf von der Politik weder abge­schafft noch aus­ge­höhlt werden. Es ist also ein fun­da­men­tales Recht, ein Grund­recht der Ame­ri­kaner auf Freiheit, das auch durch Mas­saker wie in Aurora nicht beschnitten werden darf! Das wissen auch US-Prä­sident Barack Obama und sein Kon­kurrent Mitt Romney.
Ohnehin hinkt die Argu­men­tation der Kri­tiker der Rea­lität hin­terher, die von jährlich meh­reren tausend Morden sprechen, die mit Schuss­waffen verübt werden. „Auch im Stra­ßen­verkehr kommen jährlich Tau­sende Ame­ri­kaner ums Leben, und der Konsum von Alkohol und Tabak fordert noch deutlich mehr Opfer“ (FTD v. 08.08.12).
Dass in Deutschland dies alles abge­lehnt wird, liegt auf der Hand: Gerade in Zeiten der sich ver­schär­fenden Euro­krise, der zu erwar­tenden sozialen Unruhen werden Merkel & Co. und auch jene Regierung, die nach der Bun­des­tagswahl  zusam­men­tritt, den „Teufel tun“, dem Volk davon zu erzählen, welch hohes Rechtsgut der Besitz von Waffen (in den USA) tat­sächlich ist. Nein, hier­zu­lande will man aus Angst vor dem sozialen Absturz die Bevöl­kerung ent­waffnen. Das ist der große Unterschied!
Für die Ame­ri­kaner ist die „Waffe im eigenen Haus ihr letzter, hand­fester Beweis für ihre Freiheit. Die Con­sti­tution von 1791 ist ihre Ver­fassung, und Amerika ist ihr Land“ (FTD v. 08.08.12).
Eine Freiheit, ein Grund­recht, das es für die deut­schen Bürger nicht gibt. Hier will keiner, dass sich die Bevöl­kerung im Ernstfall (mit Waffen) gegen die Regierung erhebt. Hier wird das Thema völlig falsch dar­ge­stellt und gelogen, dass sich die Balken biegen, eine regel­rechte „Waf­fen­hys­terie“ ausgelöst.
So unter­schiedlich sind die Auf­fas­sungen von Demo­kratie. Fragt sich nur, welche die bessere ist!


Quellen:
Financial Times Deutschland v. 08.08.12
Guido Grandt: „11.3. Der Amoklauf von Win­nenden – Hin­ter­gründe, Wider­sprüche und Ver­tu­schungen“, Berlin 2010, S. 228ff.

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