Ver­ge­wal­ti­gungs­opfer schweigen aus Angst, als Nazi bezeichnet zu werden!

Heute morgen schickte mir ein Freund einen Artikel aus der Thü­ringer All­ge­meinen, über ein Ver­ge­wal­ti­gungs­opfer, das die Tat fast ein Jahr lang ver­schwiegen hat, aus Angst vor gesell­schaft­licher Stig­ma­ti­sierung. Sein Kom­mentar: „Wie weit soll die Gesin­nungs­kon­trolle noch gehen, wenn ein Opfer über lange Zeit schweigt, weil es befürchtet, als Nazi beschimpft zu werden, es reicht!“

Ja, noch bedenk­licher als die Tat­sache, dass im Zuge der Will­kom­mens­po­litik unserer Kanz­lerin und ihrer Cla­queure hun­dert­tau­sende junge Männer aus frau­en­feind­lichen Kul­turen ins Land gelassen wurden und nach wie vor werden, ist der ver­ordnete Umgang mit ihnen.

Wir sollen kei­nes­falls ihr Benehmen oder ihre Taten kri­ti­sieren oder ver­ur­teilen. Wer es dennoch tut, ist ein Frem­den­feind oder gleich ein Nazi. Damit wird diesen Männern eine Art Frei­brief aus­ge­stellt, sich so zu ver­halten, wie es ihnen beliebt. Selbst Straf­täter müssen nicht befürchten, dass ihrem Asyl­ver­fahren Gefahr droht. Wer sich gegen eine Abschiebung wehrt, bleibt hier. Wer Geld für seine Aus­reise nahm und zurück­kehrt, darf wieder einen neuen Asyl­antrag stellen. Landet ein Straf­täter vor Gericht, kann er auf eine Art kul­tu­rellen Rabatt hoffen, weil er nach Ansicht mancher Richter ja nicht wissen konnte, dass Frauen bei uns kein Freiwild sind.

Es gab auf der berüch­tigten Kölner Dom­platte an Sil­vester 2015 über 600 Opfer, aber nur drei Ver­ur­tei­lungen (davon zwei zur Bewährung aus­ge­setzt). Das ist die soge­nannte ganze Härte des Rechtsstaates!

Wenn eine junge Frau, wie die Jenaer Stu­dentin, die von drei Männern ver­ge­waltigt wurde, lange Zeit schweigt, aus Angst, öffentlich als Frem­den­feind oder Nazi abge­stempelt zu werden, dann sagt das etwas darüber aus, wie weit unsere Gesell­schaft schon in Richtung Gesin­nungs­dik­tatur abge­driftet ist.

Vor wenigen Tagen wurde in Worms wieder ein junges Mädchen mit meh­reren Mes­ser­stichen getötet. Der Ver­dächtige ist seit Oktober 2017 in Deutschland und hat zuletzt keinen festen Wohnsitz gehabt. Er hatte einen Asyl­antrag gestellt, der jedoch abge­lehnt wurde. Der Täter hatte keine Auf­ent­halts­ge­neh­migung mehr, er war zur Fahndung aus­ge­schrieben, weil er abge­schoben werden sollte.

Wieder einmal war der Täter poli­zeilich bekannt. 2018 hatte er eine drei­wö­chige Haft­strafe wegen Dieb­stahls abge­sessen. Außerdem wurde gegen ihn wegen Kör­per­ver­letzung und wegen des Ver­stoßes gegen das Betäu­bungs­mit­tel­gesetz ermittelt. Das ist ein eher übliches Täter­profil, aber Kon­se­quenzen werden offen­sichtlich nicht daraus gezogen.

In dieser Situation wie der Wormser Ober­bür­ger­meister (SPD) darum zu bitten, respektvoll mit der “schreck­lichen Situation” umzu­gehen und darauf zu ver­trauen, dass die Justiz für Gerech­tigkeit sorgen wird, ist gut gemeint, klingt aber fast wie Hohn.

Der Täter war mit dem Opfer befreundet. Warum werden junge Frauen nicht gewarnt, dass die jungen Männer aus den frau­en­feind­lichen Kul­turen ein anderes Frau­enbild haben als wir? Dass sie als Eigentum betrachtet werden und sich von ihrem Besitzer nicht mehr trennen dürfen?

Als ein ver­ant­wor­tungs­voller Päd­agoge, der Schul­leiter Dr. Mannke aus Sachsen-Anhalt, dieses ver­suchte, wurde er öffentlich ange­prangert und geschasst. Nach dem mao­is­ti­schen Motto „Bestrafe einen, erziehe Hun­derte“, wurde an Mannke ein erfolg­reiches Exempel sta­tuiert. Es traut sich offenbar kein Päd­agoge mehr, vor dem impor­tierten Frau­enhass zu warnen. Auch viele Opfer und ihre Ange­hö­rigen schweigen — aus Angst vor Stigmatisierung.

Die Frage ist, wie lange eine Gesell­schaft solche Zustände aushält, ohne daran end­gültig zu zerbrechen.


Quelle: vera-lengsfeld.de