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Dreiste Des­in­for­ma­ti­ons­po­litik: Bun­des­be­hörden zahlen Unsummen für Anwälte, um Pres­se­an­fragen abzuschmettern

Berlin – Trau­riger Rekord in Sachen steu­er­fi­nan­zierte Des­in­for­mation: Über 200.000 Euro haben Behörden des Bundes zwi­schen 2013 und 2018 für die juris­tische Durch­setzung ihrer Infor­ma­ti­ons­ver­wei­gerung gegenüber Jour­na­listen aus­ge­geben. Das Abbügeln an sich legi­timer jour­na­lis­ti­scher Aus­kunfts­an­sprüche ist der Bun­des­re­gierung offen­kundig soviel wert wie nie.

Unge­rech­tigkeit

Wie der „Deutsch­landfunk“ am Wochenende berichtete, gab das Bun­desamt für Ver­fas­sungs­schutz 74.000 Euro dafür aus, Pres­se­an­fragen mit anwalt­licher Schüt­zen­hilfe um jeden Preis unbe­ant­wortet zu lassen. Bei der Bun­des­an­stalt für Immo­bi­li­en­auf­gaben waren es 49.000 Euro, beim Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­terium knapp 35.000 Euro. Das Aus­wärtige Amt zahlte knapp 20.000 Euro.  Der Großteil des Geldes ging für die Honorare von Anwälten drauf, mit deren Hilfe die betref­fenden Behörden ver­suchten, Aus­kunfts­klagen von Pres­se­ver­tretern abzu­schmettern – oder zumindest ver­suchten, um die Her­ausgabe von Infor­ma­tionen an die Presse abzuwenden.
Das ungeahnt hohe Volumen an Rechts­an­walts­kanz­leien gezahlter Honorare, Gerichts­kosten und ähn­licher Auf­wen­dungen in Gesamthöhe von mehr als 200.000 Euro geht aus einer Antwort der Bun­des­re­gierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion im Bun­destag hervor. Die von den der Bun­des­re­gierung unmit­telbar unter­stellten Behörden aus­ge­wählten Anwälte waren dabei alles andere als ein Schnäppchen: Der nied­rigste Stun­densatz laut Hono­rar­ver­ein­barung habe sich auf 250 Euro belaufen, der höchste auf 380 Euro. Und das alles, um legale und gesetzlich eigentlich – von mar­gi­nalen, aus­drück­lichen Son­der­aus­nahmen abge­sehen – zwingend vor­ge­schriebene Aus­kunfts­be­gehren von Pres­se­ver­tretern abzu­wenden und der Öffent­lichkeit Infor­ma­tionen vorzuenthalten.
Skan­da­löses Ausmaß, über­teuerte Anwaltshonorare
Aller­dings muss ein­schränkend darauf hin­ge­wiesen werden, dass in der Antwort auf die Anfrage nicht in allen Minis­terien Daten darüber zu finden sind, wie viel sie konkret dafür zahlten, mit juris­ti­scher Deckung die Her­ausgabe sen­sibler Infor­ma­tionen an die Öffent­lichkeit zu ver­weigern. Auch ist ein Gesamt­über­blick zu allen Bun­des­be­hörden aus dem Dokument nicht ersichtlich. Dennoch ist das Ausmaß beträchtlich, wie auch der Deutsche Jour­na­listen-Verband kri­ti­siert. Es sei, zitiert der „Deutsch­landfunk“ den Verband Ver­bandschef Frank Überall, „skan­dalös, dass Bun­des­be­hörden Medi­en­an­wälte mit Stun­den­sätzen von bis zu 380 Euro reich machen, um für sie unbe­queme Fragen von Jour­na­lis­tinnen und Jour­na­listen abzu­wehren“. Überall erin­nerte an die seit langem zir­ku­lie­rende – und übrigens auch im GroKo-Vertrag fest­ge­schriebene – For­derung nach einem Pres­se­aus­kunfts­gesetz für Bun­des­be­hörden. Dieses sei nun über­fäl­liger denn je.

Quelle: journalistenwatch.com