Donald Trump: Die Ankläger auf der Suche nach neuen “Ver­brechen”

Die Bemü­hungen, ein amts­ent­he­bungs­wür­diges Ver­gehen gegen Prä­sident Donald Trump zu finden (oder zu schaffen), haben sich nun von den Themen der Müller-Ermittlung — Absprache mit Russland und Behin­derung der Justiz — zu angeb­lichen poli­ti­schen “Sünden” ent­wi­ckelt: “quid pro quo” mit der Ukraine und Behin­derung des Kongresses.
(von Alan M. Dershowitz)
Das Ziel des Amts­ent­hebung-um-jeden-Preis-Kaders war immer das gleiche: Anklage und Amts­ent­hebung von Trump, unab­hängig davon, ob er etwas getan hat, was eine Amts­ent­hebung recht­fertigt oder nicht. Die Mittel — die angeb­lichen amts­ent­he­bungs­be­grün­denden Delikte — haben sich geändert, da sich frühere als wertlos erwiesen haben. Die Suche nach dem per­fekten amts­ent­he­bungs­wür­digen Ver­gehen gegen Prä­sident Trump erinnert an über­eifrige Staats­an­wälte, die zuerst den Ange­klagten ins Visier nehmen und dann nach dem Ver­brechen suchen, mit dem sie ihn anklagen können. Oder um den ehe­ma­ligen Chef der sowje­ti­schen Geheim­po­lizei, an Stalin gewandt, zu para­phra­sieren: Zeige mir den Mann und ich werde Dir sein Ver­brechen finden.

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Obwohl dies nicht die Sowjet­union Stalins ist, sollten sich alle Bür­ger­rechtler Sorgen um einen Alice-im-Wun­derland-Prozess machen, bei dem die Suche nach einem amts­ent­he­bungs­wür­digen Ver­gehen dem Beweis vor­ausgeht, dass ein solches Ver­brechen tat­sächlich begangen wurde.
Bevor wir zur aktu­ellen Suche kommen, ein Wort darüber, was ein amts­ent­he­bungs­wür­diges Ver­gehen gemäß der Ver­fassung ist, deren Kri­terien sich auf Verrat, Bestechung und andere hohe Ver­brechen und Ver­gehen beschränken. Es gibt eine Debatte unter den Ver­fas­sungs­ge­lehrten über die beab­sich­tigte Bedeutung von “hohen Ver­brechen und Ver­gehen”. Einige glauben, dass diese Worte nicht-kri­mi­nelles Ver­halten ein­schließen. Andere, dar­unter ich selbst, inter­pre­tieren diese Worte wört­licher und ver­langen zumindest ein kri­mi­nelles Ver­halten, wenn nicht sogar die tat­säch­liche Ver­letzung eines Strafrechtparagraphen.
Unum­stritten ist, dass “Miss­wirt­schaft” kein zuläs­siger Grund für eine Amts­ent­hebung ist. Warum ist das unum­stritten? Weil es bereits auf dem Ver­fas­sungs­konvent dis­ku­tiert und von den Ver­fassern aus­drücklich abge­lehnt wurde. James Madison, der Vater unserer Ver­fassung, wider­setzte sich solchen nicht abschließend defi­nierten Kri­terien, damit sie die Amtszeit des Prä­si­denten nicht dem poli­ti­schen Willen des Kon­gresses unter­werfen. Solche Kri­terien würden unsere Republik in eine par­la­men­ta­rische Demo­kratie ver­wandeln, in der der Führer — der Pre­mier­mi­nister — durch ein ein­faches Miss­trau­ens­votum einer Mehrheit der Par­la­men­tarier ent­lassen wird. Statt­dessen for­derten die Ver­fasser die spe­zi­fi­scheren kri­mi­na­li­täts­ähn­lichen Kri­terien, die letztlich von der Kon­vention und von den Staaten über­nommen wurden.
Der Kon­gress hat nicht die ver­fas­sungs­mäßige Befugnis, diese Kri­terien ohne Änderung der Ver­fassung zu ändern. Um das zu umschreiben, was viele Demo­kraten-Par­la­men­tarier jetzt sagen: Mit­glieder des Kon­gresses stehen nicht über dem Gesetz; sie schwören, die Ver­fassung anzu­wenden, nicht ihre spe­zi­fi­schen Kri­terien zu igno­rieren. Die Kon­gress­ab­ge­ordnete Maxine Waters stellte sich über das Gesetz, als sie sagte:
“Amts­ent­hebung ist das, was immer der Kon­gress sagt, was sie ist. Es gibt kein Gesetz, das die Amts­ent­he­bungs­klage vor­schreibt. Was die Ver­fassung sagt, ist ‘hohe Ver­brechen und Ver­gehen’, und wir defi­nieren, was das ist.”
So bleibt die Frage: Hat Prä­sident Trump amts­ent­he­bungs­würdige Hand­lungen begangen, als er am Telefon mit dem Prä­si­denten der Ukraine sprach und/oder als er Mit­glieder der Exe­kutive anwies, sich zu weigern, ohne einen Gerichts­be­schluss mit Kon­gress-Demo­kraten, die seine Amts­ent­hebung zu erreichen ver­suchen, zu kooperieren?
Die Ant­worten sind ein­deutig nein und nein. Es gibt einen ver­fas­sungs­rechtlich bedeut­samen Unter­schied zwi­schen einer poli­ti­schen “Sünde” auf der einen Seite und einem Ver­brechen oder einer straf­baren Handlung auf der anderen Seite.
Sogar das Worst-Case-Sze­nario bezüglich der Ukraine — ein quid pro quo beim Aus­tausch von Aus­lands­hilfe gegen einen poli­ti­schen Gefallen — zu nehmen, ist viel­leicht eine poli­tische Sünde, aber kein Ver­brechen oder ein­klagbare Straftat.
Viele Prä­si­denten haben ihre außen­po­li­tische Macht zum poli­ti­schen oder per­sön­lichen Vorteil genutzt. Zuletzt hat Prä­sident Barack Obama seine Macht miss­braucht, um sich per­sönlich am israe­li­schen Pre­mier­mi­nister Ben­jamin Net­anyahu zu rächen. In den letzten Tagen seiner zweiten Amtszeit ent­wi­ckelte Obama eine ein­seitige Reso­lution des UNO-Sicher­heits­rates, in der erklärt wurde, dass Israels Kon­trolle über die West­mauer — der hei­ligste Ort des Judentums — eine “fla­grante Ver­letzung des Völ­ker­rechts” dar­stellt. Fast jedes Mit­glied des Kon­gresses und viele in seiner eigenen Regierung lehnten diese ein­seitige Änderung unserer Politik ab, doch Obama war ent­schlossen, sich an Net­anyahu zu rächen, den er ver­achtete. Obama beging eine poli­tische Sünde, indem er seinen per­sön­lichen Stachel über unser natio­nales Interesse stellte, aber er beging kein amts­ent­he­bungs­wür­diges Vergehen.
Noch beging Prä­sident George H. W. Bush ein amts­ent­he­bungs­wür­diges Ver­gehen, als er Caspar Wein­berger und andere am Vor­abend ihrer Pro­zesse begna­digte, um zu ver­hindern, dass sie mit dem Finger auf ihn zeigen.
Damit kommen wir zu Prä­sident Trumps Direktive in Bezug auf die Amts­ent­he­bungs­er­mittlung. Unter unserem kon­sti­tu­tio­nellen System der Gewal­ten­teilung darf der Kon­gress die Exe­kutive nicht zwingen, ohne Gerichts­be­schlüsse mit einer Amts­ent­he­bungs­er­mittlung zu koope­rieren. Kon­flikte zwi­schen der Legis­lative und der Exe­kutive werden von der Judi­kative gelöst, nicht durch das ein­seitige Diktat einer Handvoll par­tei­ischer Par­la­men­tarier. Es ist weder ein Ver­brechen noch eine ein­klagbare Straftat für den Prä­si­denten, zu ver­langen, dass der Kon­gress Gerichts­be­schlüsse sucht, um seine For­de­rungen durch­zu­setzen. Ansprüche auf Exe­kutiv- und andere Pri­vi­legien sollten von der Judi­ka­tiven Staats­gewalt und nicht durch Rufe nach Amts­ent­hebung geregelt werden.
So wird die Suche nach dem hei­ligen Gral eines amts­ent­he­bungs­wür­digen Ver­gehens fort­ge­setzt, doch es ist unwahr­scheinlich, dass dies gelingt. Unsere Ver­fassung bietet einen bes­seren Weg, zu ent­scheiden, wer als Prä­sident fun­gieren soll: Man nennt es Wahlen.
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Alan M. Der­showitz ist Felix-Frank­furter-Pro­fessor-für-Law Eme­ritus an der Harvard-Law-School und Autor von “The Case Against the Demo­cratic House Impea­ching Trump”, Sky­horse Publi­shing, 2019.

Quelle: gatestoneinstitute.org