von Peter Helmes
Gegen weitere Gängelung des freien Bürgers! Attentäter tragen keine legal erworbenen Schusswaffen – aber wir Bürger sollen uns nicht wehren dürfen
Man brauchte kein Prophet zu sein, um zu ahnen, dass die hochdotierten EU-Bürokraten den islamischen Terrorismus als Vorwand dazu heranziehen würden, mit neuen EU-Vorschriften gegen den zivilen Waffenbesitz einzuschreiten.
Nun liegt ein weiterer Mosaikstein zum EU-Bürgerentmachtungsspiel auf dem Tisch: die neue EU-Schusswaffenrichtlinie. Sie „entwaffnet“ tatsächlich, aber nicht die Terrorristen, sondern deren Angriffsziele: uns Bürger – eine eher einfaltslose Reaktion der Brüsseler Eurokraten. Leute, die mehr von der Gefährdungslage wissen, reagieren anders.
Umdenken in der EU nötig
Die nationalen und EU-Gesetze zur Terrorbekämpfung haben gezeigt, dass sie nicht das leisten können, was sich die Gesetzgeber versprochen haben. Bei Interpol hingegen hat ein Umdenken stattgefunden, ähnlich wie es beim US-FBI geschah, als diese einsahen, dass eine bewaffnete Zivilbevölkerung unter Umständen schneller in der Lage ist, auf kriminelle und terroristische Bedrohungen zu reagieren.
Bereits nach dem Terroranschlag im Einkaufzentrum von Nairobi (Kenia) forderte z.B. der Chef von InterPol, Ronald Noble, die Bewaffnung der Zivilbevölkerung, damit diese sich vor Kriminalität und dem immer weiter um sich greifenden Terror gegen sog. „Soft Targets“ zur Wehr setzen können. (http://10news.dk/?p=760 sowie http://www.infowars.com/interpol-chief-arm-citizens-globally-to-prevent-terror-attacks/)
Öffentliche Empörung und blinder Aktionismus
Die EU jedoch ergreift wieder ‘mal ein für Brüssel typischer, blinder Aktionismus, der zum Gutmenschtum passen mag, aber mit Terrorismusbekämpfung nichts zu tun hat. Oder steckt noch etwas anderes dahinter?
Merke: Einen bewaffneten Bürger kann man im Ernstfall schwerer gängeln als einen unbewaffneten. Bevor der Krieg ausbricht, will man rechtzeitig die Bürger entwaffnen.
Nach den terroristischen Attentaten der letzten Jahre bietet sich „geneigten“ Politikern und Medien nach ihrer Meinung eine gute Gelegenheit, auf der Welle der „öffentlichen Empörung“ ihre ideologischen Vorstellungen durchsetzen zu können. Es lebe die waffenfreie Welt! Eine Traumwelt.
Die „waffenfreie Welt“ gibt´s nicht
Und die Zivilisten, die noch Waffen besitzen, werden an den Pranger gestellt und als „Waffennarren“ gebrandmarkt, die mit „gefährlichen Spielzeugen“ hantieren. Da darf man doch fragen, ab wann eine Waffe gefährlich bzw. gefährlicher ist als ein nicht immer harmloses, zweckentfremdetes Spielzeug.
Colin Greenwood, ehem. Police Superintendant aus Großbritannien, in dem das Totalwaffenverbot innerhalb von zehn Jahren zu einer Verdoppelung der Kriminalität mit illegalen Waffen führte, drückte es einmal so aus:
„Die Waffengesetzgebung einer Gesellschaft ist ein zuverlässiger Maßstab für die Beurteilung der geistigen und moralischen Gesundheit einer Staatsführung und Administratoren und der liberalen Potenz einer Gesellschaft. Strenge Waffengesetzgebung entwaffnet den Bürger und bewaffnet die Unterwelt. Sie zeigt in der Regel nur das Unsicherheitsgefühl obrigkeitsstaatlicher Verwaltungsbeamter und deren unberechtigter Angst vor der eigenen Bevölkerung, der stets Misstrauen entgegengebracht wird.“
Kein geeignetes Mittel gegen Terror und Waffen-Schwarzmarkt
Die Pläne der EU-Kommission erscheinen bei näherer Betrachtung nicht dazu geeignet, die Terrorgefahr innerhalb der EU zu reduzieren oder den Schwarzmarkt für Schusswaffen effektiv zu bekämpfen. Hier wird nur eine Anti-Waffen-Agenda innerhalb der EU-Kommissionen verfolgt, die auf dem Rücken der unschuldigen Opfer von Terroranschlägen vorangetrieben wird.
Dass z.B. die Attentäter von Paris vollautomatische Feuerwaffen verwendeten, die in keinem EU-Land privat besessen oder gehandelt werden dürfen, scheint bei diesem Aktionismus, der uns aus der deutschen Waffengesetzgebung bekannt ist, kein wirklich wichtiges Kriterium für die gefassten Vorhaben zu sein. „Paris“ und andere Tatorte sind wohl eher der ersehnte „Grund“ für eine solche Verbotsforderung, die eine Volksentwaffnung pur auf dem Rücken der Opfer, die mit vollautomatischen Waffen hingerichtet wurden, bedeutet.
Einschub: Die vor allem bei Sportschützen verwendeten halbautomatischen „Waffen“ sehen zwar militärisch aus, sie verwenden dabei aber keine andere Munition als jede jagdliche Selbstladebüchse. Sie sind weder besonders gefährlich, noch handelt es sich eine Kriegswaffe. Es ist eine sehr präzise schießende halbautomatische Büchse, für den Sportschützen ebenso geeignet wie zur Heimverteidigung – jedenfalls besser als z.B. eine Schrotflinte. Auch ein bei Jungen gerne verwendetes Spielzeug – die Gummischleuder – kann eine „tödliche Waffe“ sein, was die Absurdität des EU-Kommissionsvorschlags unterstreicht.
Es wird schlicht ignoriert, dass 97% aller Straftaten mit Waffen, mit illegalen Waffen begangen werden. Trotzdem wird jetzt alles in einen Topf geworfen, und Jäger sowie Sportschützen werden kriminalisiert. Die passenden Medien begleiten die profilträchtigen Politiker bei dem Geschrei nach einem generellen Waffenverbot. Man klopft sich selbst auf die Schulter, weil man (vermeintlich) etwas für die Sicherheit getan hat. Ein Irrtum, der nichts bringt – jedenfalls nicht „mehr Sicherheit“. (Einschub Ende)
Viele Politiker scheuen sich nicht, rechtstreue und mehrfach behördlich überprüfte und ständig kontrollierte EU-Bürger für die Taten einzelner Krimineller kollektiv zu bestrafen. Das kopflose Vorgehen der EU-Kommission erinnert analog an ein Verbot von privat besessenen Feuerlöschern, die ebenfalls als Waffe benutzt werden könnten. Werden deshalb die Feuerlöscher verboten?
Zur aktuellen Agenda:
Mit der neuen EU-Feuerwaffenrichtlinie aus dem Jahr 2017 – sie muss noch von unserer Bundesregierung in nationales Recht umgesetzt werden – verfolgt die EU folgende Ziele:
1. Erschwerung des illegalen Zugangs zu Schusswaffen
2. Rückverfolgbarkeit sämtlicher Schusswaffen über den gesamten Lebenszyklus hinweg und
3. Erschwerung der Nutzung von legalen Schusswaffen für terroristische Anschläge. (Auszug aus der Rede von Bayerns Staatsminister Hermann auf der IWA in Nürnberg).
Der vom KM5 des BMI (Bundesinnenministerium) vorgelegte Entwurf holt das absolute Maximum an Verboten aus der Richtlinie heraus – und zwar ausschließlich zulasten der Bürger.
Hier beispielsweise insbesondere:
- eine Erlaubnispflicht für Salutwaffen,
- eine Registrier- und Erlaubnispflicht für unbrauchbar gemachte Schusswaffen,
- Besitzverbot schussunfähig gemachter Vollautomaten,
- Registrierpflicht von unbrauchbar gemachten Waffenteilen, die zur Zeit noch frei verkäuflich sind,
- eine Registrier- und Erlaubnispflicht für Nachbauten historischer Waffen,
- ein Verbot des Besitzes von großen Magazinen, unabhängig davon, ob Waffenbesitzer oder nicht.
Die Fachverbände sind bisher im Rahmen der üblichen Vorgehensweise der Novelle zwar gehört, aber ignoriert worden. Offenbar hat die federführende Dame im KM5 versucht, sich durch eine gezielte Taktik auf kurze zeitliche Schiene als besonders clever zu profilieren. Oder ist die Sorge über die politische Wirkung auf die anstehenden Wahlen zu groß?
Die geplante Umsetzung der Richtlinie verursacht folgende primäre Konsequenzen:
- Eine Stigmatisierung der rechtschaffenden bürgerlichen Mitte zu potentiellen Terroristen. Ist der Politik eigentlich klar, dass die Sportschützen mit mehr als 2 Mio. direkten Mitgliedern neben Fußball und Turnen zu einem der drei größten Sportbünden in Deutschland gehören?
- Eine völlige Überlastung der ausführenden Behörden. Die Schätzungen des KM5 sind teilweise völlig absurd (dass die Kennzeichnung eines Magazins nur 0,425 Minuten braucht)
Was ist nun noch möglich?
So ungewöhnlich es klingen mag: Es hilft vielleicht nur noch ein persönliches Gespräch mit Ihren lokalen Politikern. Zurzeit sind die Abgeordneten für den EU-Parlamentswahlkampf in ihren Wahlkreisen unterwegs. Lassen Sie sich einen Gesprächstermin geben, gehen Sie mit Schützenkollegen zur Bürgersprechstunde, und informieren Sie die Abgeordneten sachlich über die Situation.
Fordern Sie, dass der vorgelegte Entwurf nicht, wie vom Referat KM5 geplant, Anfang April im Kabinett abgesegnet wird. Nur dann können die Verbände wieder mit dem Ministerium sprechen, und der rechtstaatliche Weg wird wieder eingehalten.
Leider hat sich gezeigt, dass Briefe und E‑Mails die Abgeordneten nicht mehr erreichen. Stattdessen werden diese, wenn es denn überhaupt eine Antwort gibt, von den Mitarbeitern mit vorgefertigten Texten beantwortet. Auch in den Zeiten der modernen Kommunikation ist das persönliche Gespräch immer noch die beste Wahl.
Es kommt auf jeden Versuch an, diesen Weg zu beschreiten. Selbst diejenigen, die als Vorderladerschütze oder Luftdruckwaffennutzer geglaubt haben, dass es schon nicht so schlimm kommen wird, sind nun eines besseren belehrt.
Mit dem folgenden Link können Sie das Waffengesetz, wie es nach dem Referentenentwurf zukünftig aussehen soll, mit den Bemerkungen der Fachleute von „Prolegal“ lesen: https://prolegal.de/wp-content/uploads/2019/01/WaffG-%C3%84nderungen-2019-eingepflegt-prolegal.pdf
Quelle: Conservo