Gericht: Bun­des­re­gierung muss IS-Anhän­gerin aus Syrien holen

Das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Berlin-Bran­denburg hat innerhalb weniger Tage in einem zweiten Fall ent­schieden, dass eine Mutter, die sich der Ter­ror­miliz “Isla­mi­scher Staat” (IS) ange­schlossen hatte, zusammen mit ihren Kindern zurück nach Deutschland geholt werden muss. Das berichtet die “Welt” (Freitag). Demnach handelt es sich um eine Mutter und zwei ihrer Kinder, die vier und sechs Jahre alt sind.Ein drittes Kind sei bereits in Deutschland, erklärte eine Spre­cherin. Damit wurde die Beschwerde der Bun­des­re­publik auch in diesem Fall zurück­ge­wiesen. Eine kon­krete Gefährdung durch die Mutter sei nicht nach­ge­wiesen worden; die Kinder wie­derum seien auf den Schutz und die Betreuung der Mutter ange­wiesen. In Regie­rungs­kreisen hieß es, man betrachte jeden Fall als Ein­zelfall. Laut der “Welt” liegt bun­desweit aktuell eine Vielzahl solcher Fälle vor Gericht. In Sicher­heits­kreisen geht man davon aus, dass sich in den Gefan­ge­nen­lagern in Syrien und im Nordirak derzeit bis zu 250 Kinder mit Deutschland-Bezug aufhalten.
 

Berlin (dts Nach­rich­ten­agentur) — Foto: Flagge von Syrien, über dts Nachrichtenagentur