Grup­pen­ver­ge­wal­tigung in Mühlheim: Eltern ver­mut­licher Täter stellen sich stur

Nach der Grup­pen­ver­ge­wal­tigung einer 18-Jäh­rigen lehnen die Eltern der ver­mut­lichen Täter Unter­stützung ab. Mit­ar­beiter des Jugendamts hatten ihre Hilfe bei der Erziehung angeboten.
Die Ver­ge­wal­tigung einer 18-Jäh­rigen in Mülheim durch eine Gruppe von männ­lichen Min­der­jäh­rigen hat eine Dis­kussion über die Absenkung des Alters der Straf­mün­digkeit bei Kindern auf 12 Jahre ent­facht. Von den fünf Ver­däch­tigen sind drei 14 Jahre alt und zwei erst 12 und damit straf­un­mündig. Ein ähn­licher Fall wurde gestern bekannt. Auch da atta­ckierten mehrere männ­liche Min­der­jährige ein Mädchen.
Der Deutsche Rich­terbund hat sich laut Rhei­nische Post gegen eine Senkung des Alters der Straf­mün­digkeit aus­ge­sprochen. Der Rich­terbund argu­men­tiert, die Glei­chung mehr Straf­recht gleich weniger Kri­mi­na­lität ginge bei Jugend­lichen nicht auf. Das Jugend­straf­recht habe sich bewährt. »Es hat durch den darin nie­der­ge­legten Erzie­hungs­auftrag zu einem deut­lichen Rückgang der Jugend­kri­mi­na­lität geführt«, sagte die Vor­sit­zende Jens Gnisa der Deut­schen Presse-Agentur.
Ähnlich äußerte sich der Deutsche Kin­der­schutzbund. Die stell­ver­tre­tende Geschäfts­füh­rerin Martina Huxoll-von Ahn erklärte, das Jugendamt sei gefordert, sich die Ursachen für das Ver­halten des tat­ver­däch­tigen Kindes im Ein­zelfall anzu­schauen. Jugend­ämter und die Fami­li­en­ge­richte hätten schon jetzt die Mög­lichkeit einzuschreiten.
In einer Art höh­ni­scher Antwort auf diese Stel­lung­nahme haben, wie Die Welt berichtet, die Eltern der zwei straf­un­mün­digen ver­mut­lichen Täter jede Mit­arbeit mit den Behörden abge­lehnt. »Es obliegt der Ver­ant­wortung der Eltern, das anzu­nehmen«, sagte ein Sprecher des Jugendamts.
Die Mög­lichkeit ein­zu­schreiten haben die Behörden also offenbar nicht. Ganz im Gegenteil. Die beiden männ­lichen Min­der­jäh­rigen wurden nach der Tat zu ihren Eltern nach Hause gebracht. Nach Angaben der Stadt ist eine Inob­hut­nahme der Kinder nur möglich, wenn die Eltern mit der Situation über­fordert sind. Das sind dann wohl offenbar nicht.
Was Rich­terbund und Kin­der­schutzbund nicht sehen oder nicht sehen wollen: Sie haben es mit völlig anderen fami­liären Struk­turen und anderen Erzie­hungs­bildern zu tun. Das kri­mi­nelle Ver­halten der männ­lichen Min­der­jäh­rigen ist nicht das Ergebnis einer ein­zelnen Fehl­ent­wicklung in einer ein­zelnen Familie. Hier bricht die viru­lente Frau­en­feind­lichkeit ara­bi­scher-tür­ki­scher Gesell­schaften hervor.
Trifft eine solche frau­en­feind­liche Leit­kultur auf eine mora­lisch auf­ge­lo­ckerte Will­kom­mens­kultur, werden deutsche Mädchen zum in ihren Augen unter­mensch­lichen Freiwild. Die männ­lichen Min­der­jäh­rigen reagieren nach den Vor­stel­lungen und Regeln ihrer Kultur. Sie suchen die Schwächsten und toben sich an ihren wehr­losen Opfern ohne jeden mora­li­schen Skrupel hem­mungslos aus.
Mit einem Erzie­hungs­auftrag dringt man in diesen Fällen nicht durch. Die Familien werden in dem Ver­halten ihrer Kinder über­haupt kein Fehl­ver­halten erkennen. Mit einer häus­lichen Erziehung zu einem humanen Ver­halten ist daher schwerlich zu rechnen. Hier ist das Straf­recht zum Schutz der Opfer gefordert.
Doch die Opfer nimmt keiner in Obhut. Mit Mitleid haben in Deutschland nur Migranten und Flüchter zu rechnen. Min­der­jährige, straf­un­mündige Ver­ge­wal­tiger genießen hier­zu­lande den beson­deren Schutz einer amtlich ver­brieften Gesetz­lo­sigkeit. Die Eltern der Tür­kisch spre­chenden mut­maß­lichen Täter werden sich wahr­scheinlich bestätigt fühlen.


Quelle: freiewelt.net