Foto: Katarina Barley, über dts Nachrichtenagentur

Barley will stärker gegen Kin­des­miss­brauch im Internet vorgehen

Berlin — Bun­des­jus­tiz­mi­nis­terin Katarina Barley (SPD) will härter gegen Kin­des­miss­brauch im Internet vor­gehen. So sollen etwa Poli­zisten, die ver­deckt ermitteln, mehr Rechte bekommen, um Täter zu ver­folgen. Das geht aus einem Gesetz­entwurf aus dem Jus­tiz­mi­nis­terium hervor, über den die Zei­tungen der Funke-Medi­en­gruppe (Frei­tag­aus­gaben) berichten.
“In Chats, Mes­sengern oder Com­pu­ter­spielen geben sich Täter selbst als Kinder aus. Wer einem Kind zum Bei­spiel Bilder schickt um es zu sexu­ellen Hand­lungen zu bringen, kann schon heute mit bis zu fünf Jahren Frei­heits­strafe bestraft werden”, sagte die Jus­tiz­mi­nis­terin den Funke-Zei­tungen. Straf­ver­fol­gungs­be­hörden sprechen vom soge­nannten “Cyber­g­rooming”. Der Versuch dieses Anbahnens an poten­zielle Opfer ist bisher aller­dings aus­drücklich nicht strafbar. “Wenn ein Täter nur glaubt, mit einem Kind zu kom­mu­ni­zieren, tat­sächlich aber mit ver­deckten Ermittlern oder Eltern Kontakt hat, ist das bislang nicht strafbar. Das ändern wir jetzt und erfassen auch diese Fälle”, sagte Minis­terin Barley. Der Gesetz­entwurf des Jus­tiz­mi­nis­te­riums, der am Freitag an andere Minis­terien zu Res­sort­ab­stimmung ver­schickt wird, sieht nun vor, dass auch der Versuch des “Cyber­g­roo­mings” strafbar ist. Kommt der Gesetz­entwurf durch, können Täter künftig auch straf­ver­folgt werden, wenn sie etwa auf Inter­net­profile von ver­deckten Ermittlern her­ein­fallen. Barley hob hervor: “Wir schützen Kinder in der digi­talen Welt.”
Denn sexu­eller Miss­brauch beginne “oft im Schatten der Anony­mität des Netzes”. “Cyber­g­rooming” beschreibt im Straf­ge­setzbuch (§176 StGB) die Vor­be­reitung eines sexu­ellen Miss­brauchs von Kindern durch ein Anbahnen an das Opfer etwa in Inter­net­chats. Sexu­al­straf­täter sprechen ihre Opfer an, ver­suchen ihr Ver­trauen zu gewinnen und mani­pu­lieren sie, um die Person unter 14 Jahre am Ende zu miss­brauchen. “Die Gefahr für Kinder Opfer von ‘Cyber­g­rooming‘ zu werden, hat in den letzten Jahren jedoch weiter zuge­nommen”, heißt es in dem Gesetz­entwurf aus dem Barley-Minis­terium. “Denn die Digi­ta­li­sierung schreitet voran und die Nutzung digi­taler Dienste ist auch bei Kindern weit ver­breitet.” Zwar sei der Straf­tat­be­stand “sehr weit gefasst” und stelle auch Vor­be­rei­tungs­hand­lungen für Miss­brauch unter Strafe. “Er greift jedoch dann nicht, wenn der Täter lediglich glaubt, auf ein Kind ein­zu­wirken, tat­sächlich aber zum Bei­spiel mit einem Erwach­senen kom­mu­ni­ziert.” Die Bun­des­re­gierung von Union und SPD hatte sich im Koali­ti­ons­vertrag darauf geeinigt, diese Geset­zes­lücke zu schließen.


Quelle: DTS