Bun­des­re­gierung streicht Ein­bür­ge­rungs­verbot bei Vielehen

Die Bun­des­re­gierung hat ein geplantes Ein­bür­ge­rungs­verbot für Aus­länder, die in Mehrehe leben, aus einem aktu­ellen Gesetz­entwurf gestrichen. Das bestä­tigten das Innen­mi­nis­terium und das Jus­tiz­mi­nis­terium der “Welt am Sonntag”.

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Im ursprüng­lichen Entwurf des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­riums war eine ent­spre­chende Regelung noch vor­ge­sehen. Sie fehle aber im Anfang April vom Kabinett beschlos­senen Entwurf zum “Dritten Gesetz zur Änderung des Staats­an­ge­hö­rig­keits­ge­setzes”, der nun in die par­la­men­ta­rische Beratung gehen soll. Der innen­po­li­tische Sprecher der Uni­ons­fraktion, Mathias Mid­delberg (CDU), machte Bun­des­jus­tiz­mi­nis­terin Katarina Barley (SPD) deshalb Vor­würfe: “Das ist völlig unver­ständlich und nicht hin­nehmbar”, sagte Middelberg.
Das Jus­tiz­mi­nis­terium habe dem Vor­schlag des Innen­mi­nis­te­riums nicht zuge­stimmt. “Es sollte selbst­ver­ständlich sein, dass im Staate des Grund­ge­setzes Ein­bür­ge­rungen von Per­sonen, die in Mehrehe leben, nicht in Betracht kommen”, so der CDU-Poli­tiker weiter. Das Jus­tiz­mi­nis­terium bestä­tigte, dass eine “inhalt­liche Prüfung der Vor­schläge” durch das eigene Haus bislang nicht statt­ge­funden habe. Nach Angaben einer Spre­cherin hätten sich die Minister auf ver­schiedene Vor­haben geeinigt, die vor­rangig bear­beitet werden sollten. Gleich­zeitig wurden Vor­schläge zurück­ge­stellt, die nicht im Koali­ti­ons­vertrag ver­einbart sind — wie eben das ursprünglich vom Innen­mi­nis­terium fest­ge­schriebene Ein­bür­ge­rungs­verbot für Aus­länder, die in Mehrehe leben. Im aktu­ellen Gesetz­entwurf tauche auch nicht mehr die Klar­stellung auf, wonach eine geklärte Iden­tität Vor­aus­setzung für eine Ein­bür­gerung sein soll, berichtet die “Welt am Sonntag”.
Das Innen­mi­nis­terium erklärte, dass man wei­terhin ein Verbot der Mehrehe bei Ein­bür­ge­rungen ver­ankern möchte — aber eben nicht mehr mit diesem Gesetz. Aus dem Minis­terium von Horst See­hofer (CSU) hieß es: “Wir streben an, den Gesetz­entwurf spä­testens in diesem Früh­herbst ins Kabinett einzubringen.”
 

Berlin (dts Nach­rich­ten­agentur) — Foto: Per­so­nal­ausweis, über dts Nachrichtenagentur