Ein junger Pfleger vergewaltigt eine Hundertjährige und wird dann noch von einem Richter praktisch straffrei laufen gelassen. 101 Sozialstunden sind in zweieinhalb Wochen abgeleistet, für einen heute 19-Jährigen ein Klacks. Die Presse überschlägt sich vor Empörung über das „Kuscheljustizurteil“ gegen einen jungen Mann (ohne Migrationshintergrund). Wie kommt es zu einem unfassbaren Urteil?
Pfleger haben eine besondere Verantwortung für die ihnen anvertrauten Menschen. Sie sind verwundbar und wehrlos und müssen sich, auch in intimsten Angelegenheiten wie bei der Körperpflege, darauf verlassen können, dass die Pfleger ihnen den Respekt entgegenbringen, der ihrem Berufsethos entspricht. Zwischen Patient und Pfleger muss bedingungsloses Vertrauen und Respekt bestehen. Zu keinem Zeitpunkt darf der Pfleger vergessen, dass er die Integrität und Menschenwürde des Patienten zu achten hat.
Ein zum Tatzeitpunkt 18-Jähriger Pfleger soll dagegen in einer unglaublichen Weise verstoßen haben. Er arbeitete für einen ambulanten Pflegedienst. Er hatte die Pflege für eine 100-Jährige Greisin in Gera (Thüringen) übernommen und betreute die alte Dame in ihrer Wohnung. Dort geschah auch die Tat. Als die Seniorin aus der Badewanne stieg, soll er sie gepackt und brutal vergewaltigt haben, schreibt die BILD.
Der Fall kam dieses Jahr vor Gericht. Aufgrund des jugendlichen Alters des Angeklagten wurde die Sache vor dem Jugendschöffengericht unter der dem Vorsitz von Richter Eugen Wagner (56) verhandelt.
Richter Wagner war früher Stadtrat in Gera für die Partei der Grünen. Er hatte schon einmal mit einem Skandalurteil von sich reden gemacht: Ein 73-Jähriger Rentner war beim Schwarzfahren erwischt worden und Richter Eugen Wagner verdonnerte den alten Mann für ein harmloses Delikt, bei dem kein Mensch zu Schaden kam, zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung. Der alte Herr musste für Schwarzfahren, was normalerweise und überall lediglich mit Geldstrafe geahndet wird und bei Wiederholung mit Bewährungsstrafe, tatsächlich in Haft. Und das, obwohl die Debatte zur Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ja nicht nur, aber gerade von seiner Partei der Grünen forciert wird. Schon damals zweifelten viele an der Eignung des Herrn Wagner zum Richteramt.
Dieser und der jetzige Fall und die beiden Urteile dazu haben hohe Wellen geschlagen. Richter Wagner wird in den sozialen Netzwerken hart angegriffen, sogar eine Todesdrohung ging beim Amtsgericht Gera ein. Einen Richter für zu lasche Urteile zu kritisieren, auch scharf zu kritisieren, ist legitim. Todesdrohungen nicht.
Zumal das mit der Vergewaltigung anscheinend nicht so zweifelsfrei klar ist. Der Focus berichtet:
„Den Ermittlungen zufolge stand der 18-Jährige zunächst untätig im Bad herum. Dann bat ihn die Seniorin um Unterstützung. Schließlich habe er sie an den Brüsten und zwischen den Beinen abgetrocknet, so der Angeklagte. Vor Gericht gestand er, seine mit einem Handtuch bedeckten Finger in das Opfer eingeführt zu haben. Er habe noch nie eine Patientin abgetrocknet und sei von der Situation völlig überfordert gewesen. Eine sexuelle Motivation des jungen Mannes konnte in der Hauptverhandlung nicht festgestellt werden.
Dennoch sah das Gericht den Tatbestand der Vergewaltigung als erfüllt an, weil der Angeklagte „eine (dem Beischlaf ähnliche) sexuelle Handlung an dem Opfer vornahm“. Zudem habe er die Schutzlosigkeit der Frau ausgenutzt, die er eigentlich betreuen sollte.“
Die alte Dame erzählte ihren Angehörigen später von dem Vorfall. Die Familie stellte Strafanzeige. Das Alter des Angeklagten von 18 Jahren zur Tatzeit rechtfertigte eine Einstufung als „Heranwachsender“. Er bestritt die Vorfälle vor Gericht auch nicht und war nicht vorbestraft. Außerdem gab es weder Zeugen noch irgendwelche Beweise für die Vergewaltigung. Hätte der junge Mann nicht gestanden, wäre ihm nichts zu beweisen gewesen. Er ist auch nicht mehr im Pflegeberuf tätig und wird es auch nicht mehr sein dürfen.
Dennoch ist das Urteil nicht angemessen. Die Patienten eines Pflegedienstes oder in einer Klinik oder Seniorenheim müssen sicher sein vor Missbrauch und Überschreitungen der Grenzen, die die Menschenwürde und der Respekt gebieten. Das kann nicht entschuldigt werden. So etwas darf nicht passieren.
Sollte der junge Mann aus Verwirrung, Überforderung oder Dummheit diese „beischlafähnlichen Handlungen“ an der schutzlosen Greisin vollzogen haben, spricht das entweder dafür, dass er nicht über die notwendigen, intellektuellen Fähigkeiten für seine Aufgabe verfügt oder schlecht ausgebildet und unvorbereitet auf die Patienten losgelassen wurde, die sich ihm arglos anvertrauten. Es wäre die Pflicht des Pflegedienstes gewesen, insbesondere einen so jungen Pfleger gründlich auf solche Aufgaben vorzubereiten und eingehend zu schulen, was erlaubt ist und was nicht. Eine Seniorin zu baden und abzutrocknen ist keine unvorhersehbare Ausnahmesituation, auf die der junge Pfleger nicht gefasst sein konnte.
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