Schärfere Über­wa­chung und Bespit­zelung: Ver­fas­sungs­schutz nimmt AfD-Abge­ordnete ins Visier

Der Ver­fas­sungs­schutz ver­schärft im Umgang mit der AfD offenbar die Gangart. Anfang des Jahres hätten das Bun­desamt für Ver­fas­sungs­schutz (BfV) und die Lan­des­ver­fas­sungs­schutz­be­hörden damit begonnen, mehrere AfD-Abge­ordnete bei deren außer­par­la­men­ta­ri­schen Akti­vi­täten zu über­wachen, berichtet die “Zeit” unter Berufung auf eigene Infor­ma­tionen. Belas­tende Erkennt­nisse spei­chern die Ver­fas­sungs­schützer demnach seitdem in neu ein­ge­rich­teten “Personenakten”.Damit nehmen sie eine Praxis wieder auf, die der damalige Bun­des­in­nen­mi­nister Thomas de Mai­zière 2014 nach einem Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richtes ein­ge­stellt hatte. Die Karls­ruher Richter hatten die Abge­ord­ne­ten­über­wa­chung, die sei­nerzeit der Links­partei galt, scharf gerügt. Die Beob­achtung stelle einen “Ein­griff in das freie Mandat” dar, welches eine “von staat­licher Beein­flussung freie Kom­mu­ni­ka­ti­ons­be­ziehung zwi­schen dem Abge­ord­neten und den Wäh­le­rinnen und Wählern” umfasse. Eine Beob­achtung von Abge­ord­neten sei nur dann statthaft, wenn “Anhalts­punkte dafür bestehen, dass der Abge­ordnete sein Mandat zum Kampf gegen die frei­heitlich-demo­kra­tische Grund­ordnung miss­braucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft”. Diese Auf­lagen sehen die Ver­fas­sungs­schutz­be­hörden nun offenbar bei einer Reihe von Abge­ord­neten aus dem Bun­destag und den Lan­des­par­la­menten als erfüllt an. Betroffen sind nach Infor­ma­tionen der “Zeit” zunächst eine Handvoll Abge­ordnete, die dem soge­nannten “Flügel” ange­hören. In den Per­so­nen­akten dürfen die Behörden dem Ver­nehmen nach neben offen zugäng­lichem Material auch Erkennt­nisse sammeln, die mit nach­rich­ten­dienst­lichen Mitteln gewonnen wurden, also etwa abge­hörte Tele­fonate oder mit­ge­lesene Mails.


Berlin (dts Nach­rich­ten­agentur) — Foto: AfD-Plakat, über dts Nachrichtenagentur