Ermäch­tigung mittels Artikel 18 GG

Peter Tauber ent­tarnt sich als Braunhemd
Peter Tauber, der Pro­totyp des auf einer Schleimspur nach oben geglit­schten Polit-Ver­sagers, musste wohl mal wieder etwas in die Öffent­lichkeit rülpsen, denn man hatte lange nichts mehr von ihm gehört!
Für die Medien war er nach seiner Weg­lobung vom Posten des Gene­ral­se­kretärs der CDU in das „Amt“ eines Staats­se­kretärs bei Frau von der Leyen, d.h. als Abwrack­helfer der Bun­deswehr, offen­sichtlich weniger inter­essant geworden. Frau Slomka, Frau Hajali – oder wie die „Anchor-Women“ des Staats­funks sonst noch heißen, haben an Peter, seit er nicht mehr als spre­chendes Sup­po­si­torium von Frau Merkel aus­zu­machen ist, kein Interesse mehr an ihm. Einem „on-dit“ zufolge ist die Geneigtheit betr. das weib­liche Geschlecht bei dem einst stark Männer-bünd­le­risch ori­en­tierten Peter ohnehin irgendwie gestört. Bereits 2015 hatte sich der Täu­berich als Gast-Kolumnist für „Cicero-Online.“ zum Thema Leit­kultur gemeldet. Der Titel seines Bei­trages lautete: „Leit­kultur ist… – Dass sich zwei Männer auf der Straße ganz selbst­ver­ständlich küssen“.
Das lassen wir mal unkommentiert.

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Der „schwarze Peter“ kann es nicht lassen und fun­giert jetzt wieder als „Schmock“, diesmal bei der WELT. Als Sekretär im Demontage-Minis­terium für die Bun­deswehr hat der frühere StUffz – jetzt Ober­leutnant – der Reserve offen­sichtlich nicht genug zu tun.
Unter dem Titel „Dieser Feind steht rechts“, ist nun ein Beitrag des Abge­ord­neten in „Die Welt“ erschienen.*Er geriert sich jetzt als angeb­licher Demo­kratie- und Ver­fas­sungs­hüter in eigener Ermäch­tigung und ver­langt im „Kampf gegen rechts“ die Anwendung des Art. 18 des Grundgesetzes.
Tauber nimmt den Mord an dem frü­heren Kas­seler Regie­rungs­prä­si­denten mit dem mut­maßlich rechts­ra­di­kalen Hin­ter­grund zum Anlass, um gegen die AfD zu keilen. Gleich­zeitig nimmt er neben Anderen auch Erika Steinbach, eine von ihm ehemals in der Hessen-CDU in durchaus schlei­miger Weise hofierte Kol­legin, ins Visier und macht sie mit­ver­ant­wortlich für den Mord an Walter Lübcke.
„Nicht nur die poli­tische Gewalt und Gewalt­be­reit­schaft von rechts nimmt zu. Auch das poli­tische Klima dieser Republik hat sich ver­ändert. Die AfD im Deut­schen Bun­destag und in den Län­der­par­la­menten leistet dazu einen Beitrag. Sie hat mit der Ent­grenzung der Sprache den Weg bereitet für die Ent­grenzung der Gewalt. Erika Steinbach (http://welt.de/190826543), einst eine Dame mit Bildung und Stil, demons­triert diese Selbstra­di­ka­li­sierung jeden Tag auf Twitter. Sie ist ebenso wie die Höckes, Ottes und Weidels durch eine Sprache, die ent­hemmt und zur Gewalt führt, mit­schuldig am Tod Walter Lübckes.“
Das ist bös­artig und verabscheuungswürdig!
Aber der­artige Invek­tiven ist man ja inzwi­schen von Kom­men­ta­toren der „Wahr­heits­presse“ und von grünen und sons­tigen Links­po­li­tikern gewohnt.
Viel­leicht will es Tauber der Erika Steinbach noch nach­träglich heim­zahlen, dass sie in einer beach­teten Rede zu ihrem Bekenntnis für die AfD an die Kaninchen-Affäre des CDU-Gene­ral­se­kretärs Peter Tauber erin­nerte, als er in seinem Wahl­kreis CDU-Mit­ar­beiter übelst behandelt hatte.
Da beklagt ein aus­ge­wie­sener Pöbler die „Ent­grenzung der Sprache“. Einer, der leichthin sagte „Wer nicht für Merkel ist, ist ein Arschloch“.

Gerade dieser Peter Tauber hat mit seinen Affären und seinen Sprach­ge­wohn­heiten ganz bestimmt zur „Ver­än­derung des poli­ti­schen Klimas in dieser Republik“ bei­getragen, soweit es nicht bereits durch weitere Polit-Kar­rie­risten seines Typs „versaut“ war.
In seinem aktu­ellen Pres­se­beitrag zitiert der Nicht-Jurist Peter Tauber Artikel 18:
„Wer die Freiheit der Mei­nungs­äu­ßerung, ins­be­sondere die Pres­se­freiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehr­freiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Ver­samm­lungs­freiheit (Artikel 8), die Ver­ei­ni­gungs­freiheit (Artikel 9), das Brief‑, Post- und Fern­mel­de­ge­heimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asyl­recht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die frei­heit­liche demo­kra­tische Grund­ordnung miss­braucht, ver­wirkt diese Grund­rechte. Die Ver­wirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ausgesprochen.“
Peter Tauber fügt dann noch fast bedauernd an, dass dieser Artikel noch nie ange­wandt wurde.
In der Tat hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt von diesem durchaus frag­wür­digen „Ermäch­ti­gungs­ar­tikel“ für die Exe­kutive noch nie Gebrauch gemacht. Nicht zu Zeiten einer aktiven KPD, der RAF, NSU oder gegen Attentats-bereite Salafisten.
Zu Recht, denn die Kritik an diesem Ver­fas­sungs­ar­tikel ist nicht von der Hand zu weisen:
„Mit Hilfe einer Ver­wir­kungs­klausel lässt sich der „an sich“ legale Gebrauch der Freiheit in einen funk­ti­ons­wid­rigen Miss­brauch umin­ter­pre­tieren: Was zunächst legal ist, wird unter Berufung auf den Schutz der frei­heitlich demo­kra­ti­schen Grund­ordnung im Nach­hinein für ille­gitim erklärt.“
Und:
„Dem her­kömm­lichen Ver­ständnis des demo­kra­ti­schen Ver­fas­sungs­staates ist solch ein Ver­wir­kungs­denken fremd; die Ver­fassung der USA zum Bei­spiel kennt keine dem Grund­gesetz ent­spre­chende Klausel. Poli­tische Betä­tigung, die den Schutz der Grund­rechte genießt, ist legal und bleibt das nor­ma­ler­weise auch – selbst wenn Extre­misten und Radikale, welcher Couleur auch immer, als Grund­rechts­sub­jekte handeln. Art. 18 GG sta­tuiert dagegen eine Ver­fas­sungs­treue­pflicht für jedermann. Damit bekommen Staats­organe die Macht in die Hand, zwi­schen dem ‘rich­tigen’, ver­ant­wor­tungs­be­wussten, staats­tra­genden Gebrauch der Grund­rechte und ihrem ‘fal­schen’, unver­ant­wort­lichen, staats­ge­fähr­denden Miss­brauch zu unterscheiden.“
Ist gar auf der linken „Enzy­klo­pädie“ Wiki­pedia zu lesen.
Peter Tauber möchte nun mittels dieses (umstrit­tenen) Artikels gegen Ver­fas­sungs­feinde nach seiner Defi­nition vor­gehen. Wobei er solche nicht nur unter ver­bre­che­ri­schen und gestörten Rechts­ra­di­kalen sieht, die augen­scheinlich vor einem Mord nicht zurück­schrecken. Nein, alles was er als „rechts“, und damit als „feindlich“ defi­niert, ein­schließlich Frau Steinbach, Frau Weidel und die gesamte AfD, auch Par­tei­kol­legen wie den von Merkel geschassten Ver­fas­sungs­schutz-Prä­si­denten Maaßen und Prof. Otte von der Werte-Union nimmt er gleichwohl in Gesin­nungshaft. Wie die his­to­ri­schen Nazis es taten, will er diese in Kol­lek­tivhaft nehmen.
Wer diesen Ermäch­ti­gungs­ar­tikel aus dem Grund­gesetz für augen­blicklich unliebsame,  scheinbare „Schäd­linge“ an der Staats­räson a la Merkel u.a.m. in Anwendung bringen möchte, unter­scheidet sich in nichts von Hitler, der 1933 mittels des berüch­tigten Ermäch­ti­gungs­ge­setzes seine Dik­tatur zemen­tierte. Daran sollte man den angeblich gelernten His­to­riker Tauber erinnern.
Wenn Peter Tauber den Artikel 18 anwenden möchte, und das geht nur über das Ver­fas­sungs­ge­richt, wünscht er gleichwohl die Auf­hebung der Gewal­ten­teilung im bislang noch demo­kra­ti­schen Rechtsstaat.
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Ein Merkmal des Faschismus ist es, die Macht mit allen Mitteln zu erreichen und mit allen – dann viel­leicht noch irgendwie legitim erschei­nenden – Mitteln zu behalten.
Als Staats­se­kretär – wenn auch in unter­wer­tiger Funktion – ist er der Exe­kutive zuzu­rechnen. Es ist damit nicht abwegig, Tauber als Faschisten zu bezeichnen. Man möge mir den Gebrauch dieser abge­dro­schenen Bezeichnung verzeihen.
Er hat sich als solcher ent­larvt.  Was jene, die ihn schon länger kennen, in keiner Weise verwundert.
Man kann ihn auch einen Lump nennen, das ver­schweigt aber irgendwie die Gefähr­lichkeit eines Charakters.
Es ver­wundert nicht, dass alle „Qua­li­täts­medien“ über die Ent­gleisung des vor­ma­ligen Spit­zen­mannes der CDU hin­weg­gehen. Der offen­sichtlich geistig ver­dus­selte Adlige von der FAZ, Jasper von Alten­bockum bläst denn in einem Kom­mentar* gar in das gleiche Horn und macht die gesamte AfD mit­ver­ant­wortlich für den Lübcke-Mord.
Von Tichy bis zur Jungen Freiheit, von Jou­watch bis Michael Klo­novsky, haben sich die freien Jour­na­listen des Falles ange­nommen, in ange­mes­sener Auf­merk­samkeit und Besprechung.
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Ich bin geneigt, eine Bene­fiz­aktion für Tauber anzu­regen. Unter dieser Adresse kann man ein ihm geeig­netes Klei­dungs­stück, ein T‑Shirt oder einen Kapu­zen­pulli mit der Auf­schrift „Dreggsagg“ bestellen – gibts leider nicht in braun – und ihm dann zukommen lassen (Mein Franken-Spezi Michl Müller möge es uns verzeihen!).

Dieser lesens­werte Beitrag erschien zuerst auf dem Blog von Peter Helmes – www.conservo.wordpress.com