Die SVP ist konsterniert, dass der Ständerat die wirksame Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» ablehnt und dem untauglichen Gegenvorschlag des Bundesrates zustimmt. Die Volksinitiative bringt nicht nur mehr Sicherheit, sondern schützt gleichzeitig auch die Rechte der Frauen. Um einen effizienten Schutz der Frauen vor Gewalt geht es auch in den beiden Motionen, die SVP-Nationalrätin Therese Schläpfer (ZH) in dieser Herbstsession eingereicht hat.
Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot», die voraussichtlich 2020 zur Abstimmung kommt, erhöht die Sicherheit. Sie setzt Saubannerzügen vermummter Vandalen und Chaoten, wie sie an Sportanlässen, Demonstrationen oder im Gefolge der 1.-Mai-Umzüge regelmässig vorkommen, endlich ein Ende.
Zudem schützt ein Verhüllungsverbot die in der Schweiz verbrieften Freiheitsrechte der Frauen. Dass Frauen ebenso wie Männer in der Öffentlichkeit ihr Angesicht jederzeit zeigen, ist auch ein Gebot elementarer Gleichberechtigung. Niemand darf gezwungen werden, sein Gesicht zu verhüllen. Der Gegenvorschlag des Bundesrates hingegen ist faktisch wirkungslos, weil er sich auf ein Gesichtsverhüllungsverbot gegenüber Behörden beschränkt.
Kein Aufenthaltsrecht bei sexuellen Übergriffen und Gewalt an Frauen und Kindern
Laut einer kürzlich erschienen Studie befürwortet jeder fünfte junge Muslim in der Schweiz Gewalt gegen Frauen. Gemäss der Statistik des Bundes kommt häusliche Gewalt vor allem in Migrantenfamilien vor und die Meldungen von Männern, die ihre Ehepartnerinnen oder Ex-Partnerinnen töten häufen sich. So «metzelte» Ilir B. seine Frau Luiza nieder, wie der Blick Ende August berichtete. Und wie so oft in solchen Fällen, war Ilir B. bereits früher wegen häuslicher Gewalt und Drohung gegen seine Ehefrau aktenkundig geworden.
SVP-Nationalrätin Therese Schläpfer fordert deshalb in einer in der Herbstsession eingereichten Motion, dass bei Gewalt und sexuellen Übergriffen gegen Frauen und Kinder endlich frühzeitig durchzugreifen ist. Dafür seien die Rechtsgrundlagen so zu ergänzen, dass Ausländer bei Gewalt gegen Frauen und Kinder im häuslichen Bereich zwingend des Landes zu verweisen sind.
Auch Kinderehen, wie sie in der Schweiz jedes Jahr zu Hunderten vorkommen, müssen konsequent bekämpft werden. In einer weiteren Motion fordert Therese Schläpfer, die Rechtsgrundlagen seien dahin gehend zu ergänzen, dass bei Eheschliessungen, bei denen der Ehepartner weniger als 16 Jahre alt ist, von Gesetzes wegen vermutet werden muss, dass der Straftatbestand der Zwangsheirat erfüllt ist.
Medienmitteilung der SVP