Die Umsetzung des Karlsruher Urteils zu den Sanktionen bei Hartz IV durch die Bundesagentur für Arbeit stößt auf scharfe Kritik. “Die maßgebliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts besagt, dass Minderungen um mehr als 30 Prozent des Regelbedarfs mit dem Grundgesetz unvereinbar sind”, heißt es in einem Schreiben von Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), über das die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” in ihren Mittwochsausgaben berichten. Schneider beruft sich dabei auf interne Weisungsentwürfe der Bundesagentur für Arbeit.“Wir appellieren an Sie, den vorliegenden Entwürfen nicht zuzustimmen und dafür Sorge zu tragen, dass dem Geist des Urteils vom 5. November vollständig Rechnung getragen wird, was zum derzeitigen Stand offensichtlich nicht der Fall ist”, schreibt Schneider an Heil. Der Geschäftsführer des Wohlfahrtsverbandes argumentiert, die Beschränkung der Sanktionen auf 30 Prozent sei durch den Weisungsentwurf “nicht sichergestellt”. Dabei müsse die Obergrenze “durchgängig bei allen Sanktionstatbeständen” gelten, auch bei der Addition verschiedener Minderungen. Schneider verweist dabei auf Konstellationen, bei denen Leistungsempfänger nicht allein Verpflichtungen aus der Eingliederungsvereinbarung verletzt haben, was mit einer 30-Prozent-Kürzung belegt wird, sondern zusätzlich noch gegen Meldepflichten verstoßen haben, was üblicherweise mit einer Zehn-Prozent-Kürzung belegt wird. Darüber hinaus kritisiert Schneider aus seiner Sicht zu eng gefasster Vorgaben der Bundesagentur für Härtefallregelungen. Von der vom Bundesverfassungsgericht eröffneten Möglichkeit einer “Ermessensregelung” solle offenbar kein Gebrauch gemacht werden.
Hartz-IV-Sanktionen werden auch für unter 25-Jährige entschärft
Die Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger werden auch für unter 25-Jährige deutlich entschärft. Das geht aus der für Freitag anstehenden Weisung des Arbeitsministeriums zum Hartz-IV-Urteil des Verfassungsgerichts hervor, über welche die “Neue Osnabrücker Zeitung” berichtet. Leistungsbeziehern unter 25 Jahren drohte in der Vergangenheit bei Pflichtverstößen im Extremfall die komplette Streichung des Regelsatzes.
Diese Regelung war laut Arbeitsministerium ausdrücklich nicht Gegenstand des Urteils, mit dem das Verfassungsgericht die Sanktionsmöglichkeiten Anfang November deutlich eingeschränkt hatte. Trotzdem soll die Weisung an die Jobcenter nun auch für die Gruppe der jungen Leistungsbezieher gelten, wie das Ministerium auf Anfrage der NOZ mitteilte. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) schließt demnach aus, “dass künftig innerhalb eines Monats mehr als 30 Prozent sanktioniert werden darf”. Dies gelte auch für die Fälle der unter 25-Jährigen, sagte ein Sprecher. “Eine dementsprechende Weisung wird nach Abschluss des konsultatorischen Verfahrens am Freitag ergehen.” Mit der vom Ministerium und der Bundesagentur für Arbeit erarbeiteten Weisung wird geregelt, wie die Jobcenter das Urteil des Bundesverfassungsgerichts anzuwenden haben, bis eine gesetzliche Regelung dazu in Kraft tritt. Das Gericht hatte die bisherige Sanktionspraxis zum großen Teil gekippt. Demnach dürfen bei Pflichtverletzungen die Leistungen höchstens um 30 Prozent gekürzt werden — bislang mögliche Kürzungen von 60 Prozent oder sogar der komplette Wegfall der Leistungen sind laut Verfassungsgericht mit dem Grundgesetz unvereinbar. Mit seiner Stellungnahme dementierte das Arbeitsministerium zugleich einen Bericht, wonach es auch nach dem Hartz-IV-Urteil des Verfassungsgerichts Kürzungen des Existenzminimums um mehr als 30 Prozent ermöglichen wolle.
Hartz-IV-Sanktionen werden auch für unter 25-Jährige entschärft
Die Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger werden auch für unter 25-Jährige deutlich entschärft. Das geht aus der für Freitag anstehenden Weisung des Arbeitsministeriums zum Hartz-IV-Urteil des Verfassungsgerichts hervor, über welche die “Neue Osnabrücker Zeitung” berichtet. Leistungsbeziehern unter 25 Jahren drohte in der Vergangenheit bei Pflichtverstößen im Extremfall die komplette Streichung des Regelsatzes.
Diese Regelung war laut Arbeitsministerium ausdrücklich nicht Gegenstand des Urteils, mit dem das Verfassungsgericht die Sanktionsmöglichkeiten Anfang November deutlich eingeschränkt hatte. Trotzdem soll die Weisung an die Jobcenter nun auch für die Gruppe der jungen Leistungsbezieher gelten, wie das Ministerium auf Anfrage der NOZ mitteilte. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) schließt demnach aus, “dass künftig innerhalb eines Monats mehr als 30 Prozent sanktioniert werden darf”. Dies gelte auch für die Fälle der unter 25-Jährigen, sagte ein Sprecher. “Eine dementsprechende Weisung wird nach Abschluss des konsultatorischen Verfahrens am Freitag ergehen.” Mit der vom Ministerium und der Bundesagentur für Arbeit erarbeiteten Weisung wird geregelt, wie die Jobcenter das Urteil des Bundesverfassungsgerichts anzuwenden haben, bis eine gesetzliche Regelung dazu in Kraft tritt. Das Gericht hatte die bisherige Sanktionspraxis zum großen Teil gekippt. Demnach dürfen bei Pflichtverletzungen die Leistungen höchstens um 30 Prozent gekürzt werden — bislang mögliche Kürzungen von 60 Prozent oder sogar der komplette Wegfall der Leistungen sind laut Verfassungsgericht mit dem Grundgesetz unvereinbar. Mit seiner Stellungnahme dementierte das Arbeitsministerium zugleich einen Bericht, wonach es auch nach dem Hartz-IV-Urteil des Verfassungsgerichts Kürzungen des Existenzminimums um mehr als 30 Prozent ermöglichen wolle.
Berlin (dts Nachrichtenagentur) — Foto: Bundesagentur für Arbeit, über dts Nachrichtenagentur