Der damals 18jährige Niclas G. war mit Freunden auf einem Weinfest in Untereisenheim gewesen. Er hatte 2,89 Promille Alkohol im Blut. Dennoch setzte er sich in seinen VW Golf und vollführte waghalsige Kunststückchen auf einem Parkplatz, um sich selbst und seinen Kumpels zu zeigen, was er für ein toller Kerl ist.
Danach fuhr er in einen Feldweg, auf dem Theresa Stahl mit ihrem Freund zu Fuß auf dem Nachhauseweg war. Die beiden hatten ebenfalls etwas getrunken, haben aber verantwortungsvollerweise das Auto stehen lassen, obwohl es nur ein paar Schlucke waren. Theresa wollte ihren Führerschein nicht riskieren. Niclas G. soll mit 60 km/h diesen Feldweg entlang gerast sein, fuhr knapp an Theresas Freund vorbei, erfasste aber Theresa am Unterschenkel, wodurch sie hochgerissen wurde, gegen die Windschutzscheibe des Golfs prallte und 13 Meter weit in ein Feld schleuderte. Es muss Theresa mit voller Wucht getroffen haben.
Niclas G. ist einfach weggefahren.
„Ihr (Theresas)Freund hat keine Bremslichter gesehen, die sind volle Kanne weitergefahren“, sagt Roland Stahl zur Situation nach dem Zusammenstoß.
Und dennoch kommt er mit 5.000 Euro Geldstrafe und 12 Monate Fahrverbot davon, trotz der Unfallflucht, die er noch obendrauf begangen hat. Seine Mitfahrer wurden zu verschieden hohen Geldstrafen verurteilt. Theresas Familie kann es nicht fassen. Die Staatsanwaltschaft wollte vor der Presse auch keinen Kommentar abgeben. Staatsanwältin Maria Pfister-Lutz hatte für den Todesraser Niclas G. wegen fahrlässigen Vollrausches zwei Jahre und sechs Monate Haft gefordert, zuzüglich ein weiteres Jahr Führerscheinentzug. Für die Mitfahrer forderte sie 10 Monate Strafe auf Bewährung nach Jugendstrafrecht.
Staatsanwältin Pfister-Lutz sah es als besonders unfassbar an, dass nach dem Unfall niemand von den jungen Männern auf die Idee kam, dem Opfer zu helfen und den Rettungsdienst zu rufen. Wäre ihr Freund nicht zugegen gewesen, die besoffenen Burschen hätten die tödlich verletzte, junge Theresa einfach im Dunkeln im Feld liegen und sterben lassen.
„Sie sind nicht hin, sie haben nicht angerufen, sie haben gar nichts gemacht“ sagte die Staatsanwältin. “Diese Person knallt vor sie auf die Windschutzscheibe. Sie fahren weiter, unterhalten sich noch bei der Oma kurz und gehen dann ins Bett? Ist denn über den Unfall gesprochen worden? Ich versteh das nicht.”
Nach dem Unfall stritten die Mitfahrer gegenüber der Polizei alles ab. Niclas H. hatte seine Begleiter einfach im nächsten Ort aussteigen und gehen lassen, als ob nichts geschehen wäre. Danach raste er weiter nach Hause, verlor aber schnell die Kontrolle über seinen Wagen und landete im Graben. Da die Polizei ihn daher allein im Auto vorfand, hofften die Kumpane, dass niemand darauf kommen würde, dass sie bei dem Unfall mit Theresa dabei gewesen waren.
Während des Prozesses fällt den jungen Herren dann doch noch ein, dass sie niemals hätten in das Auto zu dem sturzbetrunkenen Niclas einsteigen dürfen. Mitfahrer Marcus H. (22, Anlagenmechaniker) räumt ein: „Ich schäme mich noch heute dafür.“ Paul G. (22, Mechatroniker): „Das wird mich auch in Zukunft verfolgen.“
Nur Todesfahrer Niclas G., der nach dem Unfall „Oh Scheiße“ rief, dann aber noch 900 Meter weiterfuhr, bevor er in einem Graben landete, bemitleidete vor allem sich selbst: „Nach der Beweislage muss ich mir ja die Schuld zugestehen, auch wenn ich mich nicht erinnern kann. Ich weiß nur, was das in meiner Familie angerichtet hat, das war auch nicht einfach …“
Die Bild schreibt:
„Richter Bernd Krieger (56) tat sich nicht leicht mit dem Urteil: „Es fällt mir schwer, Ihnen in die Augen zu gucken“, sagte er zum Vater Theresas. „Ich könnte als Vater der Verstorben nur sehr schwer oder gar nicht mit diesem Urteil leben.“ Er selbst könne sein Leid nachvollziehen, habe er doch vor vier Jahren auch seine 17-jährige Tochter fast verloren. „Da geht man durch die Hölle.“
Er habe aber wegen der starken Alkoholisierung des Angeklagten und aufgrund der Tatsache, dass dieser gerade 18 Jahre alt war, nicht anders urteilen können: „Wir hätten gerne eine Jugendstrafe verhängt. Aber eine Schwere der Schuld kann es nicht geben, weil er schuldunfähig ist. Schädliche Neigungen liegen nicht vor.“
Aus diesem Grund wurde der Todesraser auch nicht wegen fahrlässiger Tötung, sondern nur wegen eines fahrlässigen Vollrausches verurteilt. Es ist unfassbar, wie die Gerechtigkeit mittlerweile zu einer Farce verkommen ist. Immer wieder werden Angeklagte, an deren Händen Blut klebt, mit allen möglichen Schuldunfähigkeitsgründen verschont, Verantwortung für ihr Tun zu übernehmen. Man fordert, das Wahlrecht auf 16 Jahre zu senken und Verantwortung für Land und Leute zu übernehmen — und gibt gleichzeitig 18jährigen quasi einen Freifahrtschein, im Vollsuff seine Mitmenschen ohne weitere Konsequenzen totzufahren. Man gesteht Mördern, Vergewaltigern, Terroristen und Amokläufern reihenweise zu, „psychisch instabil“ oder traumatisiert oder sonst irgendwie schuldunfähig zu sein. Die Antifa darf straflos Professoren aus Hörsälen prügeln und Besucher einer Lesung nötigen, bedrohen und in Angst und Schrecken versetzen, in diesem Land, in dem wir ja so gut und gerne leben.
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