Trump und Net­anyahu: Gegen beide wird wegen erfun­dener Ver­brechen ermittelt

Zwi­schen den Ermitt­lungen des US-Kon­gresses gegen den ame­ri­ka­ni­schen Prä­si­denten Donald J. Trump und dem israe­li­schen Pre­mier­mi­nister Ben­jamin Net­anyahu, der gerade ange­klagt wurde, gibt es auf­fällige Ähn­lich­keiten und wichtige Unterschiede.
(Alan M. Der­showitz )
Die auf­fäl­ligste Ähn­lichkeit ist, dass gegen beide wegen Hand­lungen ermittelt wird, die ihre Legis­lative nicht aus­drücklich unter Strafe gestellt hat. Darüber hinaus würde kein Gesetz­geber in einem rechts­staat­lichen Land jemals ein all­ge­meines Gesetz erlassen, das ein solches Ver­halten kri­mi­na­li­siert. Die Unter­su­chungen dieser beiden umstrit­tenen Führer basieren auf der Anwendung all­ge­meiner Gesetze, die bisher noch nie für das frag­liche Ver­halten galten, und deren Aus­weitung auf bestimmte poli­tische Persönlichkeiten.

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Net­anyahu wurde wegen Bestechung ange­klagt, weil er angeblich zuge­stimmt hat, einem Medi­en­un­ter­nehmen zu helfen im Aus­tausch für mehr positive Bericht­erstattung und/oder weniger negative Bericht­erstattung. Es gibt Strei­tig­keiten über die Fakten, aber selbst wenn sie als für Net­anyahu am wenigsten vor­teilhaft ange­sehen werden, stellen sie keine ein­klagbare Bestechung dar.
Noch würde die Knesset jemals ein Statut erlassen, das es für ein Mit­glied der Knesset zu einem Ver­brechen macht, eine Stimme auf bestimmte Weise abzu­geben, um eine gute Medi­en­be­richt­erstattung zu erhalten. Wenn ein solches Gesetz jemals ver­ab­schiedet würde, würde die gesamte Knesset im Gefängnis sitzen. Poli­tiker suchen immer eine gute Medi­en­ab­de­ckung und viele stimmen in diesem Sinne ab. Einige ver­handeln vor Abstim­mungen sogar über eine gute Abde­ckung. Deshalb haben sie Pres­se­se­kretäre und Medienberater.
Es könnte auch kein ver­nünf­tiges Statut aus­ge­ar­beitet werden, das das angeb­liche Ver­halten Net­an­yahus abdeckt, nicht aber das anderer Knes­set­mit­glieder, die eben­falls für eine gute Bericht­erstattung einen Tausch­handel mit ihren Stimmen betreiben. Deshalb hat kein Gesetz­geber in einem Rechts­staat jemals eine positive Bericht­erstattung in den Medien als “quid” oder “quo” für eine Ver­ur­teilung wegen Bestechung ange­nommen, und deshalb sollte die Bestechungs­an­klage von Net­anyahu nicht von den Gerichten bestätigt werden.
Eine Ver­ur­teilung wegen posi­tiver Bericht­erstattung in den Medien würde sowohl die Pres­se­freiheit als auch die demo­kra­ti­schen Pro­zesse der Regie­rungs­führung gefährden. Staats­an­wälte sollten sich aus den Inter­ak­tionen zwi­schen Poli­tikern und Medien her­aus­halten, es sei denn, es werden spe­zi­fisch defi­nierte Ver­brechen begangen, klar unter­scheidbar von umstrit­tenen poli­ti­schen Sünden, und niemand sollte jemals für Hand­lungen ange­klagt werden, die vom Gesetz­geber nie unter Strafe gestellt wurden und nie unter Strafe gestellt würden.
Auch gegen Prä­sident Trump wird wegen angeb­licher Bestechung ermittelt. Ursprünglich dachten die Demo­kraten, sie könnten ihn für nicht-kri­mi­nelles Ver­halten anklagen, wie z.B. angeb­liche Miss­wirt­schaft, Amts­miss­brauch oder unmo­ra­li­sches Ver­halten. Ich denke, sie sind jetzt von mir und anderen davon über­zeugt worden, dass keine Amts­ent­hebung ver­fas­sungs­rechtlich zulässig wäre, wenn der Prä­sident nicht wegen der in der Ver­fassung genannten Ver­brechen, nämlich “Verrat, Bestechung oder andere hohe Ver­brechen und Ver­gehen”, für schuldig befunden würde. So hat sich die demo­kra­tische Führung nun auf Bestechung als Straf­tat­be­stand fest­gelegt, für die sie Prä­sident Trump anklagen können. Das Problem mit diesem Ansatz — ähnlich dem Problem mit dem israe­li­schen Ansatz gegen Net­anyahu — ist, dass es schlicht kein Ver­brechen für einen Prä­si­denten ist, seine Macht über die Außen­po­litik für poli­tische, par­tei­po­li­tische oder sogar per­sön­liche Vor­teile zu nutzen. Stellen Sie sich vor, der Kon­gress ver­sucht, ein Gesetz zu ver­ab­schieden, das defi­niert, was einen kri­mi­nellen Miss­brauch der außen­po­li­ti­schen Macht dar­stellen würde, im Unter­schied zu einem poli­ti­schen oder mora­li­schen Missbrauch.
Prä­si­denten haben sogar schon mili­tä­rische Aktionen zu poli­ti­schem Vorteil vom Zaun geschlagen. Sie haben Hilfe für fremde Länder gesprochen, um sich selbst bei der Wahl zu helfen. Sie haben Bot­schafter ernannt, nicht auf­grund ihrer Kom­petenz, sondern auf­grund von ver­gan­genen und erwar­teten zukünf­tigen poli­ti­schen Bei­trägen. Nichts davon ist jemals als kri­minell ange­sehen worden, und der Kongreß würde nie von der Ver­ab­schiedung eines Straf­ge­setzes auch nur träumen, das ver­suchte, solches Ver­halten zu kriminalisieren.
Könnte er ein spe­zi­fi­sches Ver­brechen zusam­men­schustern, das darauf beruht, per­sön­lichen poli­ti­schen Vorteil und nicht par­tei­po­li­ti­schen Vorteil zu suchen? Das bezweifle ich. Aber selbst wenn er ein solches Statut ana­ly­sieren könnte, hat er dies nicht getan. Und wenn er es nicht getan hat, können weder der Kon­gress noch die Staats­an­wälte ver­suchen, die Aus­übung der außen­po­li­ti­schen Macht eines Prä­si­denten mit der Begründung zu kri­mi­na­li­sieren, dass sie die Art und Weise, wie er sie benutzt hat, nicht mögen, selbst wenn er sie miss­braucht hat.
Der zen­trale Aspekt der Rechts­staat­lichkeit ist, dass gegen niemand ermittelt, dass niemand ver­folgt oder ange­klagt werden darf, es sei denn, sein Ver­halten ver­stößt gegen bestehende und ein­deutige Verbote. Weder der Kon­gress noch die Staats­an­wälte können sich sowas für die Ankla­ge­er­hebung aus den Fingern saugen, denn auch sie stehen nicht über dem Gesetz.
Nun zu den Unter­schieden. Israel ist eine par­la­men­ta­rische Demo­kratie, in der der Pre­mier­mi­nister durch ein ein­faches Miss­trau­ens­votum ent­fernt werden kann. Es gibt keine Not­wen­digkeit für einen Amts­ent­he­bungs­me­cha­nismus. Die Ver­ei­nigten Staaten hin­gegen sind eine Republik mit Gewal­ten­teilung und Kon­troll­me­cha­nismen. Die Gestalter der Republik, ange­führt von James Madison, sahen die Amts­ent­he­bungs­be­fugnis als zentral für die Erhaltung unserer Republik und wollten sie nicht in eine par­la­men­ta­rische Demo­kratie umwandeln. Deshalb lehnten sie einen Vor­schlag ab, der eine Amts­ent­hebung auf­grund von “Miß­wirt­schaft” ermög­licht hätte. Ein solches offenes Kri­terium, so Madison, hätte zu einer Situation geführt, in der der Prä­sident die Wünsche des Kon­gresses erfüllt. Deshalb bestand Madison auf den spe­zi­fi­schen Kri­terien für die Amts­ent­hebung, die die Gestalter der Republik schließlich akzeptierten.
Obwohl die Unter­schiede zwi­schen Israel und den Ver­ei­nigten Staaten beträchtlich sind, haben sie doch beide die gleiche Rechts­staat­lichkeit. Nach rechts­staat­licher Auf­fassung und ord­nungs­ge­mäßer Anwendung dürfen weder Net­anyahu noch Trump der Bestechung für schuldig befunden werden.
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Alan M. Der­showitz ist eme­ri­tierter Felix-Frank­furter-Pro­fessor für Juris­prudenz an der Harvard Law School und Autor von “The Case Against the Demo­cratic House Impea­ching Trump”, Sky­horse Publi­shing, 2019, und “Guilt by Accu­sation”, Sky­horse publi­shing, 2019.

Quelle: gatestoneinstitute.org