Grüner Richter fällt Skan­dal­urteil: Pfleger ver­ge­wal­tigte 100-Jährige und kommt mit 101 Sozi­al­stunden davon

Ein junger Pfleger ver­ge­waltigt eine Hun­dert­jährige und wird dann noch von einem Richter prak­tisch straffrei laufen gelassen. 101 Sozi­al­stunden sind in zwei­einhalb Wochen abge­leistet, für einen heute 19-Jäh­rigen ein Klacks. Die Presse über­schlägt sich vor Empörung über das „Kuschel­jus­tiz­urteil“ gegen einen jungen Mann (ohne Migra­ti­ons­hin­ter­grund). Wie kommt es zu einem unfass­baren Urteil?

Pfleger haben eine besondere Ver­ant­wortung für die ihnen anver­trauten Men­schen. Sie sind ver­wundbar und wehrlos und müssen sich, auch in intimsten Ange­le­gen­heiten wie bei der Kör­per­pflege, darauf ver­lassen können, dass die Pfleger ihnen den Respekt ent­ge­gen­bringen, der ihrem Berufs­ethos ent­spricht. Zwi­schen Patient und Pfleger muss bedin­gungs­loses Ver­trauen und Respekt bestehen. Zu keinem Zeit­punkt darf der Pfleger ver­gessen, dass er die Inte­grität und Men­schen­würde des Pati­enten zu achten hat.

Ein zum Tat­zeit­punkt 18-Jäh­riger Pfleger soll dagegen in einer unglaub­lichen Weise ver­stoßen haben. Er arbeitete für einen ambu­lanten Pfle­ge­dienst. Er hatte die Pflege für eine 100-Jährige Greisin in Gera (Thü­ringen) über­nommen und betreute die alte Dame in ihrer Wohnung. Dort geschah auch die Tat. Als die Seniorin aus der Bade­wanne stieg, soll er sie gepackt und brutal ver­ge­waltigt haben, schreibt die BILD.

Der Fall kam dieses Jahr vor Gericht. Auf­grund des jugend­lichen Alters des Ange­klagten wurde die Sache vor dem Jugend­schöf­fen­ge­richt unter der dem Vorsitz von Richter Eugen Wagner (56) verhandelt.

Richter Wagner war früher Stadtrat in Gera für die Partei der Grünen. Er hatte schon einmal mit einem Skan­dal­urteil von sich reden gemacht: Ein 73-Jäh­riger Rentner war beim Schwarz­fahren erwischt worden und Richter Eugen Wagner ver­don­nerte den alten Mann für ein harm­loses Delikt, bei dem kein Mensch zu Schaden kam, zu einer Gefäng­nis­strafe ohne Bewährung. Der alte Herr musste für Schwarz­fahren, was nor­ma­ler­weise und überall lediglich mit Geld­strafe geahndet wird und bei Wie­der­holung mit Bewäh­rungs­strafe, tat­sächlich in Haft. Und das, obwohl die Debatte zur Ent­kri­mi­na­li­sierung des Schwarz­fahrens ja nicht nur, aber gerade von seiner Partei der Grünen for­ciert wird. Schon damals zwei­felten viele an der Eignung des Herrn Wagner zum Richteramt.

Dieser und der jetzige Fall und die beiden Urteile dazu haben hohe Wellen geschlagen. Richter Wagner wird in den sozialen Netz­werken hart ange­griffen, sogar eine Todes­drohung ging beim Amts­ge­richt Gera ein. Einen Richter für zu lasche Urteile zu kri­ti­sieren, auch scharf zu kri­ti­sieren, ist legitim. Todes­dro­hungen nicht.

Zumal das mit der Ver­ge­wal­tigung anscheinend nicht so zwei­felsfrei klar ist. Der Focus berichtet:

„Den Ermitt­lungen zufolge stand der 18-Jährige zunächst untätig im Bad herum. Dann bat ihn die Seniorin um Unter­stützung. Schließlich habe er sie an den Brüsten und zwi­schen den Beinen abge­trocknet, so der Ange­klagte. Vor Gericht gestand er, seine mit einem Handtuch bedeckten Finger in das Opfer ein­ge­führt zu haben. Er habe noch nie eine Pati­entin abge­trocknet und sei von der Situation völlig über­fordert gewesen. Eine sexuelle Moti­vation des jungen Mannes konnte in der Haupt­ver­handlung nicht fest­ge­stellt werden.

Dennoch sah das Gericht den Tat­be­stand der Ver­ge­wal­tigung als erfüllt an, weil der Ange­klagte „eine (dem Bei­schlaf ähn­liche) sexuelle Handlung an dem Opfer vornahm“. Zudem habe er die Schutz­lo­sigkeit der Frau aus­ge­nutzt, die er eigentlich betreuen sollte.“

Die alte Dame erzählte ihren Ange­hö­rigen später von dem Vorfall. Die Familie stellte Straf­an­zeige. Das Alter des Ange­klagten von 18 Jahren zur Tatzeit recht­fer­tigte eine Ein­stufung als „Her­an­wach­sender“. Er bestritt die Vor­fälle vor Gericht auch nicht und war nicht vor­be­straft. Außerdem gab es weder Zeugen noch irgend­welche Beweise für die Ver­ge­wal­tigung. Hätte der junge Mann nicht gestanden, wäre ihm nichts zu beweisen gewesen. Er ist auch nicht mehr im Pfle­ge­beruf tätig und wird es auch nicht mehr sein dürfen.

Dennoch ist das Urteil nicht ange­messen. Die Pati­enten eines Pfle­ge­dienstes oder in einer Klinik oder Senio­renheim müssen sicher sein vor Miss­brauch und Über­schrei­tungen der Grenzen, die die Men­schen­würde und der Respekt gebieten. Das kann nicht ent­schuldigt werden. So etwas darf nicht passieren.

Sollte der junge Mann aus Ver­wirrung, Über­for­derung oder Dummheit diese „bei­schlaf­ähn­lichen Hand­lungen“ an der schutz­losen Greisin voll­zogen haben, spricht das ent­weder dafür, dass er nicht über die not­wen­digen, intel­lek­tu­ellen Fähig­keiten für seine Aufgabe verfügt oder schlecht aus­ge­bildet und unvor­be­reitet auf die Pati­enten los­ge­lassen wurde, die sich ihm arglos anver­trauten. Es wäre die Pflicht des Pfle­ge­dienstes gewesen, ins­be­sondere einen so jungen Pfleger gründlich auf solche Auf­gaben vor­zu­be­reiten und ein­gehend zu schulen, was erlaubt ist und was nicht. Eine Seniorin zu baden und abzu­trocknen ist keine unvor­her­sehbare Aus­nah­me­si­tuation, auf die der junge Pfleger nicht gefasst sein konnte.