Spanien: Euro­päi­scher Gerichtshof genehmigt die sum­ma­rische Abschiebung von ille­galen Migranten

In einer bahn­bre­chenden Ent­scheidung, die poten­ziell seis­mische Aus­wir­kungen auf die Ein­wan­de­rungs­po­litik in Europa haben wird, hat der Euro­päische Gerichtshof für Men­schen­rechte (EGMR) ent­schieden, dass Spanien recht­mäßig gehandelt hat, als es zwei Migranten, die illegal in spa­ni­sches Hoheits­gebiet ein­zu­reisen ver­suchten, kur­zerhand abschob.

(von Soeren Kern)

Das in Straßburg ansässige Gericht — das für 47 euro­päische Länder zuständig ist und dessen Urteile für alle 27 Mit­glied­staaten der Euro­päi­schen Union ver­bindlich sind — ent­schied, dass Migranten, um in den Genuss bestimmter Men­schen­rechts­schutz­maß­nahmen zu kommen, wie z.B. Zugang zu Anwälten, Dol­met­schern und dem Recht, in Europa zu bleiben, zunächst auf legale und nicht auf illegale Weise in das euro­päische Ter­ri­torium ein­reisen müssen.

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Das Urteil, das die euro­päi­schen Regie­rungen fak­tisch dazu ermächtigt, illegale Migranten unmit­telbar an der Grenze aus­zu­weisen, über­trägt einige Ent­schei­dungs­be­fug­nisse in Bezug auf die Ein­wan­derung zurück auf die euro­päi­schen Natio­nal­staaten. Das Urteil wird als ein großer Sieg für die­je­nigen ange­sehen, die glauben, dass sou­veräne Natio­nal­staaten das Recht haben, zu ent­scheiden, wer in ihr Hoheits­gebiet ein­reisen darf und wer nicht.

Der spa­nische Fall geht auf den August 2014 zurück, als Hun­derte von Migranten aus Sub­sahara-Afrika den Grenzzaun bei Melilla, einer spa­ni­schen Exklave in Nord­afrika, stürmten. Nachdem sie mehrere Stunden auf dem Zaun ver­bracht hatten, klet­terten zwei Männer, einer von der Elfen­bein­küste und der andere aus Mali, her­unter und wurden von der spa­ni­schen Grenz­po­lizei in Hand­schellen gefesselt und den marok­ka­ni­schen Behörden über­geben.

Die beiden Afri­kaner sagten, sie hätten nie die Mög­lichkeit gehabt, ihre per­sön­lichen Umstände zu erklären oder Hilfe von Anwälten oder Dol­met­schern zu erhalten. Im Februar 2015 brachten die beiden mit Hilfe von Men­schen­rechts­an­wälten ihren Fall vor den Euro­päi­schen Gerichtshof für Menschenrechte.

Im Oktober 2017 ent­schied der EGMR, dass sum­ma­rische Abschie­bungen eine Ver­letzung des euro­päi­schen Rechts dar­stellen. Das Gericht stellte fest, dass die spa­nische Grenz­po­lizei es ver­säumt hatte, die Iden­tität der Migranten zu über­prüfen oder ihnen Zugang zu Anwälten, Über­setzern oder medi­zi­ni­schem Per­sonal zu gewähren. Es wies Spanien an, jedem der Männer 5.000 Euro zu zahlen. Im Dezember 2017 legte die vor­herige Mitte-Rechts-Regierung Spa­niens gegen das Urteil Berufung ein.

Am 13. Februar 2020 hob der EGMR ein­stimmig sein vor­he­riges Urteil auf. In einer Erklärung führte er aus:

“Das Gericht vertrat die Auf­fassung, dass sich die Antrag­steller in der Tat in eine unrecht­mäßige Situation gebracht hatten, als sie am 13. August 2014 bewusst ver­sucht hatten, nach Spanien ein­zu­reisen, indem sie die Grenz­schutz­bauten in Melilla als Teil einer großen Gruppe und an einem nicht geneh­migten Ort über­querten und dabei die große Zahl der Gruppe aus­ge­nutzt und Gewalt ange­wendet hatten. Sie hatten sich also dafür ent­schieden, die bestehenden recht­lichen Ver­fahren nicht zu nutzen, um recht­mäßig in das spa­nische Hoheits­gebiet ein­zu­reisen. Folglich war das Gericht der Ansicht, dass das Fehlen indi­vi­du­eller Abschie­be­ent­scheide darauf zurück­zu­führen sei, dass die Antrag­steller — in der Annahme, dass sie die Rechte aus der Kon­vention hätten geltend machen wollen — die dafür bestehenden offi­zi­ellen Ein­rei­se­ver­fahren nicht genutzt hätten, und dass dies somit eine Folge ihres eigenen Ver­haltens gewesen sei.

“Soweit das Gericht fest­ge­stellt hatte, dass das Fehlen eines indi­vi­dua­li­sierten Ver­fahrens für ihre Abschiebung die Folge des eigenen Ver­haltens der Antrag­steller war, konnte es den beklagten Staat nicht für das Fehlen eines Rechts­be­helfs in Melilla ver­ant­wortlich machen, der es ihnen ermög­licht hätte, diese Abschiebung anzufechten.”

Der EGMR fügte hinzu, dass die beiden Männer an einem offi­zi­ellen Grenz­übergang oder bei spa­ni­schen Bot­schaften oder Kon­su­laten in Marokko oder in ihren Hei­mat­ländern Visa oder inter­na­tio­nalen Schutz hätten bean­tragen können.

Die Ent­scheidung des EGMR wurde von Men­schen­rechts­gruppen und anderen Befür­wortern einer unkon­trol­lierten Mas­sen­mi­gration nach Europa mit Empörung auf­ge­nommen. Amnesty Inter­na­tional sagte in einer Erklärung:

“Das heutige Urteil ist sehr ent­täu­schend. Diese beiden Männer wurden gleich nach ihrer Ein­reise in Spanien nach Marokko zurück eskor­tiert, ohne die Mög­lichkeit, ihre Lebens­um­stände zu erklären, ohne die Mög­lichkeit, einen Asyl­antrag zu stellen, und ohne die Mög­lichkeit, gegen ihre Aus­weisung Berufung einzulegen.

“Dass das Gericht heute ent­schieden hat, dass Spanien im Recht war, dies zu tun, weil die Männer irre­gulär ein­ge­reist sind, ist wirklich ein Schlag für die Rechte von Flücht­lingen und Migranten. Die Men­schen müssen Zugang zum Asyl­ver­fahren und zur Berufung gegen jede Ent­scheidung haben, unab­hängig davon, wie sie in das Land ein­ge­reist sind, in dem sie Zuflucht suchen wollen.”

Wolfgang Kaleck, Gene­ral­se­kretär des Euro­päi­schen Zen­trums für Ver­fas­sungs- und Men­schen­rechte, sagte, das Urteil des EGMR werde als “Carte blanche” für sum­ma­rische Abschie­bungen anderswo in Europa ange­sehen werden:

“Rück­schie­bungen an die Grenze zu Marokko ist eine lang­jährige spa­nische Praxis, die zu einem Modell für andere Staaten entlang der Land­außen­grenzen der Euro­päi­schen Union geworden ist”.

Der spa­nische Rechts­anwalt Carlos Oviedo Moreno warf dem EGMR in seinem Ver­fas­sungs­rechtsblog Ras­sismus vor:

“Der EGMR … unter­scheidet zwi­schen legaler und irre­gu­lärer Ein­reise in das Hoheits­gebiet eines Staates und knüpft an diese Unter­scheidung die Kon­se­quenz, dass einige Per­sonen außerhalb des Schutzes der Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­vention gestellt werden.…

“Die Kon­se­quenz einer solchen Argu­men­tation ist die Auf­recht­erhaltung von Grenzen als rechts­freie Orte für ganz bestimmte Gruppen: (schwarze) Migranten, Men­schen aus dem glo­balen Süden, die uner­wünschte Min­derheit, die von den Vor­teilen der glo­balen Frei­zü­gigkeit aus­ge­schlossen werden, die allen anderen ange­boten wird.”

Andere begrüßten die Ent­scheidung des EGMR. “Grenzen müssen ver­teidigt werden”, sagte der Bür­ger­meister und Prä­sident von Melilla, Eduardo de Castro, von der liber­tären Partei Ciu­da­danos (Bürger). “Die Länder müssen ihre Sou­ve­rä­nität und ihr Ter­ri­torium verteidigen.”

Auch in Ceuta, einer wei­teren spa­ni­schen Exklave in Nord­afrika, begrüßten Sprecher die Ent­scheidung des EGMR. Alberto Gaitán, Sprecher der Regierung von Ceuta, die von der Mitte-Rechts-Volks­partei geführt wird, sagte:

“Das Urteil schützt unser Recht und unsere Ver­pflichtung, die Inte­grität und Unver­letz­lichkeit unserer Grenze zu bewahren und zu ver­tei­digen, sowie die Maß­nahmen unserer Grenz- und Natio­nal­po­lizei, die unseren Respekt, unsere Unter­stützung und unseren Bei­stand genießen”.

Die Kon­gress­ab­ge­ordnete Teresa López, die Ceuta für die kon­ser­vative Partei Vox, die dritt­größte Partei Spa­niens, ver­tritt, fügte hinzu:

“Der EGMR hat sich bei der Ver­tei­digung einer wohl­de­fi­nierten Grenze, die eine der wesent­lichen Vor­aus­set­zungen für die Sta­bi­lität eines jeden Staates ist, auf die Seite des gesunden Men­schen­ver­standes gestellt. Das Gericht hat mit gesundem Men­schen­ver­stand auf die Tat­sache reagiert, dass die mas­siven und gewalt­tä­tigen Angriffe an den Grenzen von Ceuta und Melilla kol­lektive Aktionen sind, bei denen sich die Angreifer bewusst und frei­willig in eine Situation ekla­tanter Ille­ga­lität begeben.

“In Wirk­lichkeit bestehen die so genannten Express­aus­wei­sungen darin, dass jedes Land seine Grenzen und seine Ein­wohner mit allen legalen und ver­hält­nis­mä­ßigen Mitteln, die ihm zur Ver­fügung stehen, ver­tei­digen kann. Seit ihrer Gründung hat Vox gefordert, dass die spa­nische Polizei und der spa­nische Grenz­schutz mit allen not­wen­digen mate­ri­ellen und recht­lichen Mitteln aus­ge­stattet werden, um die spa­nische Grenze zu schützen.”

Der Par­la­ments­sprecher von Vox, Iván Espinosa de los Mon­teros, bezeichnete das Urteil als “einen Sieg für Spanien und für die Rechts­staat­lichkeit”. Er fügte hinzu:

“Die Ent­scheidung des EGMR bestimmt, dass ein Natio­nal­staat das Recht hat, seine Grenzen zu ver­tei­digen. Wenn sich jemand der Ver­letzung dieser Grenzen ver­schrieben hat, hat der Natio­nal­staat das Recht, diese Person so schnell wie möglich an ihren Her­kunftsort zurückzuführen.”

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Es bleibt unklar, ob die Ent­scheidung des EGMR eine abschre­ckende Wirkung haben wird. Migranten, die oft unter Anwendung extremer Gewalt handeln, wenden zunehmend die Taktik der Mas­sen­an­griffe auf die Grenz­zäune in Ceuta und Melilla an, um die Grenz­po­lizei zu über­winden. In den ver­gan­genen 18 Monaten haben Tau­sende von Migranten, die mit Hand­schuhen, Nagel­schuhen und behelfs­mä­ßigen Haken aus­ge­rüstet sind, ver­sucht, die Zäune zu über­klettern. Zu den bemer­kens­werten Vor­fällen der letzten Zeit gehören:

  • 26. Juli 2018. Min­destens 800 Migranten aus Sub­sahara-Afrika ver­suchten, den Zaun bei Ceuta zu über­winden. Ins­gesamt schafften es 602, auf spa­ni­sches Gebiet zu gelangen. Die Migranten übten bei­spiellose Gewalt gegen die spa­ni­schen Straf­ver­fol­gungs­be­hörden aus. Elf Poli­zei­beamte wurden ver­letzt, als die Migranten sie mit Branntkalk, selbst­ge­machten Flam­men­werfern, Stöcken und scharfen Gegen­ständen sowie mit Urin und Exkre­menten attackierten.
  • 22. August 2018. Ins­gesamt 119 Migranten über­klet­terten erfolg­reich den Zaun von Ceuta, nachdem sie während eines mus­li­mi­schen Fei­ertags die geringere Poli­zei­präsenz auf der marok­ka­ni­schen Seite der Grenze aus­ge­nutzt hatten.
  • 21. Oktober 2018. Mehr als 300 Migranten ver­suchten, den Zaun bei Melilla zu über­winden; 200 Migranten, die meisten aus dem sub­sa­ha­ri­schen Afrika, drangen erfolg­reich in spa­ni­sches Gebiet ein.
  • 12. Mai 2019. Mehr als 100 Migranten ver­suchten, den Zaun bei Melilla zu über­winden; 52 Migranten, haupt­sächlich aus Kamerun, der Elfen­bein­küste und Mali, drangen erfolg­reich in spa­ni­sches Gebiet ein.
  • 30. August 2019. Mehr als 400 Migranten ver­suchten, den Zaun bei Ceuta zu über­winden; 155 Migranten, vor allem aus Afrika südlich der Sahara, drangen erfolg­reich auf spa­ni­sches Ter­ri­torium ein.
  • 19. Sep­tember 2019. Min­destens 60 Migranten ver­suchten, den Zaun bei Melilla zu über­winden; 26 Migranten, haupt­sächlich aus Afrika südlich der Sahara, gelang es, auf spa­ni­sches Ter­ri­torium zu gelangen.
  • 18. November 2019. Ein Men­schen­schmuggler, der 52 Migranten — 34 Männer, 16 Frauen und zwei Kinder — trans­por­tierte, erreichte spa­ni­sches Ter­ri­torium, nachdem er seinen Lie­fer­wagen mit voller Geschwin­digkeit durch das Grenztor in Ceuta gefahren hatte. Der Fahrer, ein 38-jäh­riger Marok­kaner mit fran­zö­si­schem Wohnsitz, wurde mehr als einen Kilo­meter innerhalb des spa­ni­schen Ter­ri­to­riums fest­ge­nommen. Die Migranten, die angaben, aus dem Kongo, Guinea und der Elfen­bein­küste zu kommen, wurden in eine Migran­ten­be­hand­lungs­anlage in Ceuta gebracht.
  • 19. Januar 2020. Mehr als 250 Migranten ver­suchten, den Zaun in Ceuta zu erklettern; zwei Dutzend Migranten und Poli­zisten wurden verletzt.

Die neue spa­nische Regierung, die aus einer Koalition von Sozia­listen und Kom­mu­nisten besteht, hat vor kurzem Rasier­draht, den soge­nannten NATO-Draht, von den Grenz­zäunen entlang der spa­ni­schen Grenze zu Marokko ent­fernt. Die Regierung ordnete die Ent­fernung an, nachdem Migranten, die über die Zäune springen wollten, dabei ver­letzt wurden.

Polizei und Grenz­schutz­beamte haben davor gewarnt, dass die Grenze ohne Sta­chel­draht noch anfäl­liger für Mas­sen­durch­brüche werden wird, als sie es bereits ist.

Vox-Führer Santiago Abascal sagte, der Plan der Regierung sei Teil einer umfas­sen­deren Bemühung, die nationale Sou­ve­rä­nität zugunsten einer glo­ba­lis­ti­schen Mas­sen­mi­gration zu unter­graben. Er for­derte, die Zäune durch Beton­mauern zu ersetzen, um die Grenze besser zu sichern:

“Die Grenzen in Ceuta und Melilla werden ständig von Lawinen von Migranten ver­letzt. Wir werden eine Reform des Ein­wan­de­rungs­ge­setzes vor­schlagen, um einen Migranten sofort aus­weisen zu können, wenn seine Papiere nicht in Ordnung sind. Wir glauben, dass der beste Schutz eine Beton­mauer ist, die hoch genug ist, dass die Sicher­heits­kräfte die Grenze kon­trol­lieren können”.

Espinosa de los Mon­teros machte die Regierung für die Ermu­tigung der Mas­sen­mi­gration ver­ant­wortlich. “Wir sind nicht gegen Ein­wan­derung”, sagte er in einem Interview mit dem spa­ni­schen öffentlich-recht­lichen Fern­sehen. “Wir sind nicht einmal gegen die ille­galen Ein­wan­derer. Es ist nicht ihre Schuld, dass eine unver­ant­wort­liche Regierung sie auf­ge­fordert hat, illegal hierher zu kommen.”

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Soeren Kern ist ein Senior Fellow am New Yorker Gatestone Institute.


Quelle: gatestoneinstitute.org