Weil Muslime keine Moschee-Steuer wollen: „Kul­tur­steuer für alle“

Vor dem Hin­ter­grund einer mög­lichen Moschee-Steuer will Bodo Ramelow, Thü­ringens sozia­lis­ti­scher Minis­ter­prä­sident, die Kir­chen­steuer durch eine all­ge­meine Kul­tur­steuer für alle ablösen. Das wäre auch für die mus­li­mi­schen Extra­würste dann akzeptabel.

Hier bestellen!

Wenn Sozia­listen Vor­schläge machen, dann kann man sich sicher sein, dass es teuer wird. So auch der aktuelle Vor­schlag von Bodo Ramelow, Thü­ringens linkem Minis­ter­prä­sident. Der schlägt nämlich aktuell anstatt einer Kir­chen­steuer eine all­ge­meine Kul­tur­steuer für alle vor. Vorbild sei hier Italien, so Ramelow gegenüber dem Evan­ge­li­schen Pres­se­dienst (epd). Und wie das in der Welt des Sozia­lismus so ist, bekommt das Geld dann der Staat. Ramelow macht diese neue „Steuer für alle“ mit dem hüb­schen Namen „Kul­tur­steuer“ damit inter­essant, dass der Steu­er­bürger fest­legen könnte, wer sein abge­presstes Geld bekommen soll: Das könnten die Amts­kirche sein oder Frei­kirchen, Syn­ago­gen­ge­meinden, Frei­denker, der Huma­nis­tische Verband oder aber Moscheevereine.
Und da liegt auch schon Ramelows Moti­vation. Denn: Einige Poli­tiker der Regie­rungs­ko­alition fordern nach dem Vorbild der Kir­chen­steuer auch eine Moschee-Steuer für Muslime, um so angeblich die Unab­hän­gigkeit von aus­län­di­scher Ein­fluss­nahme zu erreichen.
Ramelow ist sich aber sicher, dass die isla­mi­schen Gemeinden das ablehnen würden. Als Grund nennt er, dass es für eine Moschee-Steuer nötig wäre, alle Mit­glieder einer Gemeinde in einem Namens­ver­zeichnis zu regis­trieren – so wie bei christ­lichen Gemeinden. Und weil das die Muslime einfach nicht wollen, ver­haftet der Poli­tiker der SED-Nach­geburt kur­zerhand alle Thü­ringer. Zwei Dritteln der Bürger dieses links-grün regierten Landes würde so eine neue Abgabe zuge­mutet, die sie bislang nicht zahlen müssen, so der MDR.
Und – wie es sich für einen über­zeugten Linken gehört, ver­stößt diese Idee natürlich gegen das Grund­gesetz – behauptet zumindest der Staats­kir­chen­rechtler Prof. Michael Germann. Warum das so ist, lesen Sie hier. (SB)
 

Quelle: Jou­na­lis­ten­Watch