Wie man die GEZ am besten ärgert — So wird man für die Zwangs­ge­büh­ren­sender zum Verlustgeschäft

Ob Flüchtlings‑, Migra­tions- oder Kli­ma­po­litik, die Krim, Putin, Brexit, EU, Trump, CO2, der schäd­liche Diesel oder die noch schäd­li­chere AfD – das Erzie­hungs­fern­sehen bom­bar­diert uns in ihren Nach­richten, Jour­nalen und Talk­shows schamlos mit links­grüner Propaganda.
(Von Eugen Prinz)
Es wäre schön gewesen, wenn sich die Indok­tri­nation der Zuschauer auf die vor­ge­nannten Sen­dungen beschränken würde. Dann könnte sich der Zwangs­ge­büh­ren­zahler damit abfinden und sie von seinem Fern­seh­konsum streichen. Aber so schlau sind die Pro­gramm­di­rek­toren auch. Deshalb sind die Volks­er­zieher dazu über­ge­gangen, auch in den Unter­hal­tungs­sen­dungen die gewünschten poli­ti­schen Bot­schaften perfide unter­zu­bringen. Ob Sams­tag­abendshow, der Tatort oder ein Fern­seh­spiel, Comedy oder „Daily-Soaps“ – egal. In jeder Sendung wird man – quasi über Bande – poli­tisch erzogen.
Mit Indok­tri­nation hat das nichts mehr zu tun, das ist Gehirn­wäsche. Und im Gegensatz zu frü­heren Epochen der deut­schen Geschichte, wo diese wenigstens noch kos­tenlos war, müssen wir heut­zutage auch noch dafür bezahlen. Kein Wunder, dass sich immer mehr Zwangs­ge­büh­ren­zahler mit Händen und Füßen gegen den Beitrag wehren. Dem Geschäfts­be­richt 2017 des Bei­trags­service ist Fol­gendes zu entnehmen:
„Ins­gesamt wurden 2017 rund 21,2 Mio. Maß­nahmen im For­de­rungs­ma­nagement ein­ge­leitet. Rund 1,32 Mio. davon waren Vollstreckungsersuchen.“
Es ist nicht jeder­manns Sache, im Kampf gegen den „Bei­trags­service“, wie die GEZ jetzt schön­fär­be­risch heißt, Zwangs­voll­stre­ckungs­maß­nahmen und Gerichts­ver­hand­lungen über sich ergehen zu lassen. Bisher hat sich auch jeder vor Gericht eine blutige Nase geholt, mit Aus­nahme von Norbert Häring vom Han­dels­blatt. Da aber auch in dieser Ange­le­genheit noch eine letzt­in­stanz­liche Ent­scheidung aus­steht, wollen wir das mal außen vor lassen.
Es gibt jedoch neben der juris­ti­schen Schiene auch noch einen zweiten Weg, den man gehen kann, um sich gegen die Zwangs­gebühr zu wehren. Und dieser ist gegen­wärtig deutlich effek­tiver als auf dem Rechtsweg gutes Geld dem schlechten hin­terher zu werfen.
Gebrauchs­an­weisung: Wie man für die GEZ zum Ver­lust­ge­schäft wird
Mit ein bisschen Aufwand kann man für die Zwangs­ge­büh­ren­sender zum Ver­lust­ge­schäft werden, ohne ein großes finan­zi­elles Risiko ein­zu­gehen. Und das wollen wir uns jetzt einmal ansehen:
Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass der Zwangs­beitrag monatlich 17,50 Euro beträgt. Das soge­nannte „Bei­trags­konto“, mit dem jeder von uns Mel­keseln beim Bei­trags­service erfasst ist, hat fol­genden Zahlungsrhythmus:
15.02. für die Monate Januar – März
15.05. für die Monate April – Juni
15.08. für die Monate Juli – September
15.11. für die Monate Oktober – Dezember
Abge­bucht wird jeweils der Beitrag für drei Monate, also 52,50 Euro. Schön bequem per Lastschrift.
1. Erste und wich­tigste Maß­nahme: Last­schrift­einzug widerrufen
Und das ist gleich der erste Zahn, den wir dem Bei­trags­service ziehen. Schluss mit der bequemen Geld­be­schaffung: Der Last­schrift­einzug wird widerrufen!
Hier die Adresse:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
Frei­mers­dorfer Weg 6
50829 Köln
Telefon: 0221 5061–0 (Zen­trale)
Fax: 01806 999 555 01
E‑Mail: impressum@rundfunkbeitrag.de
Und damit fangen wir schon an, dem Bei­trags­service Arbeit zu machen. Denn als nächstes kommt ein Schreiben mit einem Zah­lungs­for­mular, mit dem der Mel­kesel auf­ge­fordert wird, seinen Rund­funk­beitrag zu bezahlen und am besten gleich wieder einen Last­schrift­einzug zu ermöglichen.
2. Füße stillhalten
Was machen wir? Gar nichts. Denn am Anfang ist der Bei­trags­service gnädig. Er schickt uns eine Zah­lungs­er­in­nerung, die noch keine Mahn­gebühr beein­haltet und bettelt erneut um ein Last­schrift­ver­fahren. Sie sehen, jetzt fangen wir schon an, den Gebüh­ren­ein­treiber für sein Geld (das er immer noch nicht hat) arbeiten zu lassen.
Und wie ver­fahren wir mit dieser Zah­lungs­er­in­nerung? Wir machen zwei Löcher rein, heften sie ab und tun ansonsten gar nichts.

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3. Fest­set­zungs­be­scheid
Nun ist beim Bei­trags­service der Spaß vorbei. Als nächstes kommt ein Fest­set­zungs­be­scheid, der aber immer noch keine Mahn­ge­bühren enthält. In ihm steht, wieviel wir den Gehirn­wä­schern angeblich schulden. Der Bescheid enthält auch eine Rechts­be­helfs­be­lehrung, in der wir darüber auf­ge­klärt werden, dass wir innerhalb eines Monats Wider­spruch gegen den Bescheid erheben können. Und genau das machen wir auch. Unsere Freunde von der Partei Die Linke haben sich da eine schöne Begründung aus­ge­dacht, die dem Bei­trags­service in der Ablehnung des Wider­spruchs viel Arbeit macht.
4. Bet­tel­brief, dass man den Wider­spruch zurücknimmt
Deshalb schickt uns der Bei­trags­service als nächstes ein Schreiben, in dem mit­ge­teilt wird, dass der Beitrag recht­mäßig erhoben wird und wir doch bitte den Wider­spruch zurück­nehmen und bezahlen sollen. Damit wollen sich die Kame­raden die Arbeit sparen, einen rechts­mit­tel­fä­higen Wider­spruchs­be­scheid for­mu­lieren zu müssen. An dieser Stelle erfolgt schon der Hinweis, dass den Bei­trags­service „sehr viele Anfragen erreichen“ und es deshalb längere Zeit dauern kann. Anders for­mu­liert: „Wir ersaufen in Arbeit, weil es so viele Deppen wie Dich gibt, die uns auf Trab halten“. Eine Runde Mitleid…
Und was machen wir? Gar nichts. Wir warten auf den Wider­spruchs­be­scheid. Mit dem Wider­spruchs­be­scheid fällt auch erstmals ein Säum­nis­zu­schlag an. Dieser bewegt sich aller­dings im Bereich von etwa acht Euro und ist somit den Spaß wert.
5. Am Scheideweg
Jetzt ist der Zeit­punkt gekommen, wo wir ent­weder bezahlen oder vor Gericht gehen. Der Autor emp­fiehlt, ers­teres zu tun und im Gegenzug die zahl­reichen Mög­lich­keiten zu nutzen, den Bei­trags­service weiter zu quälen.
6. Raten­zahlung
Es gilt nun, den fäl­ligen Betrag auf mehrere Über­wei­sungen auf­zu­teilen. Als Faust­regel gilt: Je mehr Über­wei­sungen, umso höher der Aufwand beim Bei­trags­service. Wer ein Sadist mit Durch­hal­te­ver­mögen ist, kann jeden Tag einen Euro (oder so) an die Gehirn­wä­scher über­weisen. Mehr bräuchte es gar nicht, zum Verlust-Gebüh­ren­zahler zu werden. Bauen Sie einfach die täg­liche Über­weisung in Ihren 24-Stunden-Rhythmus ein wie das Zäh­ne­putzen. Wichtig: Sie brauchen natürlich ein Bank­konto, das gebüh­renfrei ist. Ohne dass der Autor daraus einen finan­zi­ellen oder sons­tigen Nutzen zieht, sei die Sparda Bank empfohlen.
7. Zahlung unter Vor­behalt der Rückforderung
Bei sämt­lichen Zah­lungen, die Sie leisten, ver­merken Sie im Ver­wen­dungs­zweck, dass diese unter dem Vor­behalt der Rück­for­derung erfolgen. Es könnte ja sein, dass irgendwann ein Gericht die Zwangs­gebühr für rechts­widrig erklärt. Um zu ver­meiden, dass die Ver­jäh­rungs­frist solche Ansprüche nach Ablauf von drei Jahren zunichte macht, fordern Sie jeweils vor Ablauf der Frist die gezahlten Beträge zurück. Das stellt die Uhr wieder auf Null.
8. Kos­tenlose Selbst­aus­kunft anfordern
Der Bei­trags­service ist ver­pflichtet, einmal im Jahr auf Anfrage schriftlich mit­zu­teilen, welche Daten er von Ihnen gespei­chert hat. Also: Jedes Jahr die ent­spre­chende Aus­kunft anfordern!
9. Eine besonders perfide Methode
Der Para­graph 25 des Ver­wal­tungs­ver­fah­rens­ge­setzes (VwVfG) bietet eine besonders perfide Methode, die Rund­funk­an­stalten zu quälen. Diese Bestimmung besagt, dass die Ver­wal­tungs­mit­ar­beiter der Rund­funk­an­stalten gegenüber den Gebüh­ren­zahlern eine Bera­tungs­pflicht haben. Eine Spiel­wiese für solche Bera­tungen bietet der Rund­funk­staats­vertrag vom 15. Dezember 2010. Da finden sich in beinahe jedem Para­graphen Ansätze, dumme Fragen zu stellen. Zwei Beispiele:
„Gemäß § 2, Absatz II, Satz 1 Rund­funk­staats­vertrag ist der im Miet­vertrag genannte Mieter einer Wohnung Bei­trags­schuldner und hat den Rund­funk­beitrag zu ent­richten. Hiermit bean­trage ich gemäß § 25 Ver­wal­tungs­ver­fah­rens­gesetz Aus­kunft, wie die Bestimmung aus­gelegt werden muss, wenn kein schrift­licher Miet­vertrag existiert.“
Ein wei­teres Beispiel:
„Gemäß § 3 Abs. 1 Rund­funk­bei­trags­staats­vertrag ist eine Wohnung eine baulich abge­schlossene Raum­einheit. Hiermit bean­trage ich gemäß § 25 Ver­wal­tungs­ver­fah­rens­gesetz Aus­kunft über die Min­dest­größe der Raumeinheit.“
Hier sind der Phan­tasie keine Grenzen gesetzt und die Frage kann gar nicht dumm genug sein, als dass sie nicht beant­wortet werden muss.
Framing Manual: So geht die ARD mit den Zwangs­ge­bühren um
Bekanntlich hat die ARD von einer Lin­gu­istin ein soge­nanntes „Framing Manual“ erstellen lassen (PI-NEWS berichtete), damit die Zuschauer noch besser sprachlich mani­pu­liert werden können. Bezahlt hat das Manual natürlich auch der Mel­kesel. Noch ein Grund mehr, den Gehirn­wä­schern das Leben mög­lichst schwer zu machen.

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Sich juris­tisch gegen die Zwangs­gebühr zu wehren, ist ein Weg, den der Autor zum gegen­wär­tigen Zeit­punkt nicht emp­fiehlt. Sobald jedoch einer der zahl­reichen Kläger mit seinen noch zahl­rei­cheren Ansätzen einen Erfolg ver­melden kann, werden wir wieder berichten. Ins­be­sondere der „Bar­zah­lungs­ansatz“ von Norbert Häring ist vielversprechend.
Aber noch ist es der bessere Weg, durch die vorher beschrie­benen Maß­nahmen als Bei­trags­pflich­tiger zu einem dicken Ver­lust­ge­schäft für die Zwangs­ge­büh­ren­sender zu werden. Wenn auf diese Weise die Milch der Mel­kesel sauer wird, sind die Volks­er­zieher in einer pre­kären Lage.
Sie haben es nun in der Hand: Sie können diese Gebrauchs­an­weisung auf Facebook teilen und so dafür sorgen, dass mög­lichst viele Bei­trags­zahler die Tipps lesen und danach handeln. Oder Sie tun es nicht – dann ist Ihnen der Dank der Zwangs­ge­büh­ren­sender gewiss.
 

Quelle: PI-News