Was es bedeutet, wenn Kin­der­rechte ins Grund­gesetz auf­ge­nommen werden – eine erschüt­ternde Doku

Seit letztem Jahr tobt die Debatte um den Vor­schlag der Bun­des­jus­tiz­mi­nis­terin Christine Lam­brecht, das Grund­gesetz dahin­gehend zu ändern, dass spe­zielle Kin­der­rechte darin auf­ge­nommen werden. Artikel 6 Absatz 1 soll eine Erwei­terung erfahren. Wir wollen ihn noch einmal hier im Wortlaut auf­führen, damit Klarheit herrscht:

„Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und För­derung seiner Grund­rechte ein­schließlich seines Rechts auf Ent­wicklung zu einer eigen­ver­ant­wort­lichen Per­sön­lichkeit in der sozialen Gemein­schaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staat­lichen Handeln, das es unmit­telbar in seinen Rechten betrifft, ange­messen zu berück­sich­tigen. Jedes Kind hat bei staat­lichen Ent­schei­dungen, die seine Rechte unmit­telbar betreffen, einen Anspruch auf recht­liches Gehör.“

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Zuerst einmal hat jedes Kind sowieso schon seine grund­ge­setzlich ver­brieften Rechte, und es erfordert keine wei­teren und spe­zi­ellen Rechte. Hierzu gibt es ein ganz klares Gut­achten des Bun­des­ar­beits­kreises Christlich-Demo­kra­ti­scher Juristen (BACDJ). Aber ganz besonders alar­mierend ist an diesem Geset­zestext, dass das Wohl und die Erziehung, die Für­sorge und Ver­ant­wortung nicht mehr „in der Familie“ ver­ankert ist, wie seit Men­schen­ge­denken, sondern „in der sozialen Gemein­schaft“. Kin­der­rechte werden – laut diesem neuen Absatz — nun zur staat­lichen Pflicht und stehen über dem Erzie­hungs- und Ent­schei­dungs­recht der Eltern.

Das „staat­liche Handeln“ hat demnach Vorrang. Der Politik und diversen Ämtern, ins­be­sondere Jugend­ämtern, ver­leiht das eine geradezu gren­zenlose Macht. Was im Sinne des Kin­des­wohls ist ent­scheidet der Staat. Und das kann sich auch und sehr leicht gegen die Eltern richten. Und auch hier darf man eines nicht ver­gessen: Ohne den ver­schie­denen Orga­ni­sa­tionen zu nahe treten zu wollen, muss man dennoch im Hin­terkopf behalten, dass alle diese Kinder‑, Ombuds‑, Diakonie‑, Jugendamts‑, Caritas- und sonstige Kin­der­hilfs­werke natürlich ein Interesse daran haben, sich neue Betä­ti­gungs­felder, Ein­griffs­mög­lich­keiten, Rechte und damit auch neue Geld­töpfe zu erobern. Gerade Jugend­ämter greifen sehr gern zu soge­nannten „Inob­hut­nahmen“, die Familien zer­reißen und furcht­bares Leid verursachen.

Das ist keine Ver­schwö­rungs­theorie, und wenn viele bei diesen Bedenken abwiegeln und meinen, der Staat wolle doch nie­manden schä­digen, schon gar nicht Kinder, dann ist das zu naiv gedacht. Die mit Verve vor­ge­tragene Ver­si­cherung, das Eltern­recht werde durch diesen Grund­gesetz-Zusatz nicht ange­tastet, ist ent­weder naiv oder eine bewusste Täu­schung zur Beschwich­tigung. Es gibt sehr ein­drück­liche Bei­spiele, was Familien pas­sieren kann, wenn der Staat unter der Fahne des Kin­des­wohls beliebig in die Familie gewaltsam ein­greifen darf. In Fällen von Kin­des­miss­handlung, oder offen­kun­diger Ver­nach­läs­sigung eines Kindes kann das Jugendamt es ja bereits heute schon. Das ist in manchen Fällen dringend ange­zeigt, in vielen Fällen aber schon jetzt weit zu viel.

Man kann sich in Nor­wegen ansehen, was das bedeutet. Dort hat der Staat bereits einiges an Rechten und Ein­griffs­mög­lich­keiten, die man sich hier erst holen will. Arte hat einen Bericht darüber ver­fasst, den sich jeder einmal ansehen sollte, der den „Kin­der­rechten ins Grund­gesetz“ das Wort redet. Die nor­we­gische Kin­der­schutz­be­hörde „Barn­evernet“ (Barne=Kinder, vernet=Schutz) zeigt hier, was sie kann und darf: Familien zer­stören, Ver­zweiflung erzeugen.

Die junge Mutter Christine war auch noch ganz gut­gläubig gewesen. Sie hätte nie gedacht, dass man ihr einfach ihr Kind weg­nehmen kann, spät­abends, über­fall­artig, von jetzt auf gleich. Sie hatte nai­ver­weise geglaubt, dass man etwas Gra­vie­rendes falsch machen muss, bevor einem einfach das eigene Kind ent­rissen wird. Nun weiß sie es besser. Auf der Fahrt zum Gerichts­prozess, in dem es um das Kind geht, sagt sie, dass sie große Angst hat. Es werde nicht einfach: „Sie haben große Macht, die sie oft miss­brauchen“. Mitt­ler­weile gibt es in Nor­wegen eine große Bewegung von Eltern, denen ihre Kinder weg­ge­nommen wurden und die sich nun zusam­mentun, um ihre Kinder wie­der­zu­be­kommen oder anderen Eltern zu helfen, ihre Kinder nicht weg­ge­nommen zu bekommen.

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Diese beiden jungen Eltern sind alles andere als ein Ein­zelfall. Die Kin­der­schutz­be­hörde hat 2015 1600 Kinder aus ihren Familien gerissen, ohne über­haupt ein Gespräch mit den Eltern zu suchen oder sich wirklich über die Lage in den betrof­fenen Familien kundig zu machen. „Kin­deswohl“ heißt das Totschlagsargument.

Dass in diesem Film die junge Mutter Christine, die ja eben­falls als Kind aus ihrer Familie gerissen wurde, genau dadurch große Pro­bleme bekam, ist ja schon der Gegen­beweis für die Kin­des­weg­nahme aus Gründen des Kin­des­wohls. Das wird von der Behörde heute gegen die junge Mutter ver­wendet, um die nächste Gene­ration aus den Armen der Eltern zu reißen. So fragt der junge Vater, ob seinem Sohn später, wenn dieser einmal Vater wird, eben­falls aus diesem Grund sein Kind weg­ge­nommen werden wird.

Einem Vater und Hub­schrau­ber­pi­loten wurden wegen eines Klapses auf die Hand beide Kinder weg­ge­nommen, und er hat sie nie wieder bekommen, genau so wenig, wie Christine ihr Söhnchen.

Wer also glaubt, dass die Kin­der­rechte in der Hand des Staates besser auf­ge­hoben sind als in der Hand der Eltern, der sollte sich diese Arte-Doku­men­tation einmal ansehen.

Wir haben noch die Mög­lichkeit, das aufzuhalten.