Foto: Fahne von Russland, über dts Nachrichtenagentur

EU muss mehrere Per­sonen von Sank­ti­ons­liste streichen

Brüssel — Im Zusam­menhang mit dem Ukraine-Kon­flikt hat die Euro­päische Union mehrere Per­sonen von ihrer Sank­ti­ons­liste gestrichen. So mussten vor allem wegen man­gelnder Beweise die bereits 2014 ver­hängten Straf­maß­nahmen gegen neun Ukrainer, die dem dama­ligen Prä­si­denten Viktor Janu­ko­witsch nahe­standen, wieder auf­ge­hoben werden. Das berichtet die “Welt am Sonntag” unter Berufung auf interne Doku­mente des Euro­päi­schen Aus­wär­tigen Dienstes (EAD).
Ins­gesamt stehen auf der Sank­ti­ons­liste der Europäer derzeit 170 Per­sonen und 44 Orga­ni­sa­tionen, die der ter­ri­to­rialen Inte­grität der Ukraine geschadet und den Kon­flikt in dem Land ange­heizt haben sollen. Gegen eine solche Ein­stufung können ein­zelne Per­sonen und Orga­ni­sa­tionen klagen. In einigen Fällen aller­dings schei­terte auch die Anfechtung von Sank­ti­ons­be­schlüssen vor Gericht. So hätten zuletzt zwei rus­sische Staats­bürger, die gegen Rei­se­verbote und das Ein­frieren von Ver­mö­gens­werten geklagt hatten, ihre Ver­fahren ver­loren, schrieb die EU-Außen­be­auf­tragte Federica Mog­herini in einem der Zeitung vor­lie­genden Brief an David McAl­lister (CDU), den Vor­sit­zenden des Aus­wär­tigen Aus­schusses des EU-Par­la­ments. Einer der Männer gilt als enger Ver­trauter des rus­si­schen Prä­si­denten Wla­dimir Putin. McAl­lister sagte der “Welt am Sonntag”: “Die Sank­tionen sind not­wendig, solange Russland wei­terhin gegen das Völ­ker­recht ver­stößt. Sie richten sich nicht gegen die Bevöl­kerung, sondern gezielt gegen Ent­schei­dungs­träger und Unter­nehmen.” Dass ein­zelnen Betroffene gegen die Sank­tionen klagen können, zeige, “dass auch in solchen Fällen unsere hohen rechts­staat­lichen Stan­dards gewahrt werden”.


Quelle: dts