„Indy­media“ erfolg­reich: Links­extremer Anschlag auf Haus von Kandel-Akti­vistin Myriam Kern

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Der Links-Faschismus ist in Deutschland längst dazu über­ge­gangen, nicht mehr „nur“ Autos und Häuser von Anders­den­kenden abzu­brennen. Seine Gewalt richtet sich zunehmend gegen die Men­schen, die für Demo­kratie und Rechts­staat sowie eine freie, offene Gesell­schaft stehen. Vielfach wird diese Gewalt auf „Indy­media“ orga­ni­siert. Doch die Justiz will oder kann dagegen anscheinend nicht vorgehen. 

(von Ulrike Haun)

Der Blog Indy­media ver­öf­fent­lichte am 31. Dezember 2019 einen Artikel „Schwarze Scharen“, in dem zu Schuss­waf­fen­ge­brauch und Spreng­stoff­an­schlägen auf­ge­rufen wird.

„Dies ist ein Aufruf zur Gewalt,…. Bewaffnet euch, nein nicht mit Zwillen und Molo­tow­cock­tails, sondern mit Schuss­waffen, scharfer Munition und Spreng­stoff, denn uns steht ein Krieg bevor, ja er hat jetzt begonnen“

Gegen diesen Artikel wurde am 1. Januar 2020 Anzeige bei der Staats­an­walt­schaft Köln erstattet. Bereits nach nur 14 Tagen werden die Ermitt­lungen ein­ge­stellt. Die Staats­an­walt­schaft schreibt:

„….sind jeden­falls Erfolgs ver­spre­chende Ermitt­lungen bei der Inter­net­plattform „indymedia.org“ nach den Erkennt­nissen der Sicher­heits­be­hörden nicht möglich.“

„Indy­media“ macht viele Anschläge erst möglich

Auf der Inter­net­plattform Indy­media wird links­extre­mis­tische Pro­pa­ganda ver­breitet und zu Anschlägen auf­ge­rufen. Wie eng die Ver­bin­dungen sind,  sieht man daran, dass ein Beken­ner­schreiben zu dem Anschlag auf das Haus von Myriam Kern, der Stimme aus Kandel, auf Indy­media ver­öf­fent­licht wurde.

Die Plattform linksunten.indymedia wurde im August 2017 vom dama­ligen Bun­des­in­nen­mi­nister Thomas de Mai­zière ver­boten, weil der Trä­ger­verein gegen die frei­heitlich demo­kra­tische Grund­ordnung ver­stieß. Seit letzten Don­nerstag jedoch ist links­unten als Archiv wieder abrufbar.

Sind Urhe­ber­rechts­ver­let­zungen so viel gefähr­licher als Sprengstoffanschläge?

Dass die Kölner Justiz bereits nach 14 Tagen die Ermitt­lungen ein­stellt, ist erstaunlich, da in anderen Fällen, wie nach einer Aktion von „Wider­stand steigt auf!“ akri­bisch über 1,5 Jahre gegen einen Kölner Akti­visten wegen Ver­dacht auf Urhe­ber­rechts­ver­letzung ermittelt wurde. Sind Urhe­ber­rechts­ver­let­zungen so viel gefähr­licher als Sprengstoffanschläge?