Nur um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Ich bin für die komplette Selbstbestimmung eines jeden Menschen, auch für die sexuelle Selbstbestimmung. Dazu gehört natürlich, dass niemand gegen seinen Willen zu sexuellen Handlungen gedrängt werden darf. Und das Schöne ist: Dafür gibt es Gesetze. Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und so weiter werden strafrechtlich verfolgt und das muss auch so sein. Um diese Selbstverständlichkeit geht es mir hier nicht und ich erwähne das nur ausdrücklich, damit mich niemand falsch verstehen kann.
Zum Rechtsstaat gehört, dass jeder unschuldig ist, bis seine Schuld bewiesen ist. Das Bundesjustizministerium will demnächst eine Kampagne starten, um den Deutschen die Vorzüge des Rechtsstaates zu erklären. Dazu werde ich noch äußern, wenn die Kampagne Fahrt aufnimmt.
Aber auf der Seite der Kampagne kann man zur Unschuldsvermutung lesen:
„Das bedeutet, dass die Unschuld bis zum rechtskräftigen Nachweis seiner Schuld vermutet wird. (…) Der Rechtsstaat verfährt also nach dem Grundsatz: Im Zweifel ist es besser, neun Schuldige laufen zu lassen, als einen Unschuldigen zu verurteilen. Wer dem nicht zustimmt, der stelle sich vor, er sei der Unschuldige, der seine Unschuld nicht beweisen kann. (…) Übrigens: Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Medien. Um eine öffentliche Vorverurteilung zu verhindern, werden darum in der Regel selbst dringend Tatverdächtige als „mutmaßliche Täter“ bezeichnet.“
Das klingt gut und ich denke, dem kann jeder zustimmen. Zumindest, wenn er ein Verfechter des Rechtsstaates ist. Und da diese Zitate von der Seite Justizministeriums kommen, sollten wir doch davon ausgehen, dass es auch stimmt und so in Deutschland gilt, gelebt und umgesetzt wird. Und nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten „westlichen Wertegemeinschaft“.
Nur ist das auch so?
Nehmen wir die Me-Too-Debatte. Erinnern Sie sich noch, wie sie begonnen hat? Harvey Weinstein, der Hollywood-Tycoon, kam in die Schlagzeilen, weil er sich angeblich sexuelle Übergriffe geleistet haben soll. Was folgte, war eine mediale Hinrichtung. Er verlor seinen Job, seine Ehrendoktorwürden und so weiter. Er wurde zur Persona Non Grata. Dabei ist eine Anklage nach der anderen gegen ihn in sich zusammengebrochen. Bisher hat er sich – aus Sicht des Rechtsstaates – nichts zu Schulden kommen lassen. Er ist nicht verurteilt worden und, wie wir beim Justizministerium gelernt haben, hat demnach immer noch als unschuldig zu gelten. Auch wie war das in den Medien, wie haben die berichtet? Überall Vorverurteilungen gegen Weinstein.
Mir geht es nicht um Weinstein, aber sein Fall ist einfach ein gutes Beispiel. Es reichte, dass Frauen behauptet haben, er hätte sich unsittlich benommen. Aber die wenigsten „Opfer“ waren bereit, überhaupt Anzeige zu erstatten. Im Fernsehen rührselig der US-Öffentlichkeit ihre Geschichte erzählen, das ging. Dafür gab es eine gute Gagen und es gab PR, die einem kleinen Hollywood-Sternchen Schlagzeilen und damit Plus-Punkte bei der Karriere brachte. Aber bisher ist noch kein Fall bekannt, in dem Weinstein überhaupt gegen Gesetz verstoßen hat.
Das gleiche gilt auch für Kevin Spacey, der fast zeitgleich mit Weinstein den gleichen Vorwürfen ausgesetzt war und auch er wurde medial und gesellschaftlich vernichtet. Das russische Fernsehen hat sich Fälle später einmal angeschaut und im Detail aufgezeigt, welche Vorwürfe es gegen die beiden gegeben hat und wie diese einer nach dem anderen nicht einmal ausgereicht haben, um auch nur als Anklage vor Gericht zugelassen zu werden. Von einem Schuldspruch gar nicht zu reden.
In der Me-Too-Debatte gab es auch Fälle, bei denen sich die Opfer dann mit sechsstelligen Summen haben zum Schweigen bringen lassen, anstatt vor Gericht eine Bestrafung ihrer „Peiniger“ und ein – nach US-Recht – wesentlich höheres Schmerzensgeld zu erreichen. Wie es ein Kommentator im russischen Fernsehen einmal sinngemäß sagte: „Wenn Sie nur Taxifahrer oder Kellner sind, wird niemand nach 30 Jahren auftauchen und Ihnen unsittliche Annäherungen vorwerfen. Aber wenn sie in den 30 Jahren zu Geld gekommen sind, dann leben Sie gefährlich“.
Zu dieser vielleicht überspitzten Aussage mag jeder stehen, wie er will, aber sie hat mindestens einen wahren Kern. Die Me-Too-Debatte hat bisher zu keiner Verurteilung wegen Gesetzesverstößen geführt, aber dafür schon die Reputation manch eines Menschen ruiniert.
Aktuell macht gerade Palcido Domingo Schlagzeilen. Ihm werfen ca. 20 Frauen vor, dass er sich ihnen vor Jahrzehnten unsittlich genähert und versucht haben soll, die eine oder andere zu küssen. Die meisten dieser Frauen sind dabei anonym geblieben, niemand hat Anzeige erstattet, die Vorwürfe können nicht einmal überprüft werden und Domingo hat daher nicht einmal die Möglichkeit, seine Unschuld zu beweisen.
Aber was rede ich da?
„Seine Unschuld zu beweisen?“ Wie war das im Rechtsstaat? Jeder ist unschuldig, bis seine Schuld einwandfrei bewiesen ist, niemand muss seine Unschuld beweisen. Das ist angeblich die Rechtsordnung, in der wir leben. Und sie gilt – wir erinnern uns – angeblich auch für die Medien.
Aber haben Sie einen Artikel gefunden, in dem sich eine Zeitung über die Vorverurteilungen von Weinstein, Spacey oder Domingo aufgeregt hätte?
Nun könnte man einwenden „Was geht mich das an? Ich bin kein berühmter Millionär, mich betrifft das nicht!“
Aber das ist zu kurz gedacht. Indem die Medien uns mit diesen Beispielen die Sensibilität für einen der Grundpfeiler der Rechtsstaatlichkeit – die Unschuldsvermutung – nehmen, gewöhnen wir uns Stück für Stück daran, dass es ganz normal ist, wenn Menschen medial vorverurteilt und gesellschaftlich vernichtet werden. Wir beginnen vielleicht sogar, diese Dinge als Teil der Regenbogenpresse zu verstehen und sie amüsant zu finden, in einer Reihe mit den Schwangerschaften irgendeiner Prinzessin oder Schauspielerin, über die die Medien in der Regenbogenpresse berichten.
Dabei sind das hochgefährliche Tendenzen für den Rechtsstaat!
Im Rechtsstaat gilt: Wer gegen ein Gesetz verstoßen hat, wird verurteilt. Wem das nicht nachgewiesen werden kann, der ist unschuldig. Domingo wurde noch nicht einmal vorgeworfen, gegen ein Gesetz verstoßen zu haben, von einer Verurteilung gar nicht zu reden. Aber er ist bereits von der ersten Oper vor die Tür gesetzt worden: In New York darf er nach 50 Jahren an der Oper nun nicht mehr auftreten.
Heute reichen schon anonyme Vorwürfe, um solche Folgen zu haben.
Und die Gefahr ist, dass wir damit auch politisch lenkbar werden. Wenn es sich durchsetzt, dass die Medien mit solchen unbewiesenen Vorwürfen bereits Karrieren ruinieren können, dann wird das früher oder später auch in der Politik geschehen. Dann reicht es plötzlich aus, wenn jemandem nachgesagt wird, er hätte sich einer Frau gegenüber unsittlich benommen. Dem politischen Missbrauch wäre Tür und Tor geöffnet und jeder unliebsame Politiker könnte über Nacht vernichtet werden.
Was wird dann aus der Demokratie, wenn solche Zustände Einzug halten?
Aber diese Zustände sind schon da: Erinnern Sie sich noch an den FDP-Politiker Brüderle? Nicht, dass ich ein großer Fan von ihm gewesen wäre, aber genau dieses Spiel wurde mit ihm gespielt: Er hatte nach einem langen Tag mit Veranstaltungen spät am Abend an einer Hotelbar einer anwesenden Journalisten gegenüber eine Bemerkung über ihr Dekolletee gemacht. Er hat sie nicht bedrängt, nicht berührt. Er hat nichts getan, was in irgendeiner Form gesetzlich verboten wäre. Er hat nur nach einem langen Tag und ein paar Gläsern Wein einen dummen Spruch gemacht. Damit war seine Karriere beendet, nachdem die Medien sich an dem „Fall“ abgearbeitet haben.
Wie gesagt, es ist um Brüderle nicht schade, so gut war er meiner Meinung nach nicht. Aber es zeigt, dass die Medien dieses Prinzip in Deutschland schon durchgespielt haben. Man kann es als Testlauf für den „Ernstfall“ betrachten, für den Fall, dass die Medien jemanden loswerden wollen, der sie tatsächlich stört. Sie haben es ausprobiert und es hat in Deutschland funktioniert.
In den USA beobachten wir das schon lange. Die Wahlkämpfe dort drehen sich schon lange nicht mehr um Politik, sondern um die Frage, wer wen wann wie berührt hat oder nicht. Die USA sind uns da voraus, aber die ersten Anzeichen sind auch schon in Deutschland zu sehen. Wollen wir wirklich, dass „politische Debatten“ sich um solche Themen drehen?
Aber es gibt noch Hoffnung, wie wir heute im Spiegel lesen können:
„Die französische #MeToo-Aktivistin Sandra Muller soll einem früheren Fernsehmanager 20.000 Euro zahlen, weil sie ihm öffentlich sexuelle Belästigung vorgeworfen hatte. Ein Gericht in Paris verurteilte die Journalistin wegen übler Nachrede. Zudem muss Muller demnach den Twitter-Eintrag löschen, in dem sie den Mann namentlich beschuldigt hatte.“
Es ist beruhigend, dass die Gesetze anscheinend zumindest in Frankreich noch funktionieren. Ich bin für eine Bestrafung von Menschen, die gegen Gesetze verstoßen. Wer einen anderen Menschen sexuell bedrängt, gehört bestraft. Aber es gehören auch diejenigen bestraft, die sich auf Modewellen, wie der Me-Too-Debatte, ins Rampenlicht bringen wollen, indem sie andere Menschen zu Unrecht beschuldigen!
Wir sollten die Regeln von Demokratie und Rechtsstaat achten und gegen solche öffentlichen Verleumdungskampagnen vorgehen. Die Unschuldsvermutung gehört wieder in die Schlagzeilen und nicht die Beschuldigungen von Menschen, die dabei sogar anonym bleiben, aber das Leben eines anderen mit ihren anonymen Anschuldigungen zerstören wollen.
Es ist vielsagend, wenn die „Qualitätsmedien“ sich bereitwillig für solche Kampagnen hergeben, anstatt sich klar auf die Seite des Rechtsstaates zu stellen.
Übrigens gehört zum Rechtsstaat auch die Petition gegen §146 und §147 GVG, worum es dabei geht, können Sie hier nachlesen. Ich bitte daher noch einmal um Unterstützung der Petition.
Thomas Röper — www.anti-spiegel.ru
Thomas Röper, Jahrgang 1971, hat als Experte für Osteuropa in verschiedenen Versicherungs- und Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet, bevor er sich entschloss, sich als unabhängiger Unternehmensberater in seiner Wahlheimat St. Petersburg niederzulassen. Er lebt insgesamt über 15 Jahre in Russland und betreibt die Seite www.anti-spiegel.ru. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.
Thomas Röper ist Autor des Buches „Vladimir Putin: Seht Ihr, was Ihr angerichtet habt?“