The­resas Leben ist nur 5.000 Euro wert – selbst dem Richter ist es peinlich

Der damals 18jährige Niclas G. war mit Freunden auf einem Weinfest in Unter­ei­senheim gewesen. Er hatte 2,89 Pro­mille Alkohol im Blut. Dennoch setzte er sich in seinen VW Golf und voll­führte wag­halsige Kunst­stückchen auf einem Park­platz, um sich selbst und seinen Kumpels zu zeigen, was er für ein toller Kerl ist.
Danach fuhr er in einen Feldweg, auf dem Theresa Stahl mit ihrem Freund zu Fuß auf dem Nach­hau­seweg war. Die beiden hatten eben­falls etwas getrunken, haben aber ver­ant­wor­tungs­vol­l­er­weise das Auto stehen lassen, obwohl es nur ein paar Schlucke waren. Theresa wollte ihren Füh­rer­schein nicht ris­kieren. Niclas G. soll mit 60 km/h diesen Feldweg entlang gerast sein, fuhr knapp an The­resas Freund vorbei, erfasste aber Theresa am Unter­schenkel, wodurch sie hoch­ge­rissen wurde, gegen die Wind­schutz­scheibe des Golfs prallte und 13 Meter weit in ein Feld schleu­derte. Es muss Theresa mit voller Wucht getroffen haben.
Niclas G. ist einfach weggefahren.

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„Ihr (Theresas)Freund hat keine Brems­lichter gesehen, die sind volle Kanne wei­ter­ge­fahren“, sagt Roland Stahl zur Situation nach dem Zusammenstoß.
Und dennoch kommt er mit 5.000 Euro Geld­strafe und 12 Monate Fahr­verbot davon, trotz der Unfall­flucht, die er noch oben­drauf begangen hat. Seine Mit­fahrer wurden zu ver­schieden hohen Geld­strafen ver­ur­teilt. The­resas Familie kann es nicht fassen. Die Staats­an­walt­schaft wollte vor der Presse auch keinen Kom­mentar abgeben. Staats­an­wältin Maria Pfister-Lutz hatte für den Todes­raser Niclas G. wegen fahr­läs­sigen Voll­rau­sches zwei Jahre und sechs Monate Haft gefordert, zuzüglich ein wei­teres Jahr Füh­rer­schein­entzug. Für die Mit­fahrer for­derte sie 10 Monate Strafe auf Bewährung nach Jugendstrafrecht.
Staats­an­wältin Pfister-Lutz sah es als besonders unfassbar an, dass nach dem Unfall niemand von den jungen Männern auf die Idee kam, dem Opfer zu helfen und den Ret­tungs­dienst zu rufen. Wäre ihr Freund nicht zugegen gewesen, die besof­fenen Bur­schen hätten die tödlich ver­letzte, junge Theresa einfach im Dunkeln im Feld liegen und sterben lassen.
„Sie sind nicht hin, sie haben nicht ange­rufen, sie haben gar nichts gemacht“ sagte die Staats­an­wältin. “Diese Person knallt vor sie auf die Wind­schutz­scheibe. Sie fahren weiter, unter­halten sich noch bei der Oma kurz und gehen dann ins Bett? Ist denn über den Unfall gesprochen worden? Ich versteh das nicht.”
Nach dem Unfall stritten die Mit­fahrer gegenüber der Polizei alles ab. Niclas H. hatte seine Begleiter einfach im nächsten Ort aus­steigen und gehen lassen, als ob nichts geschehen wäre. Danach raste er weiter nach Hause, verlor aber schnell die Kon­trolle über seinen Wagen und landete im Graben. Da die Polizei ihn daher allein im Auto vorfand, hofften die Kumpane, dass niemand darauf kommen würde, dass sie bei dem Unfall mit Theresa dabei gewesen waren.
Während des Pro­zesses fällt den jungen Herren dann doch noch ein, dass sie niemals hätten in das Auto zu dem sturz­be­trun­kenen Niclas ein­steigen dürfen. Mit­fahrer Marcus H. (22, Anla­gen­me­cha­niker) räumt ein: „Ich schäme mich noch heute dafür.“ Paul G. (22, Mecha­tro­niker): „Das wird mich auch in Zukunft verfolgen.“
Nur Todesfahrer Niclas G., der nach dem Unfall „Oh Scheiße“ rief, dann aber noch 900 Meter wei­terfuhr, bevor er in einem Graben landete, bemit­leidete vor allem sich selbst: „Nach der Beweislage muss ich mir ja die Schuld zuge­stehen, auch wenn ich mich nicht erinnern kann. Ich weiß nur, was das in meiner Familie ange­richtet hat, das war auch nicht einfach …“ 
Die Bild schreibt:
 „Richter Bernd Krieger (56) tat sich nicht leicht mit dem Urteil: „Es fällt mir schwer, Ihnen in die Augen zu gucken“, sagte er zum Vater The­resas. „Ich könnte als Vater der Ver­storben nur sehr schwer oder gar nicht mit diesem Urteil leben.“ Er selbst könne sein Leid nach­voll­ziehen, habe er doch vor vier Jahren auch seine 17-jährige Tochter fast ver­loren. „Da geht man durch die Hölle.“
Er habe aber wegen der starken Alko­ho­li­sierung des Ange­klagten und auf­grund der Tat­sache, dass dieser gerade 18 Jahre alt war, nicht anders urteilen können: Wir hätten gerne eine Jugend­strafe ver­hängt. Aber eine Schwere der Schuld kann es nicht geben, weil er schuld­un­fähig ist. Schäd­liche Nei­gungen liegen nicht vor.“
Aus diesem Grund wurde der Todes­raser auch nicht wegen fahr­läs­siger Tötung, sondern nur wegen eines fahr­läs­sigen Voll­rau­sches ver­ur­teilt. Es ist unfassbar, wie die Gerech­tigkeit mitt­ler­weile zu einer Farce ver­kommen ist. Immer wieder werden Ange­klagte, an deren Händen Blut klebt, mit allen mög­lichen Schuld­un­fä­hig­keits­gründen ver­schont, Ver­ant­wortung für ihr Tun zu über­nehmen. Man fordert, das Wahl­recht auf 16 Jahre zu senken und Ver­ant­wortung für Land und Leute zu über­nehmen — und gibt gleich­zeitig 18jährigen quasi einen Frei­fahrt­schein, im Vollsuff seine Mit­men­schen ohne weitere Kon­se­quenzen tot­zu­fahren. Man gesteht Mördern, Ver­ge­wal­tigern, Ter­ro­risten und Amok­läufern rei­hen­weise zu, „psy­chisch instabil“ oder trau­ma­ti­siert oder sonst irgendwie schuld­un­fähig zu sein. Die Antifa darf straflos Pro­fes­soren aus Hör­sälen prügeln und Besucher einer Lesung nötigen, bedrohen und in Angst und Schrecken ver­setzen, in diesem Land, in dem wir ja so gut und gerne leben.