Nachdem ein Asylbewerber den Leiter eines Vorarlberger Sozialamts erstach, gibt Österreichs Innenminister Kickl (FPÖ) weitere Verschärfungen des Asylrechts bekannt. Dazu soll auch eine Sicherungshaft für auffällige Asylbewerber zählen.
Die österreichische Regierung plant eine Verfassungsänderung, um künftig eine Sicherungshaft für bestimmte Asylbewerber verhängen zu können. Das kündigte in Wien Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) an. Eine solche Verschärfung würde Asylbewerber betreffen, die als Gefahr für die öffentliche Ordnung gelten. Österreich wäre auch nicht das erste Land in der EU, das eine solche Maßnahme rechtlich ermögliche, sagte Kickl.
Allerdings ist für eine solche Verfassungsänderung im Parlament eine Zweidrittelmehrheit nötig, also die Zustimmung zumindest einer der Oppositionsparteien. Die Grünen äußerten dazu sofort Ablehnung, die SPÖ und die linksliberale NEOS sehen rechtliche Bedenken bei einer Sicherungshaft, allerdings betonte die SPÖ grundsätzlich zu dem Thema Gesprächsbereitschaft, da es bei ihnen verschiedene Stimmen gebe.
Der Vorstoß hinsichtlich einer weiteren Verschärfung des Asylrechts folgt als Reaktion auf ein Tötungsdelikt, bei dem ein von den Polizeibehörden schon vorher als gefährlich eingestufter türkischer Asylbewerber einen 34-jährigen Sozialamtsleiter in Dornbirn (Vorarlberg) erstochen hatte, nachdem diesem aufgrund vorheriger Straftaten die Sozialleistungen gekürzt wurden.
Gleichzeitig würden, so kündigt Kickl weiter an, ab 1. März aus den Betreuungszentren des Bundes für Asylbewerber Ausreisezentren. Es würden künftig für jeden einzelnen nicht nur intensiv die Reiseroute und die Identität hinterfragt, sondern auch eine Gefährdungsprognose erstellt, erklärte der FPÖ-Politiker.
Beamte des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) sollen die Gefahrenanalyse durchführen und bei entsprechenden Verdachtsfällen darüber entscheiden, ob der Asylwerber dann in Sicherungshaft genommen wird oder nicht. Ein Gericht prüft die Maßnahme im Anschluss noch einmal.
Künftig müssten die Asylbewerber ab Freitag auf freiwilliger Basis ebenso eine Nachtruhe zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr einhalten und in ihren Unterkünften anwesend sein. Gegebenfalls werden sie in ein Quartier »abseits der Ballungsräume« verlegt, wo man sich in der Nacht auch weniger gut »die Zeit vertreiben« kann, sagte Kickl.
Ein Ziel der erneuten Verschärfung des Asylrechts soll sein, dass künftig in Österreich praktisch keine Asylanträge mehr gestellt werden könnten. Das Land sei von sicheren Drittstaaten umgeben, betonte Kickl.