Aus­beutung von Pfle­ge­be­dürf­tigen – So zocken kri­mi­nelle Pfle­ge­kräfte wehrlose Senioren ab! (1)

Dieses bri­sante Thema geht uns alle an!
Irgendwann, früher oder später!
In Deutschland werden etwa zwei Mil­lionen Pfle­ge­be­dürftige zu Hause betreut. Nicht alle haben jedoch das Glück, dass sich Ange­hörige um sie kümmern. Vor allem nicht, wenn der Betreu­ungs­bedarf wächst. Deshalb greifen immer mehr Fami­li­en­mit­glieder auf eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung zurück.
Doch meine Recherchen zeigen, dass unter den Pfle­ge­dienste auch ein­zelne schwarze Schafe sind, die wehrlose Senioren abzocken. 
Kri­mi­nelle in der Pflegedienst-Branche:
Kri­mi­nelle und schwarze Schafe gibt es in jeder Branche. Doch dass man Ihnen auch in der Pfle­ge­branche begegnet ist besonders perfide, weil die Täter hier das von Senioren ent­ge­gen­ge­brachte Ver­trauen schamlos bis aufs Äußerste aus­nutzen, um sich illegal zu bereichern.
Auf einen Nenner gebracht: Die Täter sind ver­trau­ens­ab­hängige Haus­be­treuungs- und Pfle­ge­kräfte. Die Opfer auf Hilfe ange­wiesene Pflegefälle.
Das wesent­lichste Merkmal der Übel­täter ist somit die bewusste Erschlei­chung des Ver­trauens und dessen Miss­brauch zum eigenen Vorteil.
Zumeist bleibt ihr Wirken über Jahre hinweg unaufgedeckt.
Die so began­genen Straf­taten können ver­schie­dener Natur sein, wie beispielsweise:

  • Betrug: Die Pfle­ge­kraft erledigt für Sie regel­mäßig Ein­käufe, rechnet diese durch Vorlage des Kas­senbons ab. Tat­sächlich befinden sich darauf jedoch auch die Besor­gungen der Betreuerin, die sich so von Ihnen unbe­merkt finan­zieren lässt.
  • Unter­schlagung: Die Pfle­ge­kraft soll für Sie einen bestimmten Geld­betrag auf Ihr Konto ein­zahlen. Doch sie zahlt nur einen Teil davon ein und behält den Rest für sich.
  • Dieb­stahl: Sie bewahren Ihre Geld­börse immer am selben Platz auf, der der Pfle­ge­kraft bekannt ist. In unbe­ob­ach­teten Momenten ent­nimmt sie regel­mäßig kleinere Geld­be­träge, was Ihnen nicht auffällt.

EXKLUSIV: So wurde Gertrud R. abgezockt!
Mein Kollege, der pen­sio­nierte Kri­mi­nal­haupt­kom­missar Hans Schmie­derer aus Balingen, mit dem ich bei meinen Recherchen zu diesem Thema eng zusam­men­ar­beite, hat einen solchen sozialen Kri­mi­nalfall aus­er­mittelt. Etwas, das höchst selten vorkommt.
Nach­folgend erzähle ich diese unglaub­liche Geschichte, um Ihnen vor Augen zu führen, wie skru­pellos die Täter sind:
Das Leben der rüs­tigen Seniorin Ger­traud R. im schwä­bi­schen Frommern ändert sich nach einem Schlag­anfall im Jahre 2011 kom­plett. Die nun schwer pfle­ge­be­dürftige 72-jährige will jedoch in ihrem eigenen Zuhause bleiben und ihre noch ver­blei­bende Zeit nicht in einem Alten-/Pfle­geheim verbringen. 
Tochter Margot, beruflich sehr ein­ge­spannt, wird auf eine Zei­tungs­an­nonce in der Lokal­zeitung auf­merksam, in der eine „lie­be­volle, zuver­lässige Schwäbin mit PKW“ und mit „viel Erfahrung in Haushalt, Pflege und Betreuung“ einen „neuen Wir­kungs­kreis, auch 24 Stunden“ sucht. 
Margot setzt sich mit der Frau, die ich hier Eli­sabeth nennen will, in Ver­bindung. Die Dame um die sechzig ist humorvoll und scheint gut qua­li­fi­ziert. Schließlich enga­giert Margot sie als Pfle­ge­kraft und Gesell­schaf­terin für ihre Mutter Ger­traud zu einem monat­lichen Lohn, kos­ten­loser Kost und Logis. 
Im Februar 2012 bezieht Eli­sabeth bei der Seniorin ihre sepa­raten Wohn­räume und gewinnt rasch Ver­trauen und Sym­pathie von Mutter, Tochter und Bekannten. 
Erst Monate darauf wird Margot R. das erste Mal miss­trauisch, denn das wöchent­liche Haus­haltsgeld, das der Pfle­ge­kraft zur Ver­fügung gestellt wird, ist deutlich angestiegen. 
Dann erzählt ihre Mutter auch noch, dass immer öfter Schmuck­stücke in ihrem Haus unauf­findbar seien. Dar­unter ihr Lieb­lingsring im Wert von etwa 1.100 Euro. Wie sich später her­aus­stellt, wird ebenso das Fami­li­en­silber sowie wert­volles Hut­schen­reuther-Por­zellan vermisst. 
Die Tochter igno­riert zunächst den Argwohn ihrer Mutter, schreibt es ihrer Ver­gess­lichkeit zu. 
Als Ger­traud R. jedoch im November des­selben Jahres ins Kran­kenhaus ein­ge­liefert wird und dort ver­stirbt, kommt die ganze Tra­gödie ans Tageslicht. 
Margot fragt Eli­sabeth nach dem Lieb­lingsring ihrer Mutter, der nach wie vor fehlt. Die Betreuerin erklärt, diesen selbst schon seit Wochen nicht mehr gesehen zu haben. Doch auf einem Foto, auf­ge­nommen 3 Tage vor Ger­truds Kran­ken­haus­auf­enthalt, ist dieser Ring noch zu sehen und ent­larvt Eli­sabeth der Lüge. 
Die Tochter forscht mit meinem Kol­legen, dem pen­sio­nierten Kri­mi­nal­haupt­kom­missar Hans Schmie­derer, weiter nach. In einem Pfandhaus in Eli­sa­beths aktu­ellem Wohnort ent­decken sie fast ein Dutzend Schmuck­stücke der ver­stor­benen Mutter. Dar­unter auch ihr Lieblingsring. 
Der Pfand­leiher bestätigt, dass dieser von der Pfle­gerin beliehen wurde. Die „gute Seele“ hat den Schmuck sogar am Tag, nachdem die Seniorin ins Kran­kenhaus kam, im Pfand­leihhaus verhökert. 
Der ehe­malige Kom­missar trägt seine Erkennt­nisse zusammen und legt sie der zustän­digen Staats­an­walt­schaft vor. Der Schaden beläuft sich auf min­destens 10.000 Euro.
Bei einer anschlie­ßenden Haus­durch­su­chung findet die Polizei jedoch nicht mehr alles von dem Die­besgut auf. Vieles bleibt verschollen. 
Im Februar 2014 wird Pfle­ge­kraft Eli­sabeth wegen Dieb­stahls und Betrugs zu einer Geld­strafe von 3.600 Euro ver­ur­teilt und gilt damit als vorbestraft. 
Dieser Fall zeigt ein­dringlich, wie kri­mi­nelle Betreue­rinnen das Ver­trauen pfle­ge­be­dürf­tiger Men­schen samt ihrer Ange­hö­rigen erringen, um sie später im sprich­wört­lichen Sinne aus­zu­nehmen
Sie erkennen selbst, wie schwierig es ist, die Täter zu über­führen. Dabei ist dieses Bei­spiel nur die Spitze des Eisberges.
So stand bei­spiels­weise im April 2014 eine Pfle­ge­kraft wegen Dieb­stahls von Bargeld in Höhe von rund 4.000 Euro vor dem Stau­fener Amts­ge­richt. Im Sep­tember 2014 musste sich eine andere Betreuerin vor dem Ber­liner Land­ge­richt ver­ant­worten, die zusammen mit ihrem Ehemann hilfs­be­dürftige Senioren um etwa 162.000 Euro erleichterten.
Im 2. Teil zeige ich Ihnen auf, was Sie alles über Pfle­ge­kräfte wissen müssen. Und wie Sie sich vor kri­mi­nellen Pfle­ge­kräfte schützen können!


Quelle: guidograndt.de