Dass sich die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK‑S) gegen die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» und für den unbrauchbaren Gegenvorschlag des Bundesrates ausgesprochen hat, hat für die SVP einzig wahltaktische Gründe. Die anderen Parteien haben offensichtlich nicht die Courage, für unsere Schweizer Werte wie Freiheit und Sicherheit einzustehen.
Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» erhöht die Sicherheit. Sie setzt Saubannerzügen vermummter Vandalen und Chaoten, wie sie an Sportanlässen, Demonstrationen oder im Gefolge der 1. Mai-Umzüge regelmässig vorkommen, endlich ein Ende. Zudem schützt ein Verhüllungsverbot die in der Schweiz verbrieften Freiheitsrechte der Frauen. Dass Frauen ebenso wie Männer in der Öffentlichkeit ihr Angesicht jederzeit zeigen, ist auch ein Gebot elementarer Gleichberechtigung. Die Schweiz ist der Tradition der Freiheit verpflichtet. Freie Menschen – Frauen und Männer – blicken einander ins Gesicht, wenn sie miteinander sprechen. Niemand darf gezwungen werden, sein Gesicht zu verhüllen.
Der Gegenvorschlag des Bundesrates hingegen ist faktisch wirkungslos, weil er sich auf ein Gesichtsverhüllungsverbot gegenüber Behörden beschränkt.
Angesichts des Abstimmungsverhältnisses in der SPK‑S ist dies offenbar auch vielen Kommissionsmitgliedern bewusst.
Umso verwerflicher ist es aus Sicht der SVP, dass sie nicht Farbe bekennen und für unsere Schweizer Werte wie Sicherheit, Freiheit und Gleichberechtigung einstehen.
Offizielle Pressemitteilung der Schweizerischen Volkspartei (SVP) erstellt durch die Pressestelle der Partei
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