Deut­sches Recht: Abge­ordnete stellen Straf­an­zeige gegen Merkel — Warum das kei­nerlei Folgen haben wird

Eine Gruppe von Bun­des­tags­ab­ge­ord­neten hat Straf­an­zeige gegen Mit­glieder der Bun­des­re­gierung gestellt. Eigentlich wollte ich darüber nichts schreiben. Hier erkläre ich, warum ich es nun doch tue.

Ich habe die Meldung bereits am Don­nerstag bei der rus­si­schen TASS gefunden, die sich dabei auf eine Meldung der dpa bezogen hat. Einige Bun­des­tags­ab­ge­ordnete der Linken haben Straf­an­zeige gegen Bun­des­kanz­lerin Angela Merkel (CDU), Außen­mi­nister Heiko Maas (SPD), Ver­tei­di­gungs­mi­nis­terin Annegret Kramp-Kar­ren­bauer (CDU) und Innen­mi­nister Horst See­hofer (CSU) gestellt. Der Grund: Der Droh­nenmord der USA an dem ira­ni­schen General Sol­eimani, der Anfang des Jahres fast zu einem Krieg am Golf geführt hätte.

Die Abge­ord­neten sind der Meinung, dass die US-Basis in Ram­stein zur Über­mittlung der Steue­rungs­si­gnale der Drohne benutzt wurde und dass daher die genannten Mit­glieder der Bun­des­re­gierung Ver­ant­wortung für den Mord tragen. Sie berufen sich auf ein Urteil des Ober­ver­wal­tungs­ge­richts Nord­rhein-West­falen, wonach die Bun­des­re­gierung sicher­stellen muss, dass der Stütz­punkt Ram­stein in Deutschland nicht für völ­ker­rechts­widrige Droh­nen­an­griffe der USA genutzt wird. Dass der Angriff ein Bruch des Völ­ker­rechts war, ist offen­sichtlich und wird bes­ten­falls von den USA selbst bestritten.

All das habe ich bereits am Don­nerstag gelesen und wollte nicht darüber schreiben, weil die Straf­an­zeige kei­nerlei Folgen haben wird. Dazu gleich mehr.

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Dass ich nun doch darüber schreibe, liegt daran, dass RT-Deutsch aus­führlich über die Straf­an­zeige berichtet hat. Damit ist das Thema, über das die „Qua­li­täts­medien“ natürlich nicht berichtet haben, nun doch in Deutschland in die Medien gekommen.

Aber RT-Deutsch hat das wich­tigste nicht berichtet: Die Straf­an­zeige wird kei­nerlei Folgen haben. 

Der Grund ist schnell erklärt: In Deutschland gibt es das Gerichts­ver­fas­sungs­gesetz (GVG) und dort den Para­grafen 146. Er lautet:

„Die Beamten der Staats­an­walt­schaft haben den dienst­lichen Anwei­sungen ihres Vor­ge­setzten nachzukommen.“

Und wer der Vor­ge­setzte des Staats­an­waltes ist, regelt Paragraf 147 GVG: Es sind die jewei­ligen Justizminister.

Von diesem Recht, dem Staats­anwalt Ermitt­lungen oder die Eröffnung eines Straf­ver­fahrens zu unter­sagen, machen die Jus­tiz­mi­nister reichlich Gebrauch. Der berühm­teste Fall ist der Fall Bar­schel. Es ist all­gemein bekannt, dass die Politik – also konkret die schleswig-hol­stei­ni­schen Jus­tiz­mi­nister der Lübecker Staats­an­walt­schaft untersagt haben, in dem Fall zu ermitteln. Das hat ein par­la­men­ta­ri­scher Unter­su­chungs­aus­schuss über­nommen und natürlich nichts herausgefunden.

So werden poli­tische Skandale in Deutschland immer ent­schärft. Der Staats­anwalt darf nicht ran, statt­dessen sitzen die Poli­tiker in Unter­su­chungs­aus­schüssen über sich selbst „zu Gericht“, schreiben dann nach Jahren einen Abschluss­be­richt und die Sache ist ver­gessen. Für etwaige Straf­taten wird niemand bestraft.

Unter­su­chungs­aus­schüsse sind also nichts anderes, als eine Show für den dummen Wähler und ein Instrument, um zu ver­hindern, dass Fehl­ver­halten von Poli­tikern auch Kon­se­quenzen hat. Selbst beim Celler Loch, als der Ver­fas­sungs­schutz 1978 ein Loch in ein Gefängnis in Celle gesprengt und das als Ter­ror­an­schlag der RAF aus­ge­geben hat, wurde niemand bestraft. Es gab 1986, als das Ganze ans Licht kam, zwar einen Unter­su­chungs­aus­schuss, der fest­ge­stellt hatte, wer alles daran beteiligt war (übrigens unter anderem auch der damalige Minis­ter­prä­sident Albrecht, also der Vater von Ursula von der Leyen), aber bestraft wurde niemand.

Ich habe schon viele solche Bei­spiele auf­ge­führt. Das aktu­ellste Bei­spiel ist von der Leyens Bera­ter­affäre im Ver­tei­di­gungs­mi­nis­terium. Gegen von der Leyen wurden min­destens drei Straf­an­zeigen gestellt, unter anderem wegen Ver­un­treuung. Das war schon 2018. Nur pas­siert ist nichts. Die Details finden Sie hier.

Und auch gegen Merkel gab es schon viele Anzeigen, weil einige der Bun­des­wehr­ein­sätze nach dem Völ­ker­recht illegal und damit Angriffs­kriege sind. Nach deut­schem Recht müsste Merkel des­wegen vor Gericht und müsste mit einer lebens­langen Frei­heits­strafe rechnen. Und Gerhard Schröder hat sogar ganz offen zuge­geben, dass sein Jugo­sla­wi­en­krieg gegen das Völ­ker­recht ver­stoßen hat. Auch er müsste – erst recht nach seinem öffent­lichen Geständnis – lebenslang des­wegen ins Gefängnis, so steht es in deut­schen Gesetzen. Aber er macht sich kei­nerlei Sorgen des­wegen, denn er kennt den Para­grafen 146 GVG. Die Details dazu finden Sie hier.

Und das ist nicht etwa eine Räu­ber­pistole, die ich mir aus­ge­dacht habe. Im Mai 2019 hat der Euro­päische Gerichtshof offi­ziell fest­ge­stellt, dass die Staats­an­wälte in Deutschland – und damit die deutsche Justiz – nicht unab­hängig sind. Die Details dazu – inklusive Akten­zeichen des Urteils zum Nach­lesen – finden Sie hier.

Darum wollte ich eigentlich nichts über die neue Straf­an­zeige gegen Merkel & Co. schreiben, denn sie wird kei­nerlei Folgen haben. Aber weil RT-Deutsch darauf nicht ein­ge­gangen ist, wollte ich noch einmal erwähnt haben, dass Poli­tiker in Deutschland über dem Gesetz stehen und auch für schwere Straf­taten nicht zur Ver­ant­wortung gezogen werden.

Nun wissen Sie auch, warum die „Qua­li­täts­medien“ nicht über die aktuelle Straf­an­zeige berichtet haben. Die Leser könnten die Frage stellen, warum die Straf­an­zeige kei­nerlei Folgen hat. Frei nach einem ehe­ma­ligen Innen­mi­nister: „Die Antwort auf die Frage könnte die Men­schen ja beunruhigen.“


Thomas Röper — www.anti-spiegel.ru

Thomas Röper, Jahrgang 1971, hat als Experte für Ost­europa in ver­schie­denen Ver­si­che­rungs- und Finanz­dienst­leis­tungs­un­ter­nehmen in Ost­europa und Russland Vor­stands- und Auf­sichts­rats­po­si­tionen bekleidet, bevor er sich ent­schloss, sich als unab­hän­giger Unter­neh­mens­be­rater in seiner Wahl­heimat St. Petersburg nie­der­zu­lassen. Er lebt ins­gesamt über 15 Jahre in Russland und betreibt die Seite  www.anti-spiegel.ru. Die Schwer­punkte seiner medi­en­kri­ti­schen Arbeit sind das (mediale) Russ­landbild in Deutschland, Kritik an der Bericht­erstattung west­licher Medien im All­ge­meinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

Thomas Röper ist Autor des Buches „Vla­dimir Putin: Seht Ihr, was Ihr ange­richtet habt?“