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Euro­päi­scher Gerichtshof wendet Dop­pel­moral gegen israe­lische Pro­dukte an

Der Gerichtshof der Euro­päi­schen Union, das oberste Gericht der EU, hat ent­schieden, dass Lebens­mittel, die in so genannten jüdi­schen Sied­lungen in Ost­je­ru­salem, im West­jor­danland und auf den Golan­höhen her­ge­stellt werden, spe­ziell als solche gekenn­zeichnet sein müssen und nicht das gene­rische Etikett “Made in Israel” tragen dürfen.
(von Soeren Kern)
Das Urteil, das Israel aus­grenzt, ist ver­mutlich nicht auf Bedenken hin­sichtlich der Lebens­mit­tel­si­cherheit oder des Ver­brau­cher­schutzes zurück­zu­führen, sondern auf die anti­is­rae­lische Außen­po­litik der EU. Es wurde scharf kri­ti­siert als vor­ein­ge­nommen, dis­kri­mi­nierend und antisemitisch.
Der Fall der Eti­ket­tie­rungs­pflicht hat seinen Ursprung in Fragen der Aus­legung der EU-Ver­ordnung 1169/2011 vom 25. Oktober 2011 über die Ver­brau­cher­infor­mation über Lebens­mittel. Die Ver­ordnung war in der Frage der Kenn­zeichnung von Lebens­mitteln aus Israel nicht eindeutig.
Am 12. November 2015 hat die Euro­päische Kom­mission im Bestreben, die bestehenden EU-Rechts­vor­schriften über Her­kunfts­in­for­ma­tionen von Pro­dukten aus von Israel besetzten Gebieten zu klären, eine so genannte Aus­le­gungs­di­rektive ver­öf­fent­licht. Diese Direktive besagt, dass Lebens­mittel, die in der EU ver­kauft werden, nicht als “Made in Israel” gekenn­zeichnet werden dürfen, wenn sie außerhalb der Grenzen Israels von vor 1967 her­ge­stellt werden. Das Dokument erklärt:
“Im Ein­klang mit dem Völ­ker­recht erkennt die Euro­päische Union die Sou­ve­rä­nität Israels über die von Israel seit Juni 1967 besetzten Gebiete, namentlich die Golan­höhen, den Gaza­streifen und das West­jor­danland ein­schließlich Ost­je­ru­salem, nicht an und betrachtet sie nicht als Teil des israe­li­schen Staats­ge­biets, unge­achtet ihres recht­lichen Status nach israe­li­schem Recht.”
Am 24. November 2016 ver­öf­fent­lichte das fran­zö­sische Wirt­schafts- und Finanz­mi­nis­terium eine so genannte Minis­te­ri­al­mit­teilung (JORF Nr. 0273, Text Nr. 81), in der die Aus­legung der EU-Rechts­vor­schriften über Kenn­zeich­nungs­pflichten für israe­lische Pro­dukte durch die fran­zö­sische Regierung dar­gelegt wurde. Die fran­zö­si­schen Anfor­de­rungen, die noch strenger sind als die der EU, ver­langen:
“Für Erzeug­nisse aus dem West­jor­danland oder den Golan­höhen, die aus Sied­lungen stammen, ist ein Hinweis auf ‘Erzeug­nisse von den Golan­höhen’ oder ‘Erzeug­nisse aus dem West­jor­danland’ nicht zulässig. Obwohl sich diese Begriffe tat­sächlich auf das weitere Gebiet oder Ter­ri­torium beziehen, aus dem das Produkt stammt, ist anzu­nehmen, dass das Weg­lassen der ergän­zenden geo­gra­fi­schen Infor­ma­tionen, dass das Produkt aus israe­li­schen Sied­lungen stammt, den Ver­braucher über den tat­säch­lichen Ursprung des Pro­dukts irre­führt. In solchen Fällen ist es not­wendig, in Klammern den Aus­druck ‘israe­lische Siedlung’ (colonies israé­li­ennes) oder gleich­wertige Begriffe hin­zu­zu­fügen. Bei­spiels­weise können Aus­drücke wie ‘Produkt aus den Golan­höhen (israe­lische Siedlung)’ oder ‘Produkt aus dem West­jor­danland (israe­lische Siedlung)’ ver­wendet werden.”
Im Januar 2017 reichten Psagot Winery Ltd., eine israe­lische Wein­kel­lerei, die Wein­berge in den so genannten besetzten paläs­ti­nen­si­schen Gebieten betreibt, und eine fran­zö­sisch-jüdische Gruppe namens European Jewish Orga­nization (Orga­ni­sation Juive Euro­péenne) eine Klage ein, in der sie den Staatsrat (Conseil d’État), das höchste Ver­wal­tungs­ge­richt Frank­reichs, auf­for­derten, die Minis­te­ri­al­mit­teilung für nichtig zu erklären, da die fran­zö­si­schen Anfor­de­rungen der För­derung eines Wirt­schafts­boy­kotts gegen Israel ent­sprechen würden.
Am 30. Mai 2018 machte der Staatsrat geltend, dass er nicht in der Lage sei, über die Rechts­sache zu ent­scheiden, und verwies sie an den Gerichtshof der Euro­päi­schen Union zur Beratung.
Am 12. November 2019 ent­schied der in Luxemburg ansässige Gerichtshof zugunsten der fran­zö­si­schen Regierung:
“Auf Lebens­mitteln aus vom Staat Israel besetzten Gebieten [muss] ihr Ursprungs­gebiet und, wenn sie aus einer Ort­schaft oder einer Gesamtheit von Ort­schaften kommen, die innerhalb dieses Gebiets eine israe­lische Siedlung bildet, zusätzlich diese Her­kunft ange­geben werden.”
“Das Ursprungsland oder der Her­kunftsort eines Lebens­mittels [ist] anzu­geben, wenn ohne diese Angabe eine Irre­führung der Ver­braucher möglich wäre, weil bei ihnen der Ein­druck erweckt würde, dass dieses Lebens­mittel aus einem anderen als seinem tat­säch­lichen Ursprungsland oder Her­kunftsort kommt.”
“Die Ver­braucher [könnten] irre­ge­führt werden, wenn auf Lebens­mitteln der Staat Israel als ‘Ursprungsland’ ange­geben wird, obwohl die Lebens­mittel tat­sächlich aus Gebieten stammen, die jeweils über einen eigenen völ­ker­recht­lichen Status, der sich von dem des Staates Israel unter­scheidet, ver­fügen, aber von diesem Staat besetzt sind und im Sinne des huma­ni­tären Völ­ker­rechts einer beschränkten Hoheits­gewalt dieses Staates als Besat­zungs­macht unterliegen.”
“Die Angabe des Her­kunfts­ge­biets der frag­lichen Lebens­mittel … [ist] ver­pflichtend, um zu ver­meiden, dass die Ver­braucher in Bezug auf die Tat­sache irre­ge­führt werden könnten, dass der Staat Israel in diesen Gebieten als Besat­zungs­macht und nicht als sou­veräne Einheit präsent ist.”
“Die Ver­braucher [könnten] ohne diese Angabe, wenn also lediglich das Ursprungs­gebiet ange­geben wird, irre­ge­führt werden. Die Ver­braucher können nämlich, wenn jeg­liche Infor­mation fehlt, die ihnen darüber Auf­schluss geben könnte, nicht wissen, ob ein solches Lebens­mittel aus einer Ort­schaft oder einer Gesamtheit von Ort­schaften kommt, die eine Siedlung bildet, die in einem dieser Gebiete unter Verstoß gegen die Regeln des huma­ni­tären Völ­ker­rechts errichtet wurde.”
“Die Bereit­stellung von Infor­ma­tionen [muss] es den Ver­brau­chern aber ermög­lichen, unter Berück­sich­tigung nicht nur von gesund­heits­be­zo­genen, wirt­schaft­lichen, umwelt­be­zo­genen oder sozialen, sondern auch von ethi­schen Erwä­gungen oder solchen, die die Wahrung des Völ­ker­rechts betreffen, eine fun­dierte Wahl zu treffen. Der Gerichtshof hat insoweit darauf hin­ge­wiesen, dass solche Erwä­gungen die Kauf­ent­scheidung der Ver­braucher beein­flussen können.”
Das Urteil des Gerichtshofs, das effektiv die strengen fran­zö­si­schen Kenn­zeich­nungs­vor­schriften in der gesamten Euro­päi­schen Union zur Geltung bringt, wurde ent­schieden ver­ur­teilt, als Aus­druck der anti­is­rae­li­schen Aus­richtung der EU. Viele Kom­men­ta­toren stellten fest, dass die EU von allen ter­ri­to­rialen Kon­flikten der Welt — von der Krim über Nord­zypern bis hin zu Tibet und der West­sahara — Israel als das einzige Land mit beson­deren Kenn­zeich­nungs­pflichten her­aus­ge­stellt hat.
Das israe­lische Außen­mi­nis­terium sagte, das Urteil sei “mora­lisch und prin­zi­piell inak­zep­tabel”. In einer Erklärung fügte es hinzu:
“Israel lehnt das jüngste Urteil des Euro­päi­schen Gerichtshofs (EuGH), das als Instrument in der poli­ti­schen Kam­pagne gegen Israel dient, ent­schieden ab. Das gesamte Ziel des Urteils besteht darin, eine Dop­pel­moral gegenüber Israel her­aus­zu­streichen und anzu­wenden. Weltweit gibt es über 200 lau­fende ter­ri­to­riale Dispute, doch der EuGH hat keine einzige Ent­scheidung über die Kenn­zeichnung von Pro­dukten aus diesen Gebieten getroffen. Das heutige Urteil ist sowohl poli­tisch als auch dis­kri­mi­nierend gegenüber Israel.
“Dieses Urteil mindert nur die Chancen auf Frieden und wider­spricht den Posi­tionen der Euro­päi­schen Union zu diesem Kon­flikt. Es spielt der Paläs­ti­nen­si­schen Auto­no­mie­be­hörde in die Hände, die sich wei­terhin weigert, direkte Ver­hand­lungen mit Israel auf­zu­nehmen, und es ermutigt radikale anti-israe­lische Gruppen, die Boy­kotte gegen Israel fördern und fordern und sein Exis­tenz­recht verweigern.”
Israels Bot­schafter bei den Ver­einten Nationen, Danny Danon, sagte, dass die Ent­scheidung das anti­se­mi­tische Klima in Europa heute widerspiegelt:
“Dies ist ein wei­teres Bei­spiel dafür, dass Europa seine Kapi­tu­lation gegenüber den Feinden Israels fort­setzt. Die Dis­kri­mi­nierung des zio­nis­ti­schen Unter­nehmens durch die EU wird dem Anti­se­mi­tismus juris­ti­schen Schutz bieten. Die Ent­scheidung des Gerichts wird diese alte Bigot­terie nur auf dem Kon­tinent ver­breiten und den Kräften, die ver­suchen, den jüdi­schen Staat zu unter­graben und zu schä­digen, zusätz­lichen Treib­stoff liefern. Der heutige Tag ist ein durch Europas eigenes Tun zu ver­ant­wor­tender dunkler Fleck, der nie weg­ge­wa­schen wird.”
Das in New York ansässige Lawfare Project, das recht­liche Schritte zur Bekämpfung des Anti­se­mi­tismus finan­ziert, sagte, dass das EU-Recht eine Dis­kri­mi­nierung israe­li­scher Juden zulässt und es ermög­lichen wird, Pro­dukt­kenn­zeich­nungen für poli­tische Zwecke zu verwenden:
“Die Ent­scheidung des Gerichts ist dis­kri­mi­nierend; Waren, die von Juden und Mus­limen in der­selben Region her­ge­stellt werden, werden auf­grund poli­ti­scher Ent­schei­dungen von euro­päi­schen Beamten unter­schied­liche Bezeich­nungen tragen. Die Ver­pflichtung zur Kenn­zeichnung von Pro­dukten mit einem eth­ni­schen und reli­giösen Element ist ein gefähr­licher Prä­ze­denzfall. Tat­sächlich ist die Ent­scheidung in Gebieten wie dem Golan, in denen es keine defi­nierten “Sied­lungen” gibt, völlig undurch­setzbar, und die Ein­haltung würde eine Art Volks­zählung der Ethnie, Natio­na­lität und/oder Religion der Erzeuger erfordern, um fest­zu­stellen, wie Pro­dukte gekenn­zeichnet werden müssen. Die Unlogik des Urteils zeigt sich auch darin, dass paläs­ti­nen­sische Muslime — genau die­jenige Bevöl­kerung, die nach Ansicht des Gerichts recht­mäßige Ein­wohner von israe­lisch kon­trol­lierten Gebieten ist und in diesen tätig ist — selbst einer abwer­tenden Kenn­zeichnung unter­liegen werden. Und obwohl Israel die his­to­rische Heimat des jüdi­schen Volkes ist, ver­sucht der Gerichtshof, Juden Aus­länder in ihrem eigenen Haus zu nennen. Die Behauptung des Gerichts, dass selbst der genaueste geo­gra­fische Standort oder die genaueste Anschrift des Her­stellers unzu­rei­chend ist und dass die eth­nische Zuge­hö­rigkeit und/oder Natio­na­lität der Her­steller selbst ein not­wen­diger Faktor für die Kenn­zeichnung ist, ist ein klarer Hinweis darauf, dass die Absicht darin besteht, Dis­kri­mi­nierung zu fördern.”
Die Exe­ku­tiv­di­rek­torin des Lawfare Project, Brooke Gold­stein, sagte, dass die “Ent­scheidung, reli­giöse Dis­kri­mi­nierung in ein Gesetz zu kodi­fi­zieren, für Europa peinlich ist”. Sie fügte hinzu:
“Es gibt keinen legi­timen Grund dafür, dass Pro­dukte, die von Mus­limen und Juden am gleichen geo­gra­fi­schen Ort her­ge­stellt werden, unter­schiedlich gekenn­zeichnet werden. Tat­sächlich ist die unter­schied­liche Behandlung von Men­schen auf­grund ihrer Religion die Defi­nition von Bigot­terie, und wir wissen, was pas­siert, wenn Europa diesen Weg geht. Muslime, die unter der Herr­schaft der Paläs­ti­nen­si­schen Auto­no­mie­be­hörde leben, sind ebenso ‘Siedler’ wie Juden — sie dürfen sich beide legal nach dem­selben Vertrag, den Osloer Abkommen, niederlassen.”
Der lei­tende Anwalt des Lawfare Project, François-Henri Briard, sagte, dass das Gericht “poli­ti­schen Vor­ur­teilen” Rechnung getragen habe. Er fügte hinzu:
“Wenn eine solche Kenn­zeichnung auf israe­lische Pro­dukte ange­wendet wird, muss sie sicherlich auch auf zahl­reiche andere Länder auf der ganzen Welt ange­wendet werden, von denen behauptet werden könnte, dass sie gegen das Völ­ker­recht verstoßen.”
Der Rechts­be­rater der Kel­lerei Psagot, Gabriel Gro­isman, sagte:
“Während es viele Bemü­hungen gibt, Israel zu dis­kri­mi­nieren und zu boy­kot­tieren, müssen sich die von Boy­kotten Betrof­fenen wei­terhin für ihre Rechte vor Gerichten in allen Teilen der Welt ein­setzen. Trotz des ungüns­tigen Urteils dieses Gerichtshofs können Sie sicher sein, dass Psâgot nicht auf­hören wird, für die Gleich­be­handlung seiner Rechte nach dem Gesetz zu kämpfen.”
Das U.S. Aus­sen­de­partment sagte, dass die Kenn­zeich­nungs­pflicht “auf ein anti­is­rae­li­sches Vor­urteil hin­deutet” und fügte hinzu:
“Diese For­derung dient nur dazu, Boy­kotte, Deves­ti­tionen und Sank­tionen (BDS) gegen Israel zu ermög­lichen, zu erleichtern und zu fördern. Die Ver­ei­nigten Staaten lehnen jede Anstrengung, sich an BDS zu betei­ligen oder ander­weitig wirt­schaft­lichen Druck aus­zuüben, Israel zu iso­lieren oder ander­weitig zu dele­gi­ti­mieren, ein­deutig ab. Der Weg zur Lösung des israe­lisch-paläs­ti­nen­si­schen Kon­flikts führt über direkte Ver­hand­lungen. Amerika steht mit Israel gegen die Bemü­hungen, wirt­schaft­lichen Druck aus­zuüben, es zu iso­lieren oder zu delegitimieren.”
Eugene Kon­to­rovich, Pro­fessor an der Antonin Scalia Law School der George Mason Uni­versity und Direktor des Kohelet Policy Forum in Jeru­salem, sagte, dass der Euro­päische Gerichtshof “eine neue Art von gelbem Stern auf jüdische Pro­dukte setzt”. Er fügte hinzu:

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“Nun sind jüdische Pro­dukte die ein­zigen, die je nach Her­kunft mit spe­zi­ellen Eti­ketten ver­sehen werden müssen. Diese ekla­tante Dis­kri­mi­nierung macht es drin­gender denn je für die Trump-Regierung, sich Brüssel zu wider­setzen, indem sie offi­ziell das macht, was seit langem in den USA üblich ist, damit diese Pro­dukte als ‘Made in Israel’ bezeichnet werden können.
“Das Urteil zeigt auch, dass es nicht um die Paläs­ti­nenser geht, sondern um die Juden. Denn selbst auf den Golan­höhen, wo es keine Paläs­ti­nenser und keine Dis­kussion über einen paläs­ti­nen­si­schen Staat gibt, haben die Europäer die­selbe Regelung ein­ge­führt. Und wir wissen, dass es nicht um Besetzung geht, weil sie diese Regeln in keinem anderen besetzten Gebiet der Welt oder irgendwo anders anwenden.”
Der Vor­sit­zende der European Jewish Asso­ciation mit Sitz in Brüssel, Men­achem Mar­golin, fasste es wie folgt zusammen:
“Die gesamte Basis der Kenn­zeich­nungs­pflicht ist eine reine Dis­kri­mi­nierung des ein­zigen jüdi­schen Staates der Welt. Ist irgendein anderes Land der Welt mit umstrit­tenem Ter­ri­torium einer so eklatant ein­sei­tigen Politik unter­worfen? Die Antwort ist nein. Sie steht auch im Wider­spruch zu dem von der Welt­han­dels­or­ga­ni­sation fest­ge­legten inter­na­tio­nalen Handelsstandard.
“Besonders beun­ru­higend ist die Bot­schaft, die damit heute an die israe­lische Öffent­lichkeit über­mittelt wird.
“Da Geschäfte, Schulen und Unter­nehmen wegen des Angriffs durch mas­sives will­kür­liches Rake­ten­feuer aus dem Gaza­streifen geschlossen werden müssen, da Israelis Schutz suchen und Grenz­städte und ‑dörfer sich gegen das Schlimmste behaupten müssen, sendet die EU ihnen ein Signal nicht der Unter­stützung oder Soli­da­rität, sondern der straf­recht­lichen und unnö­tigen Markierung.
“Das ist die schlimmste Art, zu fiedeln, während Rom brennt. Der Euro­päische Gerichtshof, der Israel für seinen ‘Verstoß gegen die Regeln des huma­ni­tären Völ­ker­rechts’ zitiert, während die Hamas und ihre Akolythen unschuldige Zivil­be­völ­ke­rungen in Israel bom­bar­dieren, ist eine der per­ver­sesten Ironien, die ich seit geraumer Zeit erlebt habe.”
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Soeren Kern ist ein Senior Fellow am New Yorker Gatestone Institute.

Quelle: gatestoneinstitute.org