NEIN zur neuen EU-Schuss­waf­fen­richt­linie – NEIN zu wehr­losen EU-Bürgern

von Peter Helmes
Gegen weitere Gän­gelung des freien Bürgers! Atten­täter tragen keine legal erwor­benen Schuss­waffen – aber wir Bürger sollen uns nicht wehren dürfen
Man brauchte kein Prophet zu sein, um zu ahnen, dass die hoch­do­tierten EU-Büro­kraten den isla­mi­schen Ter­ro­rismus als Vorwand dazu her­an­ziehen würden, mit neuen EU-Vor­schriften gegen den zivilen Waf­fen­besitz einzuschreiten.
Nun liegt ein wei­terer Mosa­ik­stein zum EU-Bür­ger­ent­mach­tungs­spiel auf dem Tisch: die neue EU-Schuss­waf­fen­richt­linie. Sie „ent­waffnet“ tat­sächlich, aber nicht die Ter­ror­risten, sondern deren Angriffs­ziele: uns Bürger – eine eher ein­faltslose Reaktion der Brüs­seler Euro­kraten. Leute, die mehr von der Gefähr­dungslage wissen, reagieren anders.
Umdenken in der EU nötig
Die natio­nalen und EU-Gesetze zur Ter­ror­be­kämpfung haben gezeigt, dass sie nicht das leisten können, was sich die Gesetz­geber ver­sprochen haben. Bei Interpol hin­gegen hat ein Umdenken statt­ge­funden, ähnlich wie es beim US-FBI geschah, als diese ein­sahen, dass eine bewaffnete Zivil­be­völ­kerung unter Umständen schneller in der Lage ist, auf kri­mi­nelle und ter­ro­ris­tische Bedro­hungen zu reagieren.
Bereits nach dem Ter­ror­an­schlag im Ein­kauf­zentrum von Nairobi (Kenia) for­derte z.B. der Chef von InterPol, Ronald Noble, die Bewaffnung der Zivil­be­völ­kerung, damit diese sich vor Kri­mi­na­lität und dem immer weiter um sich grei­fenden Terror gegen sog. „Soft Targets“ zur Wehr setzen können. (http://10news.dk/?p=760 sowie http://www.infowars.com/interpol-chief-arm-citizens-globally-to-prevent-terror-attacks/)
Öffent­liche Empörung und blinder Aktionismus
Die EU jedoch ergreift wieder ‘mal ein für Brüssel typi­scher, blinder Aktio­nismus, der zum Gut­menschtum passen mag, aber mit Ter­ro­ris­mus­be­kämpfung nichts zu tun hat. Oder steckt noch etwas anderes dahinter?
Merke: Einen bewaff­neten Bürger kann man im Ernstfall schwerer gängeln als einen unbe­waff­neten. Bevor der Krieg aus­bricht, will man recht­zeitig die Bürger entwaffnen.
Nach den ter­ro­ris­ti­schen Atten­taten der letzten Jahre bietet sich „geneigten“ Poli­tikern und Medien nach ihrer Meinung eine gute Gele­genheit, auf der Welle der „öffent­lichen Empörung“ ihre ideo­lo­gi­schen Vor­stel­lungen durch­setzen zu können. Es lebe die waf­fen­freie Welt! Eine Traumwelt.
Die „waf­fen­freie Welt“ gibt´s nicht
Und die Zivi­listen, die noch Waffen besitzen, werden an den Pranger gestellt und als „Waf­fen­narren“ gebrand­markt, die mit „gefähr­lichen Spiel­zeugen“ han­tieren. Da darf man doch fragen, ab wann eine Waffe gefährlich bzw. gefähr­licher ist als ein nicht immer harm­loses, zweck­ent­frem­detes Spielzeug.
Colin Greenwood, ehem. Police Super­in­tendant aus Groß­bri­tannien, in dem das Total­waf­fen­verbot innerhalb von zehn Jahren zu einer Ver­dop­pelung der Kri­mi­na­lität mit ille­galen Waffen führte, drückte es einmal so aus:
„Die Waf­fen­ge­setz­gebung einer Gesell­schaft ist ein zuver­läs­siger Maßstab für die Beur­teilung der geis­tigen und mora­li­schen Gesundheit einer Staats­führung und Admi­nis­tra­toren und der libe­ralen Potenz einer Gesell­schaft. Strenge Waf­fen­ge­setz­gebung ent­waffnet den Bürger und bewaffnet die Unterwelt. Sie zeigt in der Regel nur das Unsi­cher­heits­gefühl obrig­keits­staat­licher Ver­wal­tungs­be­amter und deren unbe­rech­tigter Angst vor der eigenen Bevöl­kerung, der stets Miss­trauen ent­ge­gen­ge­bracht wird.“
Kein geeig­netes Mittel gegen Terror und Waffen-Schwarzmarkt
Die Pläne der EU-Kom­mission erscheinen bei näherer Betrachtung nicht dazu geeignet, die Ter­ror­gefahr innerhalb der EU zu redu­zieren oder den Schwarz­markt für Schuss­waffen effektiv zu bekämpfen. Hier wird nur eine Anti-Waffen-Agenda innerhalb der EU-Kom­mis­sionen ver­folgt, die auf dem Rücken der unschul­digen Opfer von Ter­ror­an­schlägen vor­an­ge­trieben wird.
Dass z.B. die Atten­täter von Paris voll­au­to­ma­tische Feu­er­waffen ver­wen­deten, die in keinem EU-Land privat besessen oder gehandelt werden dürfen, scheint bei diesem Aktio­nismus, der uns aus der deut­schen Waf­fen­ge­setz­gebung bekannt ist, kein wirklich wich­tiges Kri­terium für die gefassten Vor­haben zu sein. „Paris“ und andere Tatorte sind wohl eher der ersehnte „Grund“ für eine solche Ver­bots­for­derung, die eine Volks­ent­waffnung pur auf dem Rücken der Opfer, die mit voll­au­to­ma­ti­schen Waffen hin­ge­richtet wurden, bedeutet.
Ein­schub: Die vor allem bei Sport­schützen ver­wen­deten halb­au­to­ma­ti­schen „Waffen“ sehen zwar mili­tä­risch aus, sie ver­wenden dabei aber keine andere Munition als jede jagd­liche Selbst­la­de­büchse. Sie sind weder besonders gefährlich, noch handelt es sich eine Kriegs­waffe. Es ist eine sehr präzise schie­ßende halb­au­to­ma­tische Büchse, für den Sport­schützen ebenso geeignet wie zur Heim­ver­tei­digung – jeden­falls besser als z.B. eine Schrot­flinte. Auch ein bei Jungen gerne ver­wen­detes Spielzeug – die Gum­mi­schleuder – kann eine „töd­liche Waffe“ sein, was die Absur­dität des EU-Kom­mis­si­ons­vor­schlags unterstreicht.
 Es wird schlicht igno­riert, dass 97% aller Straf­taten mit Waffen, mit ille­galen Waffen begangen werden. Trotzdem wird jetzt alles in einen Topf geworfen, und Jäger sowie Sport­schützen werden kri­mi­na­li­siert. Die pas­senden Medien begleiten die pro­fil­träch­tigen Poli­tiker bei dem Geschrei nach einem gene­rellen Waf­fen­verbot. Man klopft sich selbst auf die Schulter, weil man (ver­meintlich) etwas für die Sicherheit getan hat. Ein Irrtum, der nichts bringt – jeden­falls nicht „mehr Sicherheit“. (Ein­schub Ende)
Viele Poli­tiker scheuen sich nicht, rechts­treue und mehrfach behördlich über­prüfte und ständig kon­trol­lierte EU-Bürger für die Taten ein­zelner Kri­mi­neller kol­lektiv zu bestrafen. Das kopflose Vor­gehen der EU-Kom­mission erinnert analog an ein Verbot von privat beses­senen Feu­er­lö­schern, die eben­falls als Waffe benutzt werden könnten. Werden deshalb die Feu­er­lö­scher verboten?
Zur aktu­ellen Agenda:
Mit der neuen EU-Feu­er­waf­fen­richt­linie aus dem Jahr 2017 – sie muss noch von unserer Bun­des­re­gierung in natio­nales Recht umge­setzt werden – ver­folgt die EU fol­gende Ziele:
1. Erschwerung des ille­galen Zugangs zu Schusswaffen
2. Rück­ver­folg­barkeit sämt­licher Schuss­waffen über den gesamten Lebens­zyklus hinweg und
3. Erschwerung der Nutzung von legalen Schuss­waffen für ter­ro­ris­tische Anschläge. (Auszug aus der Rede von Bayerns Staats­mi­nister Hermann auf der IWA in Nürnberg).
Der vom KM5 des BMI (Bun­des­in­nen­mi­nis­terium) vor­ge­legte Entwurf holt das absolute Maximum an Ver­boten aus der Richt­linie heraus – und zwar aus­schließlich zulasten der Bürger.
Hier bei­spiels­weise insbesondere:

  • eine Erlaub­nis­pflicht für Salutwaffen,
  • eine Regis­trier- und Erlaub­nis­pflicht für unbrauchbar gemachte Schusswaffen,
  • Besitz­verbot schuss­un­fähig gemachter Vollautomaten,
  • Regis­trier­pflicht von unbrauchbar gemachten Waf­fen­teilen, die zur Zeit noch frei ver­käuflich sind,
  • eine Regis­trier- und Erlaub­nis­pflicht für Nach­bauten his­to­ri­scher Waffen,
  • ein Verbot des Besitzes von großen Maga­zinen, unab­hängig davon, ob Waf­fen­be­sitzer oder nicht.

Die Fach­ver­bände sind bisher im Rahmen der üblichen Vor­ge­hens­weise der Novelle zwar gehört, aber igno­riert worden. Offenbar hat die feder­füh­rende Dame im KM5 ver­sucht, sich durch eine gezielte Taktik auf kurze zeit­liche Schiene als besonders clever zu pro­fi­lieren. Oder ist die Sorge über die poli­tische Wirkung auf die anste­henden Wahlen zu groß?
Die geplante Umsetzung der Richt­linie ver­ur­sacht fol­gende primäre Konsequenzen:

  • Eine Stig­ma­ti­sierung der recht­schaf­fenden bür­ger­lichen Mitte zu poten­ti­ellen Ter­ro­risten. Ist der Politik eigentlich klar, dass die Sport­schützen mit mehr als 2 Mio. direkten Mit­gliedern neben Fußball und Turnen zu einem der drei größten Sport­bünden in Deutschland gehören?
  • Eine völlige Über­lastung der aus­füh­renden Behörden. Die Schät­zungen des KM5 sind teil­weise völlig absurd (dass die Kenn­zeichnung eines Magazins nur 0,425 Minuten braucht)

Was ist nun noch möglich?
So unge­wöhnlich es klingen mag: Es hilft viel­leicht nur noch ein per­sön­liches Gespräch mit Ihren lokalen Poli­tikern. Zurzeit sind die Abge­ord­neten für den EU-Par­la­ments­wahl­kampf in ihren Wahl­kreisen unterwegs. Lassen Sie sich einen Gesprächs­termin geben, gehen Sie mit Schüt­zen­kol­legen zur Bür­ger­sprech­stunde, und infor­mieren Sie die Abge­ord­neten sachlich über die Situation.
Fordern Sie, dass der vor­ge­legte Entwurf nicht, wie vom Referat KM5 geplant, Anfang April im Kabinett abge­segnet wird. Nur dann können die Ver­bände wieder mit dem Minis­terium sprechen, und der recht­staat­liche Weg wird wieder eingehalten.
Leider hat sich gezeigt, dass Briefe und E‑Mails die Abge­ord­neten nicht mehr erreichen. Statt­dessen werden diese, wenn es denn über­haupt eine Antwort gibt, von den Mit­ar­beitern mit vor­ge­fer­tigten Texten beant­wortet. Auch in den Zeiten der modernen Kom­mu­ni­kation ist das per­sön­liche Gespräch immer noch die beste Wahl.
Es kommt auf jeden Versuch an, diesen Weg zu beschreiten. Selbst die­je­nigen, die als Vor­der­la­der­schütze oder Luft­druck­waf­fen­nutzer geglaubt haben, dass es schon nicht so schlimm kommen wird, sind nun eines bes­seren belehrt.
Mit dem fol­genden Link können Sie das Waf­fen­gesetz, wie es nach dem Refe­ren­ten­entwurf zukünftig aus­sehen soll, mit den Bemer­kungen der Fach­leute von „Pro­legal“ lesen: https://prolegal.de/wp-content/uploads/2019/01/WaffG-%C3%84nderungen-2019-eingepflegt-prolegal.pdf


Quelle: Con­servo