Raubmord an Oma Gerda und Form­fehler bei Gericht: Mut­maß­liche Täter, ein syri­scher Flüchtling (17), ist wieder auf freiem Fuß!

Die 82jährige, die als „Oma Gerda“ in der Presse bekannt wurde, lag im Dezember 2016 tot in ihrer Zwei­zim­mer­wohnung in Cottbus. Sie war gefesselt und mit einer fest zuge­schnürten Plas­tiktüte über dem Kopf gefunden worden. Sie starb einen elenden, qual­vollen Tod durch Ersticken, während der Täter derweil in aller See­lenruhe neben der sich im Todes­kampf win­denden Seniorin alle Schub­laden und Schränke durchwühlte.
Ihr Bruder sah nach ihr, weil sie nicht zu einer Weih­nachts­feier erschienen war und fand die alte Dame bereits tot vor. Die Polizei war recht ein­silbig und verwies auf ein lau­fendes Ver­fahren, mög­liches Täter­wissen und ermit­telte Woche um Woche DNA-Spuren, fragte in der Nach­bar­schaft herum und erforschte den Tages­ablauf des Opfers.
Drei Monate später führten die Ermitt­lungen zur Fest­nahme eines zur Tatzeit 17jährigen syri­schen Flüchtlings.
Am 23. Oktober 2017 begann der Prozess gegen den Ange­klagten gleich mit einer Panne. Der junge Mann hatte aus Ver­sehen keine Ladung zum Prozess erhalten. Die Anklage lautet „Mord und Raub mit Todesfolge“.

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Der Prozess begann aus Jugend­schutz­gründen (nicht aus Rück­sicht auf jugend­liche Zuhörer, sondern aus Rück­sicht auf den noch jugend­lichen, mut­maß­lichen Täter)  unter Aus­schluss der Öffent­lichkeit statt. Er gab an, zum Zeit­punkt der Tat noch 17 Jahre alt gewesen zu sein, was seinen Prozess unter Jugend­straf­recht stellt und das Strafmaß erheblich mindern wird. Unter Jugend­straf­recht würden ihm nur bis zu 10 Jahren Haft drohen. Wahr­scheinlich de facto fünf Jahre Jugend­straf­vollzug mit päd­ago­gi­scher Begleitung. Er hatte bei der Ein­reise nach Deutschland seinen Geburtstag mit dem 01. Januar 1999 ange­geben, Papiere führte er keine mit sich.
Die Lau­sitzer Rund­schau schrieb am 14. April 2018:
„Schon vor Beginn der Beweis­auf­nahme hatte es zahl­reiche Ver­zö­ge­rungen im Pro­zess­verlauf gegeben. So waren zunächst Zeugen geladen worden, die dann aber wieder unver­rich­teter Dinge nach Hause gehen mussten. Statt­dessen habe sich nach Aus­kunft eines Jus­tiz­spre­chers die Jugend­straf­kammer nach Ver­lesung der Ankla­ge­schrift zunächst mit „meh­reren Ableh­nungs­an­trägen“ der Ver­tei­digung befassen müssen. Außerdem habe der Ver­tei­diger des Ange­klagten die Unvoll­stän­digkeit der Gerichts­akten moniert, die Ankläger hätten dem Gericht Doku­mente nach­liefern müssen.“
Der dringend Tat­ver­dächtige sitzt nun seit zwei Jahren und vier Monaten in Unter­su­chungshaft, ohne dass das Gericht zu einem Urteil gekommen ist. Und da das Gericht derzeit keine Mög­lichkeit für einen „kurz­fris­tigen Ver­fah­rens­ab­schluss“ sieht, hat es den mitt­ler­weile 20jährigen, mut­maß­liche Raub­mörder wegen unzu­mut­barer Länge der Unter­su­chungshaft auf freien Fuß gesetzt. Weil immer noch ein „drin­gender Tat­ver­dacht gegen ihn besteht“, muss der Mann sich nun täglich bei der Polizei melden. Er wohnt zur Zeit bei einem Ver­wandten, berichtet die BILD.
Die Staats­an­walt­schaft legte dagegen Beschwerde ein, da sie nach­voll­zieh­ba­rer­weise eine hohe Flucht­gefahr befürchtet. Staats­anwalt Gernot Bantleon sieht bei einer dro­henden Strafe von zehn Jahren Haft einen über­zeu­genden Flucht­grund. Er sieht in den zahl­losen Ver­zö­ge­rungs­tak­tiken des Ver­tei­digers, Christian Nord­hausen, den Grund für den end­losen Prozess. Immer wieder stellte der Anwalt Anträge, die Ermitt­lungs­arbeit der Polizei zu über­prüfen, monierte, dass die Ermitt­lungsakte unvoll­ständig sei, Beweis­stücke mehrfach num­me­riert gewesen seien und die Fundorte der Beweis­stücke unklar.
Viele halten die Taktik des Anwaltes für bewusste „Pro­zess­ver­schleppung“ und die Anträge auf Über­prüfung der Poli­zei­arbeit für vor­ge­schoben. Die Medien nennen diesen unglaub­lichen Vorgang einen Jus­tiz­skandal und ver­weisen darauf, dass dies nun schon der dritte seiner Art in Bran­denburg sei.