Es geht schon los: Der ehemalige CDU-Generalsekretär Peter Tauber schreibt in einem Meinungsartikel in der WELT, dass jenen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpfen, gemäß Artikel 18 die Grundrechte entzogen werden sollten. Damit meint er jedoch nicht den IS oder seine Helfershelfer in Parteien und Medien, sondern er meint „Rechte“.
Artikel 18 sagt aus:
„Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.“
Im Falle des IS sollte sich diese Diskussion erübrigen. Wer westliche Gesellschaften als „Affen und Schweine“ abwertet und zu ihrer Auslöschung aufruft, der bekämpft nicht nur die freiheitlich-demokratische Grundordnung, der will ethnische Säuberungen anrichten.
Aber auch die guten Freunde und Helfershelfer des IS sagen seit 50 Jahren ganz offen und immer wieder, dass sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen wollen. Und sie sagen auch ganz genau, wie sie es tun wollen.
Sie sagen ganz offen, dass sie den gemeinsamen Staat „kaputt“ machen wollen. Zu diesem Zweck wollen sie die Bundeswehr bekämpfen, die Polizei bekämpfen, sie begehen gemeinsame Anschläge mit der Hamas, halten gemeinsame Demonstrationen mit dem BDS ab, vergeben die Staatsbürgerschaft an IS-Anhänger.
Sie greifen Politiker und Einzelpersonen wie Sarrazin an, terrorisieren verfassungstreue Bürger, drohen ihnen mit Jobverlust, bis hin zu Bundesbankern wie Sarrazin oder Verfassungsschutzpräsidenten(!) wie Hans Georg Maaßen, stören Demonstrationen, nutzen das Asylrecht, um Grenzen, Aufenthaltsrecht, Abschiebungen und Staatsbürgerschaft auszuhebeln.
Wenn sie von „Liebe“ sprechen, dann meinen sie damit, dass sie dem IS mit „Liebe“ begegnen wollen – und westlichen Gesellschaften mit Hass. Wenn diese Leute von „offenen Gesellschaften“ reden, dann meinen sie damit nicht Dinge wie Liebe oder Toleranz, sondern sie meinen die Abschaffung von Grenzen, Aufenthaltsrecht, Abschiebungen, Staatsbürgerschaft. Es ist Verfassungsfeindlichkeit, in hübsche Worte gepackt.
Jetzt könnte man natürlich sagen: Ja, wir sollten denen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung nach eigener Aussage(!) bekämpfen wollen, die Grundrechte entziehen. Man sollte IS Anhängern die Grundrechte entziehen – und bei all jenen, die diesen Typen die Staatsbürgerschaft verschafft haben mal ganz genau hinschauen, was das für Absichten dahinter stehen.
Aber Herr Tauber möchte etwas ganz anderes. Er will nicht den IS und seine Helfershelfer bekämpfen, nein, er möchte „Rechte“ bekämpfen. Also ca. das halbe politische Spektrum, inklusive Teile seiner eigenen Partei.
Das ist kein Versprecher. Es geht Tauber ausdrücklich nicht um Extremisten. Er will verfassungstreue Bürger bekämpfen. Und die Namen, die er aufzählt – Erika Steinbach, Alice Weidel, Hans Georg Maaßen, die Werteunion – sind entlarvend. Denn darunter finden sich weder IS-Leute noch Extremisten, sondern derzeitige und ehemalige CDU-Mitglieder.
Der Anlass dazu ist der Mord an Walter Lübcke. Da reibt man sich natürlich erst einmal verwundert die Augen: Nach Breitscheidplatz, Barmbek, Bataclan und Manchester hat niemand den Entzug der Grundrechte von IS-Leuten gefordert – obwohl die Kriegsverbrechen des IS in Europa mittlerweile hunderte Menschen das Leben gekostet haben.
Ganz im Gegenteil: Nach Köln und Rotherham wurde sogar vertuscht und verharmlost, bis der Polizeipräsident zurücktreten musste. Im Falle von Bodyguards von Osama bin Laden wurde selbst versucht, die Abschiebung zu torpedieren – da waren die Grundrechte auf einmal total wichtig. Und als Hans Georg Maaßen die Vertuschung von Chemnitz und die Verfassungsfeindlichkeit weiter Teile der SPD kritisierte – da wurde er ganz schnell gegangen.
Das Resultat sind hunderte von „Daumen runter“ bei der Welt – und zwei lächerliche Kommentare, die es durch die Mods geschafft haben und beide verwundert fragen, warum Tauber denn so etwas nicht für Salafisten oder den IS fordert.
Kurz und gut: Artikel 18 sollte tatsächlich angewandt werden. Allerdings nicht gegen abtrünnige CDU-Mitglieder, sondern gegen den IS und seine Helfershelfer.
Ein Beitrag von PI-News.net