Der ISD-Bund e.V. (Die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland Bund e.V.) frohlockte im März dieses Jahres auf seiner Webseite: „Endlich: EU-Parlament verabschiedet Wegweisende Resolution zu Grundrechten von Menschen afrikanischer Herkunft in Europa“.
Am 26. März 2019 war diese Resolution im Europaparlament angenommen worden, ohne dass die Europäer davon viel erfahren haben. In der Resolution werden die nationalen Behörden der EU aufgefordert, Anti-Rassismus-Richtlinien zu entwickeln. Außerdem soll Anti-Schwarzen-Rassismus in den Bereichen Bildung, Wohnen, Gesundheit, Strafrecht, politische Partizipation und Migration beendet werden.
Sieht man sich die Ziele und Maßnahmen an, die dort aufgeführt werden, kann einem Angst und Bange werden. So heißt es da (Hervorhebungen durch den Autor):
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union (EUV), insbesondere auf den zweiten Bezugsvermerk und die Bezugsvermerke 4 bis 7 der Präambel, Artikel 2, Artikel 3 Absatz 3 Unterabsatz 2 und Artikel 6,
(…)
– unter Hinweis auf den Rahmenbeschluss 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
(…)
– unter Hinweis auf die Zweite Erhebung der Europäischen Union zu Minderheiten und Diskriminierung (EU-MIDIS II), die im Dezember 2017 von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) veröffentlicht wurde, und den Bericht der FRA über die Erfahrungen von Menschen afrikanischer Abstammung in der EU mit Rassendiskriminierung und rassistisch motivierter Gewalt
(…)
– unter Hinweis auf die Einrichtung der hochrangigen EU-Gruppe zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der Intoleranz im Juni 2016,
– unter Hinweis auf den Verhaltenskodex für die Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet, auf den sich die Kommission und führende IT-Unternehmen sowie weitere Plattformen und Unternehmen im Bereich der sozialen Medien am 31. Mai 2016 verständigt haben,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Empfehlung Nr. 34 des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Rassendiskriminierung vom 3. Oktober 2011 über die Rassendiskriminierung von Menschen afrikanischer Abstammung,
– unter Hinweis auf die Resolution 68/237 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 23. Dezember 2013, mit der das Internationale Jahrzehnt der Menschen afrikanischer Abstammung (2015–2024) ausgerufen wurde,
(…)
– unter Hinweis auf die Erklärung und das Aktionsprogramm der Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz aus dem Jahr 2001, in der bzw. dem anerkannt wird, dass Menschen afrikanischer Abstammung über Jahrhunderte hinweg Rassismus, Diskriminierung und Ungerechtigkeit erfahren mussten,
(…)
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates vom 19. September 2001 zum Europäischen Kodex der Polizeiethik,
– unter Hinweis auf den Kommentar des Menschenrechtskommissars des Europarats vom 25. Juli 2017 mit dem Titel „Afrophobia: Europe should confront this legacy of colonialism and the slave trade“ (Afrophobie: Europa sollte sich mit diesem Erbe des Kolonialismus und des Sklavenhandels auseinandersetzen),
(…)
- in der Erwägung, dass der Begriff „Menschen afrikanischer Abstammung“ auch zusammen mit den Begriffen „Afro-Europäer“, „afrikanische Europäer“, „schwarze Europäer“, „Menschen afro-karibischer Herkunft“ oder „Schwarze karibischer Herkunft“ verwendet werden kann und sich auf Menschen afrikanischer Abstammung bezieht, die in Europa geboren wurden oder Staatsbürger bzw. Einwohner europäischer Staaten sind;
- in der Erwägung, dass sich die Begriffe „Afrophobie“, „Afriphobie“ und „Rassismus gegen Schwarze“ auf eine bestimmte Form des Rassismus, einschließlich aller Arten von Gewalttätigkeit oder Diskriminierung, beziehen, dem historischer Missbrauch und negative Stereotypisierung einen Nährboden bieten und der zur Ausgrenzung und Entmenschlichung von Menschen afrikanischer Abstammung führt; in der Erwägung, dass dies im Zusammenhang mit den historisch repressiven Strukturen des Kolonialismus und des transatlantischen Sklavenhandels steht, wie vom Menschenrechtskommissar des Europarates anerkannt;
usw. usf. …
… fordert das EU-Parlament die Kommission und die Mitgliedstaaten auf — im Prinzip alles und jeden -, die besagte Afrophobie zu bekämpfen und unter Berücksichtigung der bestehenden Rechtsvorschriften und Verfahren dafür zu sorgen, dass Migranten, Flüchtlinge und Asylbewerber auf sicherem und legalem Wege in die EU einreisen können.
So, wie es da steht, gibt es keine Oberbegrenzungen, keine Einschränkungen. Nicht nur Asylberechtigte, nicht nur Flüchtlinge. Keine Prüfungen. Nein, diese Formulierung bedeutet, dass ALLE, die das wollen, sicher und legal nach Europa können. Das könnten auch Hunderte Millionen werden.
Wohl gemerkt, dies sind die originalen Sätze aus der Resolution des EU-Parlaments.
Das, was uns mit dem „Globalen Pakt für Flüchtlinge und Migration“ der UN als eine Art „unverbindlicher, moralischer Absichtserklärung“ so nebenbei verkauft wurde, wird gnadenloser Ernst. Am 10. und 11. Dezember 2018 wurde eben dieser „Globale Pakt für Flüchtlinge und Migration“ in der UNO unterschrieben, und dann schuf das EU-Parlament im März 2019 mit seiner Resolution die Grundlage der harten Disziplinierungsmaßnahmen für die Völker in der EU.
Währenddessen wird intensiv daran gearbeitet, den UN-Migrationspakt zum verbindlichen Regelwerk für alle Unterschrifts-Länder zu machen. Es ist dann nach dieser EU-Resolution die Aufgabe der verschiedenen Institutionen und staatlichen Organe, die beabsichtigten, rigorosen Zwangsmaßnahmen, Strafen, Aktionspläne und Repressalien für die Europäer im Detail auszuarbeiten.
Bitte den Text der Resolution gut lesen: Es gibt praktisch keine Institution, die nicht mit Hochdruck diese vorgegebenen Ziele verfolgen muss. Es gibt kein Entkommen und die Ausführenden, von der höchsten bis zur untersten Ebene, alle müssen sich dem beugen und mitmachen, wollen sie nicht selbst belangt werden. Jeder wird in diesem Klima der Angst funktionieren, weil er sonst existenziell vernichtet wird. Niemand wird auch nur noch die leiseste Kritik äußern dürfen, egal, ob sie berechtigt ist und egal, wie vorsichtig sie formuliert wird. Das wird alles unter „Afrophobie“ fallen und mit schweren Strafen belegt werden.
Überflüssig zu erwähnen, dass die Mainstreammedien das Thema vollkommen ausblenden. Die Bürger Europas sollen wohl nicht wissen, was auf sie zukommt.
Dänemark, Österreich und Ungarn haben anscheinend von vorneherein (zu Recht) nicht an die Unverbindlichkeit geglaubt und sich von dem Globalen Migrationspakt distanziert. Auch Polen, Bulgarien und Tschechien witterten, was da auf sie zukommen könnte und erklärten den UN-Pakt für untragbar. Großbritannien und Schweden fangen an zu wackeln, Israel, China, Japan und Südkorea werden sehr wahrscheinlich nicht unterschreiben.
Das, was wir hier sehen, sind ganz offensichtlich die Vorbereitungen, eine neue, sehr große Anzahl von afrikanischen Einwanderern ganz offen und legal nach Europa zu holen. Das erklärt auch, warum Matteo Salvini unbedingt aus der Regierung entfernt werden musste und auch wurde. Bekanntermaßen gab es dazu eine geheime Absprache. Ein mitgehörtes und mitgeschnittenes Video belegt: Der italienische Regierungschef Conte bittet Bundeskanzlerin Merkel um Hilfe, Salvini loszuwerden und verspricht ihr im Gegenzug, jede Menge Migranten nach Europa einzuschleusen:
Wie wir mittlerweile wissen, hat das prima geklappt. Nun wird die Mittelmeerroute wieder frei sein und die große Wanderung wird beginnen.
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