Innen­mi­nister: Abriegeln der deut­schen Grenze nicht möglich — Regierung prüft Kon­junk­tur­pro­gramm gegen Corona-Folgen

Ein kom­plettes Abriegeln der deut­schen Grenze ist nach Ansicht von Bun­des­in­nen­mi­nister Horst See­hofer (CSU) unmöglich. Ent­spre­chende For­de­rungen würden derzeit oft erhoben, sagte der Innen­mi­nister am Don­ners­tag­mittag in Berlin bezogen auf die aktuelle Coro­na­virus-Krise. “Wer soll das kon­trol­lieren?”, fragte See­hofer rhetorisch.

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Auch bei jedem Ein­rei­senden einen Test auf das Coro­na­virus zu machen, sei “objektiv nicht möglich”, so See­hofer. Bun­des­in­nen­mi­nister Jens Spahn (CDU) ergänzte, ein Abriegeln der Grenzen hätte abge­sehen von den wirt­schaft­lichen Aus­wir­kungen auch Folgen für die medi­zi­nische Ver­sorgung der Bevöl­kerung. Viele medi­zi­nische Pro­dukte werden nach Spahns Worten gerade in Asien gefertigt, wo das Virus bislang mit Abstand am stärksten ver­breitet ist.

Regierung prüft Kon­junk­tur­pro­gramm gegen Corona-Folgen

Die Bun­des­re­gierung prüft offenbar ein Kon­junk­tur­pro­gramm für den Fall, dass eine Aus­breitung des Coro­na­virus die deutsche Wirt­schaft stark treffen sollte. “Wir prüfen derzeit ver­schiedene Sze­narien und Hilfen für die Wirt­schaft”, hieß laut eines Berichts des “Han­dels­blatts” (Frei­tags­ausgabe) in Regie­rungs­kreisen. Je nachdem, wie stark das Virus sich ver­breite, gebe es unter­schied­liche Mög­lich­keiten zum Gegensteuern.

Ein Plan mit mög­lichen Maß­nahmen solle in wenigen Tagen vor­liegen. Neben klas­si­schen all­ge­meinen kon­junk­tu­rellen Stüt­zungs­maß­nahmen wie Steu­er­sen­kungen oder bes­seren Abschrei­bungs­regeln prüft die Bun­des­re­gierung laut “Han­dels­blatt” vor allem, wie sie ein­zelnen Unter­nehmen helfen kann, die besonders vom Virus betroffen sind. In der Ver­gan­genheit hatte die Bun­des­re­gierung bereits einen Fonds für Flut­schäden ein­ge­richtet, an den sich auch Unter­nehmen wenden konnten. Ebenso hatte die Land­wirt­schaft 2018 wegen anhal­tender Dürre geson­derte Hilfen erhalten. Regie­rungs­ver­treter schränken aller­dings ein, die Bun­des­re­gierung könne die wirt­schaft­lichen Folgen einer sich aus­brei­tenden Epi­demie allen­falls abfedern. “Die Störung glo­baler Wert­schöp­fungs­ketten wird man auch mit kon­junk­tu­rellen Maß­nahmen nicht in den Griff bekommen können”, hieß es. Wenn Unter­nehmen von ihren Zulie­ferern keine Vor­pro­dukte mehr bekämen, könne die Bun­des­re­gierung daran nichts ändern.

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Berlin (dts Nach­rich­ten­agentur) — Foto: Deutsche Grenze, über dts Nachrichtenagentur