Künast geht vor Gericht baden: Majes­täts­be­lei­di­gungen und Mikro­agres­sionen fallen unter Meinungsfreiheit

Die frühere Land­wirt­schafts­mi­nis­terin Renate Künast war wild ent­schlossen, ihre nicht immer kusche­ligen Facebook-Fol­lower vor Gericht zur Strecke zu bringen. Deren bis­weilen wenig schmei­chel­hafte Kom­pli­mente hatten die ohnehin zur Cho­lerik ten­die­rende herbe Volks­päd­agogin in Rage gebracht.

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Dass mit Renate Künast nicht gut Kir­schen essen ist, pfeifen die Spatzen von den Dächern. Übli­cher­weise pro­zes­sierte die Öko-Aris­to­kratin gna­denlos gegen Majes­täts­be­lei­diger, um sie höchst­rich­terlich im Fege­feuer frus­trierter Facebook-Seelen mit saf­tigen Strafen für immer aus dem Verkehr zu ziehen. Künasts Neti­quette auf ihrer Facebook-Seite liest sich wie Her Satanic Majesty’s Request.
Aber Künasts Rache­ge­lüste gingen diesmal nicht auf. Der Richter inter­pre­tierte Mikro­ag­gres­sionen und Majes­täts­be­lei­di­gungen als zulässige Mei­nungs­äus­se­rungen. Der Auf­schrei und Ver­druss im Palast muß horrend sein. Der Baye­rische Rundfunk fasst zusammen:
Berlin: Die Grünen-Bun­des­tags­ab­ge­ordnete Künast hat ein Urteil des Ber­liner Land­ge­richts scharf kri­ti­siert. Sie war dort mit dem Versuch gescheitert, sich gegen Beschimp­fungen auf Facebook zu wehren. Laut Gericht sind Äuße­rungen wie – so wörtlich – „Stück Scheiße“ oder „Geis­tes­kranke“ keine Dif­fa­mierung und damit keine Belei­digung. Dabei handele es sich um zulässige Mei­nungs­äu­ße­rungen, so die Richter. Nach den Worten von Künast greifen solche Urteile in den Kern­be­stand der Demo­kratie ein. Diese lebe jedoch vom Enga­gement der Bürger. Wer solle sich aber enga­gieren, wenn er fol­genlos beschimpft werden dürfe, so die Grünen-Poli­ti­kerin. Künast hatte Ein­sicht in die per­sön­lichen Daten von 22 Facebook-Kom­men­ta­toren ver­langt, um zivil­rechtlich gegen sie vorzugehen.
Renate Künast (GRÜNE), die Bal­lerina des Bizarren,  hat es immer wieder ver­standen, durch toll­kühne Aus­le­gungen sen­sibler Themen wie der Libe­ra­li­sierung des Straf­rechts im Hin­blick auf Pädo­philie oder Drogen für schrille Akzente zu bürgen.
Für ähn­liche Reak­tionen sorgte Künast, als ein angeblich unbe­glei­teter min­der­jäh­riger Flüchtling durch einen finalen Ret­tungs­schuss der Polizei das Ticket für die Ewigen Jagd­gründe löste. Nachdem der Schutz­su­chende zuvor in einem Regio­nalzug in Bayern fünf Per­sonen mit einem Beil schwer ver­letzt hatte, zu einem durchaus ange­mes­senen Tarif.
„Wieso konnte der Angreifer nicht angriffs­un­fähig geschossen werden???? Fragen!“ (Renate Künast)
Zur Erschießung des Atten­täters beim Anschlag in einer Regio­nalbahn bei Würzburg am 18. Juli 2016.
Künasts zyni­sches Enga­gement für Täter­schutz auf dem Rücken von Schwer­ver­letzten und künf­tigen poten­ti­ellen Opfern spricht Bände.
Anhang
„Alle­sE­vo­lution“ berichtet.
Die Springer-Welt bescheinigt Renate Künast „bigotte Doppelmoral“.
Die Gerichts­ent­scheidung lässt durchaus auf­horchen, denn manche Gerichte prak­ti­zieren einen sehr rabiaten Ehren­schutz ohne viel Nach­denken über Ver­hält­nis­mä­ßigkeit. (Ori­ginal: https://bayernistfrei.com/2019/09/19/kuenast-geht-vor-gericht-baden-majestaetsbeleidigung-faellt-unter-meinungsfreiheit/#more-86538)

Dieser lesens­werte Beitrag erschien zuerst auf dem Blog von Peter Helmes – www.conservo.wordpress.com