Neues Geld­wä­sche­gesetz? Kri­mi­nelle Geschäfte blühen weiter – aber der Bürger wird noch mehr überwacht

Schät­zungen des IWF zufolge sollen zwi­schen 2 und 5 Prozent des welt­weiten BIP aus ille­galen Quellen und Geld­wäsche stammen. Es sind Bil­lionen. In Deutschland werden etwa 100 Mil­li­arden jährlich „gewa­schen“. Experten bezeichnen Deutschland gern als „Geld­wä­sche­pa­radies“ und befürchten, dass auch ein neues Gesetz nicht viel daran ändern wird. Die offi­zielle, deutsche Kri­mi­nal­sta­tistik ver­zeichnet seit Jahren einen ste­tigen Anstieg der Geldwäschefälle.
Der Aus­druck „Geld­wäsche“ ist eine Über­setzung aus dem Ame­ri­ka­ni­schen „money laun­dering“ und soll sich auf Al Capone beziehen und seine Methode, illegal erwirt­schaf­tetes Geld in Wasch­salons zu inves­tieren, und es so als offi­zi­ellen Geschäfts­gewinn ganz legal in den nor­malen Geld­kreislauf ein­zu­bringen. Was die Mafia schon lange pro­fes­sionell betreibt, haben Ter­ror­or­ga­ni­sa­tionen auch gelernt. Wenn sie nicht gerade Geld und Sach­leis­tungen von der CIA oder anderen, inter­es­sierten Regie­rungen beziehen, betreiben sie auch gern die Kunst des Geldwaschens.
Dem Treiben soll nun zu Leibe gerückt werden. Den Kri­mi­nellen und Ter­ro­risten soll es schwer gemacht werden, ihr illegal erbeu­tetes Geld rein­zu­wa­schen. Besonders gut soll das über den Immo­bi­li­en­markt gehen. Dort sind immer gleich größere Summen fällig und die Ver­käufer nehmen gerne Bargeld. Ver­kaufen die Geld­wä­scher die Immo­bilie wieder, brauchen sie diese Ein­künfte nicht mehr zu verstecken.
Die EU hat eine neue, die fünfte EU-Geld­wä­sche­richt­linie beschlossen. Deutschland muss diese neuen Bestim­mungen bis zum 10. Januar 2020 in natio­nales Recht umsetzen. Am Mittwoch dieser Woche ver­an­staltete daher der Finanz­aus­schuss des Bun­des­tages eine öffent­liche Anhörung zu dem ent­spre­chenden Geset­zes­entwurf. Bun­des­fi­nanz­mi­nister Scholz (SPD) zeichnet sich für den Entwurf verantwortlich.
Die gesetz­liche Kampf­ansage an Geld­wä­scher setzt auf schärfere Mel­de­pflicht bei Ver­dacht. Die Mel­de­pflicht von Nota­riaten gegenüber den Behörden wird eben­falls ver­schärft. Überdies soll die staat­liche Geld­wäsche-Ermitt­lungs­be­hörde „Financial Intel­li­gence Unit“ die gesam­melten Daten diverser Ermitt­lungs­be­hörden frei­zügig benutzen und ein­sehen dürfen.
Eine weitere Datenbank, das „Trans­pa­renz­re­gister“, in dem die wirt­schaftlich Berech­tigten von juris­ti­schen Per­sonen und Per­so­nen­ge­sell­schaften ein­ge­tragen sind, soll nach dem neuen Gesetz auch für die Öffent­lichkeit zugänglich werden. Das war bisher nur Ermitt­lungs­be­hörden, wie Steu­er­fahndern, Straf­ver­fol­gungs­be­hörden, Staats­an­walt­schaft, Polizei oder Per­sonen mit „berech­tigtem Interesse“ vor­be­halten. Dieses Register soll es nun für jeden möglich machen her­aus­zu­finden, wer als echter, wirt­schaft­licher Eigen­tümer hinter einem Unter­nehmen steht.
Damit können aber plötzlich auf ver­schie­denen Wegen per­sön­liche Daten ein­ge­sehen werden, die mancher nicht gerne von sich öffentlich haben möchte. Nicht jeder, der diese nicht publik machen will, ist gleich ein kri­mi­neller Geld­wä­scher. Und das ruft die Daten­schützer auf den Plan. Denn es gibt da gewisse Grenzen für den Zugang und Ver­öf­fent­li­chung per­sön­licher Daten.
Der Verband der Fami­li­en­un­ter­nehmer hat bereits einen renom­mierten Juristen, den Staats­rechtler Gregor Kirchhof zur Ver­tretung seiner Inter­essen enga­giert. Nach Kirchhofs Rechts­auf­fassung und der des Ver­bandes ver­bietet sich die Öffent­lich­ma­chung des Trans­pa­renz­re­gisters aus genau diesem Grunde. Sie ver­stoße gegen das euro­päische Daten­schutz­gesetz. Kirchhof sieht die Bun­des­re­gierung in der Pflicht, sich auf EU-Ebene für eine Änderung der betref­fenden EU-Richt­linie stark zu machen. Falls sie sich damit nicht durch­setzen kann oder will, müsse man die neue Ver­ordnung durch den Euro­päi­schen Gerichtshof juris­tisch prüfen lassen.
In der Euro­päi­schen Charta der Grund­rechte ist der Schutz per­so­nen­be­zo­gener Daten und die Achtung vor der Pri­vat­sphäre, des Privat- und Fami­li­en­lebens fest­ge­schrieben. Den muss auch der EU-Gesetz­geber ein­halten und kann den ein­zelnen Mit­glieds­ländern keine Gesetze auf­drücken, die diese Grund­rechte verletzen.
Deutsch­lands oberster Daten­schützer, der Bun­des­be­auf­tragte für Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­freiheit, Ulrich Kelber, hat hier erheb­liche Bauch­schmerzen. Der Nach­rich­ten­agentur-Ein­heitstext, der dazu in den Online- und Druck­medien überall zu lesen steht, zitiert den Daten­schützer mit den Worten:
„Auch, wenn das deutsche Geld­wä­sche­recht an die euro­pa­recht­liche Geld­wä­sche­richt­linie ange­passt werden muss„habe ich Bedenken, ob deren Vor­gaben ins­gesamt mit dem grund­recht­lichen Per­sön­lich­keits­schutz und der Grund­rech­te­charta ver­einbar sind. (…) Ich fordere die Bun­des­re­gierung daher auf, sich auf EU-Ebene für eine grund­rechts­scho­nende und daten­schutz­kon­forme Geld­wä­sche­be­kämpfung einzusetzen.“
Ver­treter seiner Behörde waren am Mittwoch als Sach­ver­ständige eben­falls zur öffent­lichen Anhörung vor dem Bun­des­fi­nanz­aus­schuss geladen.2