Mem­mingen: Kri­mi­nologe findet Ent­schul­digung für Serienvergewaltiger

Vor dem Land­ge­richt Mem­mingen wird derzeit gegen einen Flüchtling aus Eritrea ver­handelt, dem eine ganze Serie von Ver­ge­wal­ti­gungen vor­ge­worfen wird. Die Ankla­ge­schrift liest sich wie eine Zusam­men­stellung der schlimmsten Befürch­tungen jener, die bereits bei Beginn des Flücht­lings-Tsu­namis vor einer „German Rape Wave“ gewarnt hatten. Der 26-jährige Schwarz­afri­kaner hat eine „Bil­der­buch­kar­riere“ als Flüchtling hinter sich: Er ist 2015 als armer, hal­ber­trun­kener Boots­flüchtling in Italien ein­ge­troffen und danach aus den bekannten Gründen gleich nach Deutschland wei­ter­ge­reist, um dieses Land zu zieren.
(von Eugen Prinz)
Widmen wir uns nun den Anklagepunkten:
Fall 1: 
Am 3. Dezember 2018 soll der Eri­treer in Egg an der Günz (Kreis Unterallgäu/Bayern) über eine Spa­zier­gän­gerin her­ge­fallen sein, die mit ihrem Hund unterwegs war. Das Opfer wird unter Aus­schluss der Öffent­lichkeit ver­nommen. Die Frau berichtet, dass sie zunächst in ein Gespräch ver­wi­ckelt worden sei, dann habe sie der Mann zu Boden gestoßen und auf einer Wiese 75 Minuten lang ver­ge­waltigt und sexuell miss­braucht. Dem Zuwan­derer wird unter anderem vor­ge­worfen, das Opfer in die Brust gebissen und einen Finger in dessen Scheide ein­ge­führt zu haben.
Fall 2: 
Laut Anklage betrinkt sich Ali A. zwei Tage später, am 5. Dezember, in einem Café. Er geht auf die Damen­toi­lette und rüttelt an der Türe einer besetzten Kabine, in der eine Bedienung des Lokals gerade ihre Not­durft ver­richtet. Da die Frau – eben fertig geworden – annimmt, eine Geschlechts­ge­nossin würde her­ein­wollen, öffnet sie die Toi­let­tentür und schickt sich an, die Kabine zu ver­lassen. Der Täter packt sie an den Hand­ge­lenken, drückt sie zurück und ver­sucht, sie zu ver­ge­wal­tigen. Die Bedienung kann sich los­reißen. Unfassbar: Anschließend hat sie noch die Nerven, den Angreifer abzukassieren.
Fall 3: 

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Nachdem er nicht zum Ziel gekommen ist, soll der Eri­treer bereits eine Stunde später auf einem Fahrrad nach wei­teren Opfern Aus­schau gehalten haben. Eine Frau war gerade mit ihrem Hund Gassi gegangen und schickte sich an, in ihr Auto zu steigen. Ali A. soll sie laut Anklage ins Auto gedrückt, gewürgt, ver­ge­waltigt und in die Unter­lippe gebissen haben.
Und jetzt kommt der Intel­li­genz­quo­tient des Täters in Spiel. Er fasst den Ent­schluss, mit der Frau noch irgend­wohin zu fahren, um dort in Ruhe weiter seinen Gelüsten nach­gehen zu können. Da er aber sein Fahrrad nicht stehen lassen will, steigt er aus, um es ins Auto zu laden. In diesem Moment ver­riegelt die Frau die Türen und gibt Gas. Da das Genie bereits seinen Rucksack im Fahrzeug ver­staut hat, ver­sucht laut Anklage der Eri­treer, das Fahrzeug anzu­halten, indem er auf die Motor­haube springt und sich am Dach festhält. Das gelingt ihm aller­dings nicht allzu lange. Er landet auf dem Boden und kann seinem geliebten Rucksack, der ihn später vor Gericht bringen wird, nur noch nachwinken.
Fall 4: 
Der Serien-Ver­ge­wal­tiger hatte offenbar einen starken sexu­ellen Appetit, denn laut Ankla­ge­schrift war unmit­telbar nach diesem Vorfall das Opfer Nummer vier an der Reihe: Eine Frau will sich an einem bewal­deten Weiher, der im Sommer zum Baden benutzt wird, Tan­nen­zweige für einen Advents­kranz abschneiden. Der Täter macht sich den Umstand, dass es dort Umklei­de­ka­binen gibt, zunutze und zerrt das sich heftig weh­rende Opfer in eine der Kabinen. Dort ver­sucht er, sich an der Frau zu ver­gehen. Sie sticht mit der mit­ge­brachten Schere auf ihn ein, ohne eine Wirkung zu erzielen. Er nimmt das Opfer in den Schwitz­kasten, beißt ihm in die Wange und schleudert es, immer noch im Schwitz­kasten, herum. Glück­li­cher­weise kommt ein Spa­zier­gänger, der ein­schreitet, worauf der Ver­ge­wal­tiger die Flucht ergreift. Das Opfer ist jetzt, neun Monate nach der Tat, immer noch nicht vernehmungsfähig.
Leugnen bis zum geht nicht mehr
Wie bereits ange­deutet, führt der Rucksack direkt zum Ange­klagten, der zum Zeit­punkt der Fest­nahme dum­mer­weise auch noch an den Stich­wunden von der Schere aus Fall Nummer vier labo­riert. Der Staats­anwalt nennt die Beweislage erdrü­ckend. Das ist jedoch für den Ange­klagten kein Grund, ein Geständnis abzu­legen. Offenbar ist er der Meinung, dass hier­zu­lande in so einem Fall nur eine Ver­ur­teilung erfolgt, wenn man von der Polizei nackt und mit ein­ge­führtem Glied auf dem Opfer liegend erwischt wird.
„Ich war mit dem Fahrrad unterwegs, dann kam mir das Auto ent­gegen, hat mich ange­stoßen. Ich fiel runter vom Rad, meine Ta­sche fiel durchs geöffnete Fenster ins Auto rein.“
(Erklärung des Ange­klagten, wie sein Rucksack ins Auto von Opfer Nummer drei gekommen ist).
Er bezeichnet sich als „Was­ser­ver­käufer“, der weder lesen noch schreiben könne und nach Deutschland gekommen sein will, „weil man hier gut leben kann“. Na wunderbar.
In Egg an der Günz (Fall 1) sei er nie gewesen, er habe auch nie jemanden geschlagen, behauptet der Eritreer.
Jetzt wird das Gericht sauer: Der Vor­sit­zende Christian Liebhart zum Ange­klagten: „Sie brauchen nicht zu glauben, dass wir Ihnen alles glauben müssen, was Sie hier erzäh­len.“ Und der Staats­anwalt droht mit Sicherungsverwah­rung, wenn Ali A. den Frauen nicht eine Aussage erspart. Der Eri­treer bleibt hart: „Ich kann auch noch 1000 Jahre im Gefängnis sitzen, aber ich kann nur die Wahrheit sagen.“ Dann  kommt ganz großes Kino:
„Ich habe Angst in Gegenwart von Frauen. Ich kann nicht einfach so mit ihnen reden“
Diese Aussage des Ange­klagten ist ein gefun­denes Fressen für den Kri­mi­no­logen Christian Pfeiffer, seines Zei­chens SPD-Mit­glied, Dauer-Talk­showgast und Flücht­lings-Ver­steher. Er hat einen Erklärungsansatz:
„Unter den Zuwan­derern sind kaum gleich­altrige Frauen, die die­selbe Sprache sprechen und die Kultur ver­stehen. Der Mangel an Chancen mit Frauen in Kontakt zu treten, kann ein erhöhtes Risiko her­vor­rufen, über­griffig zu werden.“
„Über­griffig“. Welch ver­nied­li­chendes Wort für die Tor­turen, die eine Frau in so einem Fall durch­leiden muss. Eine der­artige Wortwahl kann in so einem Zusam­menhang auch nur einem in der Wolle gefärbten Sozen einfallen.
Pfeiffer war von 2000 bis 2003 Jus­tiz­mi­nister in Nie­der­sachsen. Es ist also kei­neswegs ver­kehrt, ihn als „sys­temnah“ zu bezeichnen. Wenn also nun ein „sys­tem­naher“ Kri­mi­nologe ein­räumt, dass bei Zuwan­derern ein erhöhtes Risiko besteht, dass sie „über­griffig“ werden, warum flutet man dann das Land auf Kosten unserer Frauen wei­terhin mit dieser Risi­ko­gruppe und ver­tuscht die Neben­wir­kungen, indem man eine Kli­ma­de­batte vom Zaun bricht? Das würde der Autor wirklich gerne wissen.
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Eugen Prinz kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS und den Blog zuwanderung.net. Der Fach­buch­autor und Jour­nalist ist dem tra­di­tio­nellen bür­ger­lichen Kon­ser­va­tismus zuzu­rechnen. Dem poli­ti­schen Jour­na­lismus widmet er sich, ent­setzt über die chao­tische Mas­sen­zu­wan­derung, seit 2015. Erreichbar ist Eugen Prinz über seine Facebook-Seite oder Twitter.
Ein Beitrag von PI-News.net