Die 82jährige, die als „Oma Gerda“ in der Presse bekannt wurde, lag im Dezember 2016 tot in ihrer Zweizimmerwohnung in Cottbus. Sie war gefesselt und mit einer fest zugeschnürten Plastiktüte über dem Kopf gefunden worden. Sie starb einen elenden, qualvollen Tod durch Ersticken, während der Täter derweil in aller Seelenruhe neben der sich im Todeskampf windenden Seniorin alle Schubladen und Schränke durchwühlte.
Ihr Bruder sah nach ihr, weil sie nicht zu einer Weihnachtsfeier erschienen war und fand die alte Dame bereits tot vor. Die Polizei war recht einsilbig und verwies auf ein laufendes Verfahren, mögliches Täterwissen und ermittelte Woche um Woche DNA-Spuren, fragte in der Nachbarschaft herum und erforschte den Tagesablauf des Opfers.
Drei Monate später führten die Ermittlungen zur Festnahme eines zur Tatzeit 17jährigen syrischen Flüchtlings.
Am 23. Oktober 2017 begann der Prozess gegen den Angeklagten gleich mit einer Panne. Der junge Mann hatte aus Versehen keine Ladung zum Prozess erhalten. Die Anklage lautet „Mord und Raub mit Todesfolge“.
Der Prozess begann aus Jugendschutzgründen (nicht aus Rücksicht auf jugendliche Zuhörer, sondern aus Rücksicht auf den noch jugendlichen, mutmaßlichen Täter) unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Er gab an, zum Zeitpunkt der Tat noch 17 Jahre alt gewesen zu sein, was seinen Prozess unter Jugendstrafrecht stellt und das Strafmaß erheblich mindern wird. Unter Jugendstrafrecht würden ihm nur bis zu 10 Jahren Haft drohen. Wahrscheinlich de facto fünf Jahre Jugendstrafvollzug mit pädagogischer Begleitung. Er hatte bei der Einreise nach Deutschland seinen Geburtstag mit dem 01. Januar 1999 angegeben, Papiere führte er keine mit sich.
Die Lausitzer Rundschau schrieb am 14. April 2018:
„Schon vor Beginn der Beweisaufnahme hatte es zahlreiche Verzögerungen im Prozessverlauf gegeben. So waren zunächst Zeugen geladen worden, die dann aber wieder unverrichteter Dinge nach Hause gehen mussten. Stattdessen habe sich nach Auskunft eines Justizsprechers die Jugendstrafkammer nach Verlesung der Anklageschrift zunächst mit „mehreren Ablehnungsanträgen“ der Verteidigung befassen müssen. Außerdem habe der Verteidiger des Angeklagten die Unvollständigkeit der Gerichtsakten moniert, die Ankläger hätten dem Gericht Dokumente nachliefern müssen.“
Der dringend Tatverdächtige sitzt nun seit zwei Jahren und vier Monaten in Untersuchungshaft, ohne dass das Gericht zu einem Urteil gekommen ist. Und da das Gericht derzeit keine Möglichkeit für einen „kurzfristigen Verfahrensabschluss“ sieht, hat es den mittlerweile 20jährigen, mutmaßliche Raubmörder wegen unzumutbarer Länge der Untersuchungshaft auf freien Fuß gesetzt. Weil immer noch ein „dringender Tatverdacht gegen ihn besteht“, muss der Mann sich nun täglich bei der Polizei melden. Er wohnt zur Zeit bei einem Verwandten, berichtet die BILD.
Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Beschwerde ein, da sie nachvollziehbarerweise eine hohe Fluchtgefahr befürchtet. Staatsanwalt Gernot Bantleon sieht bei einer drohenden Strafe von zehn Jahren Haft einen überzeugenden Fluchtgrund. Er sieht in den zahllosen Verzögerungstaktiken des Verteidigers, Christian Nordhausen, den Grund für den endlosen Prozess. Immer wieder stellte der Anwalt Anträge, die Ermittlungsarbeit der Polizei zu überprüfen, monierte, dass die Ermittlungsakte unvollständig sei, Beweisstücke mehrfach nummeriert gewesen seien und die Fundorte der Beweisstücke unklar.
Viele halten die Taktik des Anwaltes für bewusste „Prozessverschleppung“ und die Anträge auf Überprüfung der Polizeiarbeit für vorgeschoben. Die Medien nennen diesen unglaublichen Vorgang einen Justizskandal und verweisen darauf, dass dies nun schon der dritte seiner Art in Brandenburg sei.