Kickl kündigt weitere Asyl­ver­schär­fungen an: Öster­reich will Sicher­heitshaft für auf­fällige Asyl­be­werber einführen

Nachdem ein Asyl­be­werber den Leiter eines Vor­arl­berger Sozi­alamts erstach, gibt Öster­reichs Innen­mi­nister Kickl (FPÖ) weitere Ver­schär­fungen des Asyl­rechts bekannt. Dazu soll auch eine Siche­rungshaft für auf­fällige Asyl­be­werber zählen.
Die öster­rei­chische Regierung plant eine Ver­fas­sungs­än­derung, um künftig eine Siche­rungshaft für bestimmte Asyl­be­werber ver­hängen zu können. Das kün­digte in Wien Innen­mi­nister Herbert Kickl (FPÖ) an. Eine solche Ver­schärfung würde Asyl­be­werber betreffen, die als Gefahr für die öffent­liche Ordnung gelten. Öster­reich wäre auch nicht das erste Land in der EU, das eine solche Maß­nahme rechtlich ermög­liche, sagte Kickl.
Aller­dings ist für eine solche Ver­fas­sungs­än­derung im Par­lament eine Zwei­drit­tel­mehrheit nötig, also die Zustimmung zumindest einer der Oppo­si­ti­ons­par­teien. Die Grünen äußerten dazu sofort Ablehnung, die SPÖ und die links­li­berale NEOS sehen recht­liche Bedenken bei einer Siche­rungshaft, aller­dings betonte die SPÖ grund­sätzlich zu dem Thema Gesprächs­be­reit­schaft, da es bei ihnen ver­schiedene Stimmen gebe.

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Der Vorstoß hin­sichtlich einer wei­teren Ver­schärfung des Asyl­rechts folgt als Reaktion auf ein Tötungs­delikt, bei dem ein von den Poli­zei­be­hörden schon vorher als gefährlich ein­ge­stufter tür­ki­scher Asyl­be­werber einen 34-jäh­rigen Sozi­al­amts­leiter in Dornbirn (Vor­arlberg) erstochen hatte, nachdem diesem auf­grund vor­he­riger Straf­taten die Sozi­al­leis­tungen gekürzt wurden.
Gleich­zeitig würden, so kündigt Kickl weiter an, ab 1. März aus den Betreu­ungs­zentren des Bundes für Asyl­be­werber Aus­rei­se­zentren. Es würden künftig für jeden ein­zelnen nicht nur intensiv die Rei­se­route und die Iden­tität hin­ter­fragt, sondern auch eine Gefähr­dungs­pro­gnose erstellt, erklärte der FPÖ-Politiker.
Beamte des Bun­desamts für Frem­den­wesen und Asyl (BFA) sollen die Gefah­ren­analyse durch­führen und bei ent­spre­chenden Ver­dachts­fällen darüber ent­scheiden, ob der Asyl­werber dann in Siche­rungshaft genommen wird oder nicht. Ein Gericht prüft die Maß­nahme im Anschluss noch einmal.
Künftig müssten die Asyl­be­werber ab Freitag auf frei­wil­liger Basis ebenso eine Nachtruhe zwi­schen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr ein­halten und in ihren Unter­künften anwesend sein. Gege­ben­falls werden sie in ein Quartier »abseits der Bal­lungs­räume« verlegt, wo man sich in der Nacht auch weniger gut »die Zeit ver­treiben« kann, sagte Kickl.
Ein Ziel der erneuten Ver­schärfung des Asyl­rechts soll sein, dass künftig in Öster­reich prak­tisch keine Asyl­an­träge mehr gestellt werden könnten. Das Land sei von sicheren Dritt­staaten umgeben, betonte Kickl.
 

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