Die Bundesregierung hat ein geplantes Einbürgerungsverbot für Ausländer, die in Mehrehe leben, aus einem aktuellen Gesetzentwurf gestrichen. Das bestätigten das Innenministerium und das Justizministerium der “Welt am Sonntag”.
Im ursprünglichen Entwurf des Bundesinnenministeriums war eine entsprechende Regelung noch vorgesehen. Sie fehle aber im Anfang April vom Kabinett beschlossenen Entwurf zum “Dritten Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes”, der nun in die parlamentarische Beratung gehen soll. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), machte Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) deshalb Vorwürfe: “Das ist völlig unverständlich und nicht hinnehmbar”, sagte Middelberg.
Das Justizministerium habe dem Vorschlag des Innenministeriums nicht zugestimmt. “Es sollte selbstverständlich sein, dass im Staate des Grundgesetzes Einbürgerungen von Personen, die in Mehrehe leben, nicht in Betracht kommen”, so der CDU-Politiker weiter. Das Justizministerium bestätigte, dass eine “inhaltliche Prüfung der Vorschläge” durch das eigene Haus bislang nicht stattgefunden habe. Nach Angaben einer Sprecherin hätten sich die Minister auf verschiedene Vorhaben geeinigt, die vorrangig bearbeitet werden sollten. Gleichzeitig wurden Vorschläge zurückgestellt, die nicht im Koalitionsvertrag vereinbart sind — wie eben das ursprünglich vom Innenministerium festgeschriebene Einbürgerungsverbot für Ausländer, die in Mehrehe leben. Im aktuellen Gesetzentwurf tauche auch nicht mehr die Klarstellung auf, wonach eine geklärte Identität Voraussetzung für eine Einbürgerung sein soll, berichtet die “Welt am Sonntag”.
Das Innenministerium erklärte, dass man weiterhin ein Verbot der Mehrehe bei Einbürgerungen verankern möchte — aber eben nicht mehr mit diesem Gesetz. Aus dem Ministerium von Horst Seehofer (CSU) hieß es: “Wir streben an, den Gesetzentwurf spätestens in diesem Frühherbst ins Kabinett einzubringen.”
Berlin (dts Nachrichtenagentur) — Foto: Personalausweis, über dts Nachrichtenagentur