Die Studenten an der Freien Universität Berlin sind empört: Wenn ein normaler Student es auch nur ein, zweimal in seiner Doktorarbeit mit den Zitatregeln nicht so genau nimmt, fällt er sofort durch. Frau Familienministerin Giffey dagegen kommt mit einer Rüge davon. Sie unterliegt offenbar ganz besonderen Regeln, oder die Uni Berlin verspricht sich Vorteile davon, dass die Politikerin vielleicht 2021 Regierende Bürgermeisterin Berlins werden könnte, und da kann es ja nicht falsch sein, ihr trotz allem die Doktorwürde nicht zu entziehen? Die Berliner Studenten verlangen energisch den Entzug des Doktortitels.
Anna Müller, die Referentin im AStA (Allgemeinen Studentenausschuss) der Berliner Hochschulen kann es nicht fassen: „Studierende fallen durch Prüfungen, weil sie zwei Zitatangaben vergessen haben“. Andere Politiker wie Herr von Guttenberg (der den Entzug seiner Doktorwürde akzeptierte und eine neue Dissertation schrieb, die mit Auszeichnung bewertet wurde und makellos ist) wurden wegen ihrer Plagiate nicht so milde behandelt. Anna Müller kann sich schon vorstellen, warum die Universitätsführung nur eine „Rüge“ ausspricht, ein Sanktionierungsmittel, was im Berliner Hochschulgesetz überhaupt nicht vorgesehen ist und freihändig erfunden wurde: „Wir sehen hier keinerlei Verhältnismäßigkeit, sondern politisches Kalkül der FU-Führung“. Es ist bekannt, dass Frau Ministerin Giffey (SPD) in den Berliner Senat gewählt werden will und das Amt des Regierenden Bürgermeisters anstrebt.
Die FU Berlin hatte die Prüfung der Doktorarbeit der Familienministerin aufgenommen, nachdem im Februar 2019 Plagiatsvorwürfe auf der Internetplattform „Vroniplag“ veröffentlicht wurden und einen Medienwirbel verursachten. Im Herbst 2019 war die Prüfung abgeschlossen und die Uni teilte der Öffentlichkeit mit, Frau Ministerin Giffey den Doktorgrad nicht entziehen zu wollen und stattdessen eine Rüge auszusprechen. Denn es handle sich bei ihrer Dissertation „im Kern“ um eine „eigenständige, wissenschaftliche Leistung“ und „das Gesamtbild der festgestellten Mängel rechtfertigt die Entziehung des Doktorgrades daher nicht“. Die Dissertation war damals mit der Bestnote „magna cum laude“ (mit großem Lob, also „sehr gut“) bewertet worden.
Mehr erfuhr die Öffentlichkeit nicht. Erst einmal. Dann aber griff der AStA der Berliner Uni zur Selbsthilfe, stellte einen Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG), erhielt aber erst ein Jahr später das Gutachten zur besagten Doktorarbeit und veröffentlichte es auf seiner Seite.
„Im Zuge der öffentlichen Diskussion der Nicht-Entziehung hatte der AStA FU eine Veröffentlichung des Bericht des Prüfungsgremium gefordert und eine entsprechende Anfrage im Akademischen Senat gestellt. Sowohl diese als auch die darauffolgende Anfrage nach IFG hatte das Präsidium abgelehnt. Dem Widerspruch des AStA FU gegen diese Entscheidung wurde jedoch im September 2020 schließlich stattgegeben. Der langwierige Ablauf ist auf der Plattform FragDenStaat.de nachzulesen.“
So wurde bekannt, dass es nicht nur ein paar zu beanstandende Stellen, sondern 27 Stellen in der Dissertation gab, an denen die Regeln eindeutig verletzt worden waren. Siebenundzwanzig Textstellen in der 260seitigen Arbeit, die den Tatbestand der „objektiven Täuschung“ erfüllen, stellten die Gutachter fest:
„In dem Dokument wird klar, dass Giffey bei mindestens 27 Textstellen vorsätzlich getäuscht hat: Fünf Mal übernahm Giffey in der Arbeit ganze Sätze aus anderen Arbeiten, ohne sie als Zitat zu kennzeichnen und die Quelle zu nennen. An weiteren 22 Stellen wurden “deutliche Textübernahmen oder Paraphrasen ausgemacht, bei denen keine Quelle genannt wurde”, heißt es in dem Gutachten. In diesen Passagen sei “der Tatbestand der objektiven Täuschung” erfüllt, so die Prüfer der Universität weiter. Weitere 29 geringfügige Mängel listet das Gutachten ebenfalls auf. Hier waren Zitate erst spät genannt oder geringfügige wörtliche Übernahmen nachgewiesen worden.“
Der wissenschaftliche Betrug ist also massiv. Und jetzt stellt sich die Frage: Durfte es die FU Berlin überhaupt bei einem harmlosen Tadel belassen? Die Promotionsordnung der Uni und auch das Berliner Hochschulgesetz kennen keine Sanktionierung durch Rüge. Liegt eine Täuschung vor – und das tut sie –, muss der Doktorgrad entzogen werden. Oder es ist nicht so, dann ist die Arbeit auch nicht zu rügen.
So sah das auch der Wissenschaftliche Parlamentsdienst des Berliner Abgeordnetenhauses, der auf Antrag der AfD-Fraktion tätig wurde. Ende Juli und nach Prüfung der Sachlage, stellte der Dienst unmissverständlich fest: „Die Erteilung einer Rüge findet im Berliner Promotionsrecht keine Rechtsgrundlage“.
Am 22. September beauftragte die FU Berlin, FU-Präsident Günter Ziegler, einen Juristen, ein Gutachten zur Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Rüge zu erstellen. Der beauftrage, emeritierte (im Ruhestand befindliche) Rechtswissenschaftsprofessor der Humboldt Universität soll mit seiner Expertise bis Ende November fertig werden.
Janik Besendorf, Referent im AStA FU: “Das Präsidium muss jetzt erneut entscheiden und Giffeys Doktortitel entziehen, da die Rüge rechtswidrig war. Sollte Giffey nicht nur das Amt der Bürgermeister*in von Michael Müller übernehmen, sondern auch das der Wissenschaftssenator*in, wäre das eine Bankrotterklärung für den Wissenschaftsstandort Berlin.”
Frau Bundesministerin Giffey selbst gibt sich vollkommen gelöst und unbeschwert. Sie sieht hier überhaupt keine „neue Sachlage“:
„Die Universität hat das Verfahren abgeschlossen. Es gibt jetzt noch mal ein Prüfverfahren über das Verfahren.“ Das sei Sache der Universität. „Für mich ändert sich an der bisherigen Sachlage gar nichts“.
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