Statt, wie vom Staatsanwalt gefordert, ein Jahr und vier Monate Gefängnis auf Bewährung, bekam Stürzi „nur“ 220 Tagessätze à 220 Euro, also 4.400 Euro insgesamt. Auch nicht ohne – ab 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft. Unter anderem deshalb will Stürzi in Berufung gehen. Im Video nimmt der Islamkritiker ausführlich Stellung.