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Für Christen gilt ein klares NEIN zur Todesstrafe

Lang­jährige Leser meiner Publi­ka­tionen wissen, dass das Thema „Abtreibung“ bei mir den höchsten Stel­lenwert hat. Gott hat uns das Leben gegeben, wir Men­schen haben nicht die Freiheit, aus­ge­rechnet gegen diesen Willen Gottes zu ver­stoßen. Deshalb nenne ich den Vorgang stets statt „Abtreibung“ „Tötung unge­bo­renen Lebens“.
Wer einmal gesehen hat, wie der Fötus sich gegen das Abmetzeln wehrt, wird das niemals ver­gessen – und niemals mehr von „Freigabe der Abtreibung“ schwa­dro­nieren. Das noch nicht geborene Kind will leben – und hat das Recht dazu!

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Gleiches gilt für das Thema „Tötung auf Ver­langen“ – was in Wirk­lichkeit einer Eutha­nasie nahe­kommt. Wir – weder die Betrof­fenen noch die Ange­hö­rigen – haben nicht die „Freiheit“, unserem Leben ein Ende zu setzen.
In diesem Zusam­menhang ist das Thema Todes­strafe eben­falls zu sehen. Ange­sichts der zuneh­menden Gewalt­kri­mi­na­lität in unserem Lande ist es menschlich ver­ständlich, wenn nach der „här­testen Strafe“ gerufen wird. Das darf aber nicht heißen, Gleiches mit Gleichem zu ver­gelten, also einen Mord oder Tot­schlag durch einen neuen Totschlag.
Mein hoch­ge­schätzter Autoren­kollege Dr. phil. sowie Dr. theol. David Berger hat in seinem fol­genden Beitrag seine bemer­kens­werten Gedanken for­mu­liert, denen ich mich voll anschließe. David Berger war viele Jahre Pro­fessor der vati­ka­ni­schen Hoch­schule in Rom und betreibt jetzt als Freier Autor seinen unter Christen und Kon­ser­va­tiven füh­renden Blog „Phi­lo­sophia Perennis“. Mit mir und anderen ist er auch Gründer der „Ver­ei­nigung Freier Autoren“, die einen Kon­tra­punkt zu den gleich­ge­schal­teten Links­medien setzen will. Hier ist Bergers Artikel:
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 „Was gegen eine Wie­der­ein­führung der Todes­strafe auch bei schwersten Ver­brechen spricht“
Von David Berger
Im Zusam­menhang mit schweren Ver­brechen kommt immer wieder die For­derung nach Wie­der­ein­führung der Todes­strafe auf. So nach­voll­ziehbar diese For­derung im ersten Augen­blick ist, so gefährlich erweist sie sich für uns alle. 
Der Zorn und die Wut über schreck­liche Ver­brechen wie etwa jenes vor einigen Wochen am Frank­furter Haupt­bahnhof, bei dem ein Mann einen kleinen Jungen und seine Mutter vor einen ein­fah­renden ICE stieß, sind groß. Jeder Mensch, der sich Herz und Hirn eini­ger­maßen bewahrt hat, wird das ver­stehen. Auch ich hatte, als ich die Artikel zu dem Vorfall redak­tionell betreute, dieses unglaublich schmer­zende Gefühl einer trau­rigen, hilf­losen Wut.
Mit solchen Gefühlen ver­bunden kommt dann immer auch der Gedanke auf, dass man zwar das Geschehene nicht wieder gut machen kann, aber doch die Gerech­tigkeit irgendwie wieder her­ge­stellt werden muss. Ein Gedanke, der durchaus rational zu recht­fer­tigen ist.
Alleine Gerech­tigkeit garan­tiert den gesell­schaft­lichen Frieden
„Opus jus­titiae pax“ heißt ein Axiom der phi­lo­sophia perennis: Das Werk der Gerech­tigkeit ist der Friede. Das hohe Gut des gesell­schaft­lichen Friedens und des Gemein­wohls ist nur dadurch zu wahren, indem zuvor die Gerech­tigkeit hoch­ge­halten wird. Aber wie genau soll dies nach einem solchen Ver­brechen geschehen?
Immer wieder kam gestern in den sozialen Netz­werken die For­derung nach einer Wie­der­ein­führung der Todes­strafe auf. Ich kann die Men­schen, die diese For­derung erhoben haben, gut ver­stehen. Und doch obsiegt dann immer die in diesem Fall schmerz­liche Ein­sicht, dass die Würde der Person, die ver­letzt wurde, nicht wie­der­her­ge­stellt werden kann, indem man die Würde des Täters verletzt.
„Würde des Täters“ werden jetzt viele denken. Welche Unge­heu­er­lichkeit, einem solchen Täter noch eine Würde zuzu­sprechen, mit der maßlos bösen Tat habe er jede Würde verloren.
Die unver­lierbare Würde der Person
Dagegen steht aller­dings die grund­le­gende, von der Kultur des jüdisch-christ­lichen Abend­landes in langem Geis­tes­ringen gewonnene Ein­sicht, dass es eine Grund­würde jedes Men­schen gibt, die absolut unver­lierbar ist. Sie ist absolut unab­hängig von seinem Geschlecht, seinem Alter, seiner Haut­farbe, seinem Bil­dungsgrad oder Gesund­heits­zu­stand usw. Und eben auch von seinen Taten.
Keine noch so große Macht der Welt, kein noch so großer gesell­schaft­licher Konsens, kein noch so nie­der­träch­tiges Ver­halten des Men­schen kann ihm diese Würde absprechen. Warum nicht? Weil sie ihm von einer Macht ver­liehen wurde, die über aller irdi­schen Macht steht und die als das Sein selbst (ipsum esse sub­sistens) alle Dinge der Welt in ihrem Sein erhält. Ob wir diese Macht dann (wie unser Grund­gesetz) Gott nennen oder nicht, tut letztlich erst einmal nichts zur Sache.
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Dieser abend­län­dische Huma­nismus begründet die Rechte der mensch­lichen Person, die jedem Men­schen jene Sicherheit ver­leihen, die in den Men­schen­rechten anschaulich wird.
„…dass die Würde der Person auch dann nicht ver­loren geht, wenn jemand schwerste Ver­brechen begangen hat“
Auf dieser Basis heißt es im „Kate­chismus der katho­li­schen Kirche“ zur Todesstrafe:
„Lange Zeit wurde der Rück­griff auf die Todes­strafe durch die recht­mäßige Auto­rität – nach einem ordent­lichen Gerichts­ver­fahren – als eine ange­messene Antwort auf die Schwere einiger Ver­brechen und als ein annehm­bares, wenn auch extremes Mittel zur Wahrung des Gemein­wohls angesehen.
Heute gibt es ein wach­sendes Bewusstsein dafür, dass die Würde der Person auch dann nicht ver­loren geht, wenn jemand schwerste Ver­brechen begangen hat. Hinzu kommt, dass sich ein neues Ver­ständnis vom Sinn der Straf­sank­tionen durch den Staat ver­breitet hat. Schließlich wurden wirk­samere Haft­systeme ent­wi­ckelt, welche die pflicht­gemäße Ver­tei­digung der Bürger garan­tieren, zugleich aber dem Täter nicht end­gültig die Mög­lichkeit der Bes­serung nehmen. 
Deshalb lehrt die Kirche im Licht des Evan­ge­liums, dass „die Todes­strafe unzu­lässig ist, weil sie gegen die Unan­tast­barkeit und Würde der Person ver­stößt“, und setzt sich mit Ent­schie­denheit für deren Abschaffung in der ganzen Welt ein.“
Dem ist nichts hin­zu­zu­fügen, auch wenn es in der Wut des Augen­blicks nicht immer leicht ist, die Kon­se­quenzen strikt aus jenen Prä­missen zu ziehen, die uns als unum­stößlich gelten sollten.   (Ori­ginal: https://philosophia-perennis.com/2019/10/06/gegen-die-todesstrafe/)
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*) Der Ber­liner Phi­losoph und Theologe David Berger (Jg. 1968) war nach seiner Pro­motion (Dr. phil.) und der Habi­li­tation (Dr. theol.) viele Jahre Pro­fessor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller wer­dende Buch „Der heilige Schein“ über seine Arbeit im Vatikan als homo­se­xu­eller Mann. Anschließend zwei Jahre Chef­re­dakteur eines Homo­ma­gazins, Rauswurf wegen zu offener Islam­kritik. Seit 2016 Blogger (phi­lo­sophia-perennis) und freier Jour­nalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European). Seine Biblio­graphie wis­sen­schaft­licher Schriften umfasst ca. 1.000 Titel.
Dr. David Berger betreibt den Blog PHI­LO­SOPHIA PERENNIS, mit dem con­servo einen regel­mä­ßigen Aus­tausch pflegt.

Dieser lesens­werte Beitrag erschien zuerst auf dem Blog von Peter Helmes – www.conservo.wordpress.com