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Waf­fen­recht: NEIN zur neuen EU-Schuß­waf­fen­richt­linie – NEIN zu wehr­losen EU-Bürgern – Nein zum aktu­ellen Gesetz­entwurf der Bundesregierung!

Von Peter Helmes 
Bloß keine wehr­haften Bürger!
Die Gän­gelung des freien Bürgers zeigt sich an allen Ecken und Enden. Nun hat es – wieder ´mal – das Waf­fen­recht getroffen. „Waffen? Gehören nicht in die Hand freier Bürger“, scheint das Mantra links­ge­strickter Poli­tiker zu sein. Bloß keine „wehr­haften Bürger“, das gemeine Volk soll sich offen­sichtlich nicht wehren dürfen oder – was genauso schlimm wäre – wird für unmündig gehalten, ver­ant­wor­tungs­bewußt mit Waffen umzugehen.
Dahinter zeigt sich ein gerne ver­stecktes schiefes Men­schenbild: „Wer eine Waffe hat, wird auch schießen.“ Dieses Vor­urteil hat schon alle Gruppen von Waf­fen­be­sitzern getroffen – von Sport­schützen bis zu Jägern, von Sol­daten und Poli­zisten ganz zu schweigen.
Zur Bestärkung dieses Vor­ur­teils ist den Poli­tikern (besonders den poli­tisch kor­rekten) jede Schikane recht. Man brauchte also kein Prophet zu sein, um zu ahnen, daß die hoch­do­tierten EU-Büro­kraten den isla­mi­schen Ter­ro­rismus als Vorwand dazu her­an­ziehen würden, mit neuen EU-Vor­schriften gegen den zivilen Waf­fen­besitz ein­zu­schreiten. Daß die deut­schen „Fach­leute“ im Bun­des­in­nen­mi­nis­terium von dem­selben Virus befallen sind, macht der jetzige Gesetz­entwurf besonders deutlich.
EU-Bür­ger­ent­mach­tungs­spiel
Nun liegt ein wei­terer Mosa­ik­stein zum EU-Bür­ger­ent­mach­tungs­spiel auf dem Tisch: die neue EU-Schuß­waf­fen­richt­linie. Sie „ent­waffnet“ tat­sächlich, aber nicht die Ter­ror­risten, sondern deren Angriffs­ziele: uns Bürger – eine eher ein­faltslose Reaktion der Brüs­seler Euro­kraten. Leute, die mehr von der Gefähr­dungslage wissen, reagieren anders.
Umdenken in der EU nötig
Die natio­nalen und EU-Gesetze zur Ter­ror­be­kämpfung haben gezeigt, daß sie nicht das leisten können, was sich die Gesetz­geber ver­sprochen haben. Bei Interpol hin­gegen hat ein Umdenken statt­ge­funden, ähnlich wie es beim US-FBI geschah, als diese ein­sahen, daß eine bewaffnete Zivil­be­völ­kerung unter Umständen schneller in der Lage ist, auf kri­mi­nelle und ter­ro­ris­tische Bedro­hungen zu reagieren.
Bereits nach dem Ter­ror­an­schlag im Ein­kauf­zentrum von Nairobi (Kenia) for­derte z. B. der Chef von InterPol, Ronald Noble, die Bewaffnung der Zivil­be­völ­kerung, damit diese sich vor Kri­mi­na­lität und dem immer weiter um sich grei­fenden Terror gegen sog. „Soft Targets“ zur Wehr setzen können. (http://10news.dk/?p=760 sowie http://www.infowars.com/interpol-chief-arm-citizens-globally-to-prevent-terror-attacks/)
Öffent­liche Empörung und blinder Aktionismus
Die EU jedoch ergreift wieder ´mal ein für Brüssel typi­scher, blinder Aktio­nismus, der zum Gut­menschtum passen mag, aber mit Ter­ro­ris­mus­be­kämpfung nichts zu tun hat. Oder steckt noch etwas anderes dahinter?
Merke: Einen bewaff­neten Bürger kann man im Ernstfall schwerer gängeln als einen unbe­waff­neten. Bevor der Krieg aus­bricht, will man recht­zeitig die Bürger entwaffnen.
Nach den ter­ro­ris­ti­schen Atten­taten der letzten Jahre bietet sich „geneigten“ Poli­tikern und Medien nach ihrer Meinung eine gute Gele­genheit, auf der Welle der „öffent­lichen Empörung“ ihre ideo­lo­gi­schen Vor­stel­lungen durch­setzen zu können. Es lebe die waf­fen­freie Welt! Eine Traumwelt.
Die „waf­fen­freie Welt“ gibt´s nicht
Und die Zivi­listen, die noch Waffen besitzen, werden an den Pranger gestellt und als „Waf­fen­narren“ gebrand­markt, die mit „gefähr­lichen Spiel­zeugen“ han­tieren. Da darf man doch fragen, ab wann eine Waffe gefährlich bzw. gefähr­licher ist als ein nicht immer harm­loses, zweck­ent­frem­detes Spielzeug.
Colin Greenwood, ehem. Police Super­in­tendant aus Groß­bri­tannien, in dem das Total­waf­fen­verbot innerhalb von zehn Jahren zu einer Ver­dop­pelung der Kri­mi­na­lität mit ille­galen Waffen führte, drückte es einmal so aus:
„Die Waf­fen­ge­setz­gebung einer Gesell­schaft ist ein zuver­läs­siger Maßstab für die Beur­teilung der geis­tigen und mora­li­schen Gesundheit einer Staats­führung und Admi­nis­tra­toren und der libe­ralen Potenz einer Gesell­schaft. Strenge Waf­fen­ge­setz­gebung ent­waffnet den Bürger und bewaffnet die Unterwelt. Sie zeigt in der Regel nur das Unsi­cher­heits­gefühl obrig­keits­staat­licher Ver­wal­tungs­be­amter und deren unbe­rech­tigter Angst vor der eigenen Bevöl­kerung, der stets Miß­trauen ent­ge­gen­ge­bracht wird.“
Kein geeig­netes Mittel gegen Terror und Waffen-Schwarzmarkt
Die Pläne der EU-Kom­mission erscheinen bei näherer Betrachtung nicht dazu geeignet, die Ter­ror­gefahr innerhalb der EU zu redu­zieren oder den Schwarz­markt für Schuß­waffen effektiv zu bekämpfen.
Hier wird nur eine Anti-Waffen-Agenda innerhalb der EU-Kom­mis­sionen und der Bun­des­re­gierung ver­folgt, die auf dem Rücken der unschul­digen Opfer von Ter­ror­an­schlägen vor­an­ge­trieben wird.
Daß z. B. die Atten­täter von Paris voll­au­to­ma­tische Feu­er­waffen ver­wen­deten, die in keinem EU-Land privat besessen oder gehandelt werden dürfen, scheint bei diesem Aktio­nismus, der uns aus der deut­schen Waf­fen­ge­setz­gebung bekannt ist, kein wirklich wich­tiges Kri­terium für die gefaßten Vor­haben zu sein. „Paris“ und andere Tatorte sind wohl eher der ersehnte „Grund“ für eine solche Ver­bots­for­derung, die eine Volks­ent­waffnung pur auf dem Rücken der Opfer, die mit voll­au­to­ma­ti­schen Waffen hin­ge­richtet wurden, bedeutet.

Ein­schub: Die vor allem bei Sport­schützen ver­wen­deten halb­au­to­ma­tische „Waffen“ sehen zwar mili­tä­risch aus, sie ver­wenden dabei aber keine andere Munition als jede jagd­liche Selbst­la­de­büchse. Sie sind weder besonders gefährlich, noch handelt es sich eine Kriegs­waffe. Es ist eine sehr präzise schie­ßende halb­au­to­ma­tische Büchse, für den Sport­schützen ebenso geignet wie zur Heim­ver­tei­digung – jeden­falls besser als z.B. eine Schrot­flinte. Auch ein bei Jungen gerne ver­wen­detes Spielzeug – die Gum­mi­schleuder – kann eine „töd­liche Waffe“ sein, was die Absur­dität des EU-Kom­mis­si­ons­vor­schlags unterstreicht.

Es wird schlicht igno­riert, daß 97% aller Straf­taten mit Waffen mit ille­galen Waffen begangen werden. Trotzdem wird jetzt alles in eine Topf geworfen, und Jäger sowie Sport­schützen werden kri­mi­na­li­siert. Die pas­senden Medien begleiten die pro­fil­träch­tigen Poli­tiker bei dem Geschrei nach einem gene­rellen Waf­fen­verbot. Man klopft sich selbst auf die Schulter, weil man (ver­meintlich) etwas für die Sicherheit getan hat. Ein Irrtum, der nichts bringt – jeden­falls nicht „mehr Sicherheit“. (Ein­schub Ende)

Viele Poli­tiker scheuen sich nicht, rechts­treue und mehrfach behördlich über­prüfte und ständig kon­trol­lierte EU-Bürger für die Taten ein­zelner Kri­mi­neller kol­lektiv zu bestrafen. Das kopflose Vor­gehen der EU-Kom­mission erinnert analog an ein Verbot von privat beses­senen Feu­er­lö­schern, die eben­falls als Waffe benutzt werden könnten. Werden deshalb die Feu­er­lö­scher verboten?
Zur aktu­ellen Agenda:
Mit der EU-Feu­er­waf­fen­richt­linie aus dem Jahr 2017 – sie muß jetzt von unserer Bun­des­re­gierung in natio­nales Recht umge­setzt werden – ver­folgt die EU fol­gende Ziele:
1. Erschwerung des ille­galen Zugang zu Schußwaffen
2. Rück­ver­folg­barkeit sämt­licher Schuß­waffen über den gesamten Lebens­zyklus hinweg und
3. Erschwerung der Nutzung von legalen Schuß­waffen für ter­ro­ris­tische Anschläge. (Auszug aus der Rede von Bayerns Staats­mi­nister Hermann auf der IWA in Nürnberg).
Es geht dem Bun­des­in­nen­mi­nis­terium offenbar um ein abso­lutes Maximum an Ver­boten – und zwar aus­schließlich zulasten der Bürger.
Hier bei­spiels­weise insbesondere:
◾eine Erlaub­nis­pflicht für Salutwaffen,
◾eine Regis­trier- und Erlaub­nis­pflicht für unbrauchbar gemachte Schußwaffen,
◾Besitz­verbot schuß­un­fähig gemachter Vollautomaten,
◾Regis­trier­pflicht von unbrauchbar gemachten Waf­fen­teilen, die zur Zeit noch frei ver­käuflich sind,
◾eine Regis­trier- und Erlaub­nis­pflicht für Nach­bauten his­to­ri­scher Waffen,
◾eine Verbot des Besitzes von großen Maga­zinen, unab­hängig davon ob Waf­fen­be­sitzer oder nicht.
Die Fach­ver­bände sind bisher im Rahmen der üblichen Vor­ge­hens­weise der Novelle zwar gehört, aber igno­riert worden. Offenbar hat die feder­füh­rende Dame im BMI (KM5) ver­sucht, sich durch eine gezielte Taktik (kurze zeit­liche Schiene) als besonders clever zu pro­fi­lieren. Oder ist die Sorge über die poli­tische Wirkung auf die anste­henden Wahlen zu groß?
Die geplante Umsetzung der Richt­linie ver­ur­sacht fol­gende primäre Konsequenzen:
◾Eine Stig­ma­ti­sierung der recht­schaf­fenden bür­ger­lichen Mitte zu poten­ti­ellen Ter­ro­risten. Ist der Politik eigentlich klar, daß die Sport­schützen mit mehr als 2 Mio. direkten Mit­gliedern neben Fußball und Turnen zu einem der drei größten Sport­bund­bünden in Deutschland gehören?
◾Eine völlige Über­lastung der aus­füh­renden Behörden. Die Schät­zungen des KM5 sind teil­weise völlig absurd (daß die Kenn­zeichnung eines Magazins nur 0,425 Minuten braucht)
Der Gesetz­entwurf der Bundesregierung
Nach der Anhörung der Ver­bände und Inter­es­sens­gruppen seit dem Frühjahr 2019 hat die Bun­des­re­gierung nun die Änderung des deut­schen Waf­fen­rechts als Geset­zes­entwurf ohne große Dis­kus­sionen auf den Weg gebracht. all4shooters.com hat einen ersten Blick in den vom Kabinett am 06. Juni 2019 ver­ab­schie­deten Entwurf geworfen. Am Ende des Artikels finden Sie einen Link zum Download der Gesetzesvorlage.
In seiner 55. Sitzung hat die Bun­des­re­gierung am 06. Juni 2019 den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waf­fen­ge­setzes beschlossen. Hier die Zusam­men­fassung von all4shooters.com:
Maga­zin­ka­pa­zi­täten: Stichtag 13. Juni 2017 bleibt
Auch im aktu­ellen Entwurf der Bun­des­re­gierung bleibt es bei dem Stichtag 13. Juni 2017, um unter die Alt­be­sitz­re­gelung für Magazine zu fallen, die für Kurz­waffen mehr als 20 Schuss und für Lang­waffen mehr als 10 Schuß auf­nehmen können. Ebenso gilt die Regelung für Waffen mit festem Magazin, die mehr als diese Schußzahl auf­nehmen können. Wie der ent­spre­chende Nachweis erfolgen soll, behandelt der aktuelle Geset­zes­entwurf dabei nach wie vor nicht.
Vor­der­lader, Salut- und Deko­waffen – könnte unver­ändert bleiben
Der Begriff „Vor­der­lader“ findet sich in dem 144-Seiten umfas­senden Dokument gar nicht mehr. Hier besteht also die Hoffnung, daß alles beim Alten bleiben könnte. An der Erlaub­nis­pflicht für Salut­waffen wird hin­gegen fest­ge­halten. Unbrauchbar gemachte Deko­waffen sollen nach wie vor einer Melde- bzw. Erlaub­nis­pflicht unterliegen.
Erleich­te­rungen für Jäger bei Schall­dämpfern und Nachtsicht
Im Kabi­netts­entwurf des neuen Waf­fen­ge­setzes vom Juni 2019 finden sich zwei­erlei Erleich­te­rungen für Jäger: Einer­seits die bereits im vor­he­rigen Entwurf ent­haltene Erleich­terung was Schall­dämpfer betrifft. Diese sollen laut Entwurf für Jäger zukünftig erlaub­nisfrei sein. Eine Neuerung dieser Version ist nun, daß auch ein Aus­nah­me­tat­be­stand für Jäger bezüglich Nacht­sicht­auf­sätzen und Nacht­sicht­vor­sätzen ein­ge­führt wird.
Im Entwurf heißt es dazu: „Inhaber eines gül­tigen Jagd­scheins im Sinne von § 15 Absatz 2 Satz 1 des Bun­des­jagd­ge­setzes dürfen abwei­chend von § 2 Absatz 3 für jagd­liche Zwecke Umgang mit Nacht­sicht­vor­sätzen und Nacht­sicht­auf­sätzen nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 haben. Jagd­recht­liche Verbote oder Beschrän­kungen der Nutzung von Nacht­sicht­vor­satz­ge­räten und Nacht­sicht­auf­sätzen bleiben unberührt.“
Die Bezug­nahme auf Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 läßt hier ver­muten, daß nicht nur Vor- und Auf­sätze gemeint sein könnten, sondern ebenso stand-alone-Geräte. Absolute Klarheit besteht jedoch nicht.
Wann der Entwurf im Bun­destag behandelt wird, ist all4shooters.com noch nicht bekannt. Auch auf Nach­frage gab es dazu keine wei­teren Infor­ma­tionen. Wir werden den Gesetz­ge­bungs­prozess weiter begleiten und auch den aktu­ellen Entwurf noch in der Tiefe analysieren.
Den aktu­ellen Entwurf zum deut­schen Waf­fen­gesetz vom 6. Juni 2019 können Sie bei all4shooters.com downloaden.
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*) Der gewohnten Offenheit halber: Peter Helmes ist Mit­glied von „Pro Legal“  (https://prolegal.de/)


Quelle: con­servo