SKANDAL: Armer 87-jäh­riger Rentner wird wegen wie­der­holtem „Hunger-Dieb­stahls“ (4,55 Euro) zu Bewäh­rungs­strafe ver­ur­teilt! Bei Rückfall drohen bis zu 5 Jahren Gefängnis!

„Hunger-Rentner“ wird zu Bewäh­rungs­strafe verurteilt!

Käse­dieb­stahl im Wert von 4,55 Euro!

Bei Rückfall drohen bis zu 5 Jahre Gefängnis!


Aus „Heiß­hunger“ und „Ver­zweiflung“ stiehlt ein 87-jäh­riger Rentner Ende März 2019 drei Käse­stücke im Wert von 4,55 Euro. Er ver­spricht der Laden­be­sit­zerin, die ihn dabei erwischte, den Käse bei nächster Gele­genheit zu bezahlen, aber dennoch ruft diese die Polizei, obwohl er die „Die­besware“ zurücklegt und somit kein echter Schaden ent­standen ist.

Franz S. bezahlt also den Käse ebenso wenig wie einen Arti­scho­ckensaft oder ein Steak, die er schon bei frü­heren Dieb­stählen in diversen Geschäften ein­ge­steckt hatte.

Einen Monat später steht er wegen des Käse­dieb­stahls vor dem Amts­ge­richt in Aichach. Ver­treten von einem kos­ten­losen Rechts­bei­stand, der Mitleid mit ihm hat.

Der arme Alte, der einen Schrei­ne­rei­be­trieb hatte und nun ver­einsamt und sozial iso­liert lebt, hat kein Geld, nur 200 Euro würden ihm monatlich zur Ver­fügung stehen, wie er bekundet.

Franz S. (Name geändert) hatte bereits vor zwei Jahren gestohlen und muss eine Geld­strafe von 700 Euro abbe­zahlen. Deshalb ist er vor­be­straft. Auf Hilfs­an­gebote wie das der Tafel, die bedürftige Men­schen mit Lebens­mitteln ver­sorgt, möchte er nicht zurück­greifen. Er habe seinen Stolz, sagte er.

„Ich ver­suche immer wieder, mich zu bessern“, beteuert der Ange­klagte, „aber wenn der Heiß­hunger kommt, drohe ich umzu­kippen.“ Er habe nicht mit Vorsatz gestohlen, aber seine Grund­si­cherung von 730 Euro im Monat genüge nicht, um sich aus­rei­chend zu ver­sorgen: „Es ist kaum was in meinem Kühlschrank.“
Abzüglich der Kosten für Miete, Strom und Telefon reiche das Geld nicht bis Monatsende. Von seiner Familie erhalte er keine Unter­stützung. Seine staat­liche Grund­si­cherung bekomme er nur als Dar­lehen, außerdem muss er eine Geld­strafe in Raten abzahlen.
Er sei in einem Teu­fels­kreis gefangen, erzählt S. dem Richter. Er ist in Tsche­chien geboren und mit neun Geschwistern auf­ge­wachsen, noch bis vor wenigen Jahren war er im Raum Augsburg als selbst­stän­diger Schreiner tätig.
Auf­grund einer hohen Steu­er­nach­zahlung Anfang der 2000er musste er sein Haus zu ver­kaufen, die Ehe zer­brach und auch gesund­heitlich ging es abwärts. Ein­ziger Weg aus der Armut wäre der Verkauf des letzten Teils seines Grund­stücks. Weil die Gemeinde aber eine Bebauung untersage, seien alle Inter­es­senten abgesprungen.
Beim 4,55 Euro-Prozess droht dem Rentner nun eine hohe Geld­zahlung oder Gefängnis von bis zu fünf Jahren!

Denn Alter schützt vor Strafe nicht.

Dabei wird die „Straf­emp­find­lichkeit“ (nach­las­sende Geis­tes­kraft, stärkere Zusetzung eines Haft­auf­ent­halts) berücksichtigt.
Die Staats­an­walt­schaft bean­tragt auf­grund der Vor­strafen und der „hohen Rück­fall­ge­schwin­digkeit“ sowie einer „ungüns­tigen Sozi­al­pro­gnose“ eine Frei­heits­strafe von drei Monaten OHNE Bewährung.
Denn die letzte Ver­ur­teilung zu einer Frei­heits­strafe auf Bewährung liegt erst ein halbes Jahr zurück. Und auch 2017 war der Gerst­hofer bereits vor Gericht gestanden.
Schließlich wird der schwer­hörige 87-jährige „Heiß­hun­gerdieb“ Franz S. zu einer drei­mo­na­tigen Frei­heits­strafe auf Bewährung verurteilt!
Hunger sei kein Grund zum Stehlen und hohes Alter kein Schutz vor Strafe!
Die Beweis­auf­nahme ergab, dass der Ange­klagte zur Tatzeit noch über aus­rei­chend Geld­mittel verfügt hätte, um das Die­besgut zu bezahlen, zumal er zur selben Zeit andere Artikel im Reformhaus tat­sächlich bezahlt hatte.
In der Urteils­be­gründung macht der Richter nach­drücklich klar, dass er nicht der einzige arme Mensch in Deutschland sei und im Falle eines noch­ma­ligen Dieb­stahls eine Haft­strafe unaus­weichlich sei. Er setzte die Bewäh­rungszeit auf vier Jahre fest und bestellte einen Bewäh­rungs­helfer. Dazu infor­mierte er den Ange­klagten über Hand­lungs­al­ter­na­tiven für den Fall, dass Geld­mittel knapp und der Hunger groß seien.
Dann droht der Richter dem 87-jäh­rigen „Hunger-Rentner“:
„Wegen 4,55 Euro ver­handeln wir jetzt seit einer Stunde, beim nächsten Mal dauert es 20 Minuten und Sie sind im Gefängnis!“
Im Internet äußerten sich viele ver­ständ­nisvoll zum Fall des Käse­diebs: „Auf die Idee kommen in ein paar Jahren auch jede Menge Rentner, denen ihre hart erar­beitete Rente hinten und vorne nicht reicht“, schrieb etwa ein Nutzer. 
So hart also gehen deutsche Richter gegen Ein­hei­mische vor, die aus Hunger und Armut stehlen.
Zum Vergleich:

Aus Lan­ge­weile, Alkohol, Drogen und Grup­pen­dy­namik führen vier Flücht­linge (im Alter von 17, 18 und 19 Jahren) aus Afgha­nistan und dem Iran Ende Dezember 2018 einen gewalt­tä­tigen Streifzug durch Amberg durch, greifen 21 Men­schen an, unter ihnen 4 Poli­zisten. 15 Opfer werden dabei verletzt!
Deshalb standen sie vor Kurzem wegen gefähr­licher Kör­per­ver­letzung vor Gericht, drei von ihnen auch wegen Belei­digung. Einer griff bei der Fest­nahme Poli­zisten an. Ein anderer behauptet über das Motiv des Mob-Kra­walls, dass der sich von einem Pas­santen „böse ange­schaut“ gefühlt habe.
Vor Gericht lassen die Flücht­linge ihre Anwälte Erklä­rungen ver­lesen, in denen sie die Taten jeweils zugeben und bedauern.
Doch zuvor hatte es eine Einigung der Ver­fah­rens­be­tei­ligten gegeben: Im Fall von Geständ­nissen werden bestimmte Strafmaße aus­ge­handelt – in drei Fällen könnten diese zur Bewährung aus­ge­setzt werden.
Und zwar zwi­schen 6 und 18 Monaten. Lediglich einem ira­ni­schen Flüchtling drohen bis zu 2,5 Jahre Knast, weil er vor diesen Aus­schrei­tungen bereits eine ganze Straf­taten-Serie hin­gelegt hat.
Das end­gültige Urteil wird im Juli 2019 erwartet!
Nein! Es geht hier nicht um Hetz-Äuße­rungen gegen Flücht­linge, sondern nur um den Ver­gleich, WIE unter­schiedlich die Strafmaße von deut­schen Gerichten sind:
Wie­der­holter „Heiß­hunger-Dieb­stahl“ im Wert von 4,55 Euro eines 87-Jäh­rigen wird mit einer drei­mo­na­tigen Bewäh­rungs­strafe geahndet.
Gefähr­liche Kör­per­ver­let­zungen (bei denen 21 Opfer zu beklagen sind), Wider­stand gegen die Polizei und Belei­digung von 17, 18 und 19-jäh­rigen Tätern nur mit 6 bis 18 Monaten auf Bewährung.
Unfassbar!

Quellen und Ver­weise auf: guidograndt.de