„Hunger-Rentner“ wird zu Bewährungsstrafe verurteilt!
Käsediebstahl im Wert von 4,55 Euro!
Bei Rückfall drohen bis zu 5 Jahre Gefängnis!
Aus „Heißhunger“ und „Verzweiflung“ stiehlt ein 87-jähriger Rentner Ende März 2019 drei Käsestücke im Wert von 4,55 Euro. Er verspricht der Ladenbesitzerin, die ihn dabei erwischte, den Käse bei nächster Gelegenheit zu bezahlen, aber dennoch ruft diese die Polizei, obwohl er die „Diebesware“ zurücklegt und somit kein echter Schaden entstanden ist.
Franz S. bezahlt also den Käse ebenso wenig wie einen Artischockensaft oder ein Steak, die er schon bei früheren Diebstählen in diversen Geschäften eingesteckt hatte.
Einen Monat später steht er wegen des Käsediebstahls vor dem Amtsgericht in Aichach. Vertreten von einem kostenlosen Rechtsbeistand, der Mitleid mit ihm hat.
Der arme Alte, der einen Schreinereibetrieb hatte und nun vereinsamt und sozial isoliert lebt, hat kein Geld, nur 200 Euro würden ihm monatlich zur Verfügung stehen, wie er bekundet.
Franz S. (Name geändert) hatte bereits vor zwei Jahren gestohlen und muss eine Geldstrafe von 700 Euro abbezahlen. Deshalb ist er vorbestraft. Auf Hilfsangebote wie das der Tafel, die bedürftige Menschen mit Lebensmitteln versorgt, möchte er nicht zurückgreifen. Er habe seinen Stolz, sagte er.
„Ich versuche immer wieder, mich zu bessern“, beteuert der Angeklagte, „aber wenn der Heißhunger kommt, drohe ich umzukippen.“ Er habe nicht mit Vorsatz gestohlen, aber seine Grundsicherung von 730 Euro im Monat genüge nicht, um sich ausreichend zu versorgen: „Es ist kaum was in meinem Kühlschrank.“
Abzüglich der Kosten für Miete, Strom und Telefon reiche das Geld nicht bis Monatsende. Von seiner Familie erhalte er keine Unterstützung. Seine staatliche Grundsicherung bekomme er nur als Darlehen, außerdem muss er eine Geldstrafe in Raten abzahlen.
Er sei in einem Teufelskreis gefangen, erzählt S. dem Richter. Er ist in Tschechien geboren und mit neun Geschwistern aufgewachsen, noch bis vor wenigen Jahren war er im Raum Augsburg als selbstständiger Schreiner tätig.
Aufgrund einer hohen Steuernachzahlung Anfang der 2000er musste er sein Haus zu verkaufen, die Ehe zerbrach und auch gesundheitlich ging es abwärts. Einziger Weg aus der Armut wäre der Verkauf des letzten Teils seines Grundstücks. Weil die Gemeinde aber eine Bebauung untersage, seien alle Interessenten abgesprungen.
Beim 4,55 Euro-Prozess droht dem Rentner nun eine hohe Geldzahlung oder Gefängnis von bis zu fünf Jahren!
Denn Alter schützt vor Strafe nicht.
Dabei wird die „Strafempfindlichkeit“ (nachlassende Geisteskraft, stärkere Zusetzung eines Haftaufenthalts) berücksichtigt.
Die Staatsanwaltschaft beantragt aufgrund der Vorstrafen und der „hohen Rückfallgeschwindigkeit“ sowie einer „ungünstigen Sozialprognose“ eine Freiheitsstrafe von drei Monaten OHNE Bewährung.
Denn die letzte Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung liegt erst ein halbes Jahr zurück. Und auch 2017 war der Gersthofer bereits vor Gericht gestanden.
Schließlich wird der schwerhörige 87-jährige „Heißhungerdieb“ Franz S. zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt!
Hunger sei kein Grund zum Stehlen und hohes Alter kein Schutz vor Strafe!
Die Beweisaufnahme ergab, dass der Angeklagte zur Tatzeit noch über ausreichend Geldmittel verfügt hätte, um das Diebesgut zu bezahlen, zumal er zur selben Zeit andere Artikel im Reformhaus tatsächlich bezahlt hatte.
In der Urteilsbegründung macht der Richter nachdrücklich klar, dass er nicht der einzige arme Mensch in Deutschland sei und im Falle eines nochmaligen Diebstahls eine Haftstrafe unausweichlich sei. Er setzte die Bewährungszeit auf vier Jahre fest und bestellte einen Bewährungshelfer. Dazu informierte er den Angeklagten über Handlungsalternativen für den Fall, dass Geldmittel knapp und der Hunger groß seien.
Dann droht der Richter dem 87-jährigen „Hunger-Rentner“:
„Wegen 4,55 Euro verhandeln wir jetzt seit einer Stunde, beim nächsten Mal dauert es 20 Minuten und Sie sind im Gefängnis!“
Im Internet äußerten sich viele verständnisvoll zum Fall des Käsediebs: „Auf die Idee kommen in ein paar Jahren auch jede Menge Rentner, denen ihre hart erarbeitete Rente hinten und vorne nicht reicht“, schrieb etwa ein Nutzer.
So hart also gehen deutsche Richter gegen Einheimische vor, die aus Hunger und Armut stehlen.
Zum Vergleich:
Deshalb standen sie vor Kurzem wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht, drei von ihnen auch wegen Beleidigung. Einer griff bei der Festnahme Polizisten an. Ein anderer behauptet über das Motiv des Mob-Krawalls, dass der sich von einem Passanten „böse angeschaut“ gefühlt habe.
Vor Gericht lassen die Flüchtlinge ihre Anwälte Erklärungen verlesen, in denen sie die Taten jeweils zugeben und bedauern.
Doch zuvor hatte es eine Einigung der Verfahrensbeteiligten gegeben: Im Fall von Geständnissen werden bestimmte Strafmaße ausgehandelt – in drei Fällen könnten diese zur Bewährung ausgesetzt werden.
Und zwar zwischen 6 und 18 Monaten. Lediglich einem iranischen Flüchtling drohen bis zu 2,5 Jahre Knast, weil er vor diesen Ausschreitungen bereits eine ganze Straftaten-Serie hingelegt hat.
Das endgültige Urteil wird im Juli 2019 erwartet!
Nein! Es geht hier nicht um Hetz-Äußerungen gegen Flüchtlinge, sondern nur um den Vergleich, WIE unterschiedlich die Strafmaße von deutschen Gerichten sind:
Wiederholter „Heißhunger-Diebstahl“ im Wert von 4,55 Euro eines 87-Jährigen wird mit einer dreimonatigen Bewährungsstrafe geahndet.
Gefährliche Körperverletzungen (bei denen 21 Opfer zu beklagen sind), Widerstand gegen die Polizei und Beleidigung von 17, 18 und 19-jährigen Tätern nur mit 6 bis 18 Monaten auf Bewährung.
Unfassbar!
Quellen und Verweise auf: guidograndt.de