Flüchtlinge 1945 In Richtung Westen bewegen sich die zahllosen Flüchtlinge,Bundesarchiv, Bild 146-1985-021-09 / Unknown author / CC-BY-SA 3.0 https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bundesarchiv_Bild_146-1985-021-09,_Fl%C3%BCchtlinge.jpg#/media/File:Bundesarchiv_Bild_146-1985-021-09,_Fl%C3%BCchtlinge.jpg

US-ame­ri­ka­ni­scher Völ­ker­rechtler klagt an: Die Ver­treibung der Deut­schen war ein „Völ­kermord“ und ein „Kriegs­ver­brechen!“ (2)

Der bri­tische Phi­losoph, Mathe­ma­tiker, Logiker und Nobel­preis­träger für Lite­ratur, Bertrand Russell, schrieb am 19. Oktober 1945 anklagend in der Times:

„In Ost­europa werden jetzt von unseren Ver­bün­deten Mas­sen­de­por­ta­tionen in einem uner­hörten Ausmaß durch­ge­führt, und man hat ganz offen­sichtlich die Absicht, viele Mil­lionen Deutsche aus­zu­lö­schen (…) dadurch, dass man ihnen ihr Zuhause und ihre Nahrung nimmt und sie einem langen, schmerz­haften Hun­gertod ausliefert.“

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Und: „Das gilt nicht als Kriegsakt, sondern als Teil einer bewussten ‚Friedens-Politik‘ (…) Im Pots­damer Pro­tokoll wird vor­ge­schrieben, dass die Aus­wei­sungen von Deut­schen in ‚gere­gelter und humaner‘ Weise durch­ge­führt werden sollten. Und es ist wohl bekannt (…) dass diese Bedingung von unseren rus­si­schen und pol­ni­schen Ver­bün­deten nicht beachtet worden ist.“

(Quelle: zitiert nach: Alfred M. de Zayas: „Die deut­schen Ver­trie­benen – Keine Täter, sondern Opfer – Hin­ter­gründe, Tat­sachen, Folgen“, Graz 2006, S. 167).

1950 urteilte die „Walter-Kom­mission“ des ame­ri­ka­ni­schen Reprä­sen­tan­ten­hauses in einem aus­führ­lichen Bericht über die Ver­treibung der Deut­schen, dass „keine Phase der Ver­treibung als human“ bezeichnet werden könne.

Der Völ­ker­rechtler Alfred-Maurice de Zayas kommt zum Resümee, dass Hei­mat­recht Men­schen­recht ist und deshalb die Ver­treibung der Deut­schen „völ­ker­rechts­widrig“ war!

Außerdem (Auszüge):

– „Eine Mas­sen­ver­treibung ist mit der Haager Land­kriegs­ordnung in keiner Weise in Ein­klang zu bringen. „

– „Auch gemäß der ‚Mar­ten­schen Klausel‘ in der Prä­ambel der IV. Haager Kon­vention von 1907 sind Ver­trei­bungen rechtswidrig.“

– „Ver­trei­bungen waren im Jahre 1945 völ­ker­rechts­widrig, auch in Frie­dens­zeiten, denn sie ver­letzen die Min­der­hei­ten­schutz­ver­träge, die Polen und die Tsche­cho­slo­wakei verpflichteten.“

– „Die Recht­spre­chung des Inter­na­tio­nalen Militär-Tri­bunals in Nürnberg ver­ur­teilte die Ver­trei­bungen, die von den Natio­nal­so­zia­listen durch­ge­führt worden waren, als Kriegs­ver­brechen und Ver­brechen gegen die Menschheit. Das Völ­ker­recht hat per defi­ni­tionem uni­versale Geltung, und darum stellten die Ver­trei­bungs­ak­tionen gegen die Deut­schen, gemessen an den­selben Prin­zipien, eben­falls Kriegs­ver­brechen und Ver­brechen gegen die Mensch­lichkeit dar.“

– „Artikel XIII des Pots­damer Pro­to­kolls konnte nicht und hat auch keine Lega­li­sierung der Ver­treibung der Deut­schen bewirkt. Die Alli­ierten hatten keine unbe­schränkte Ver­fü­gungs­gewalt über das Leben der Ostdeutschen.“

– „Nach dem Stand des heu­tigen Völ­ker­rechts sind Zwangs­um­sied­lungen völkerrechtswidrig.“

– „In Frie­dens­zeiten ver­stoßen Ver­trei­bungen gegen die UNO-Charta, gegen die Men­schen­rechts­er­klärung vom 10. Dezember 1948 und gegen die Men­sch­rechts­pakte von 1966.“

– „In Kriegs- sowie Frie­dens­zeiten stellen Ver­trei­bungen und Ver­schleppung völ­ker­recht­liche Ver­brechen dar. Gemäß Artikel 8 des Statuts des Inter­na­tio­nalen Straf­ge­richtshofs gelten Ver­trei­bungen als Kriegs­ver­brechen, gemäß Art. 7 als Ver­brechen gegen die Menschheit.“

– „Flücht­linge und Ver­triebene haben ein Recht auf Rückkehr sowie Recht auf Resti­tution (Rück­erstattung oder Abgeltung geraubter, ent­eig­neter und zwangs­ver­kaufter Kulturgüter/d.A.).“

(Quelle: zitiert nach: Alfred M. de Zayas: „Die deut­schen Ver­trie­benen – Keine Täter, sondern Opfer – Hin­ter­gründe, Tat­sachen, Folgen“, Graz 2006, S. 224–226).

Führt man sich das Resümee des renom­mierten Völ­ker­kundlers Alfred-Maurice de Zayas kri­tisch vor Augen, dann gelten all diese Heimat- und Men­schen­rechte in Bezug auf die  Ver­treibung der Deut­schen wohl nicht!

Auch das ist ange­sichts der rund drei Mil­lionen toter Ver­trei­bungs­opfer, haupt­sächlich Frauen, Kinder und Greise, schändlich.

Darüber schweigt die deutsche Politik.

Bis heute.


Guido Grandt — Dieser Beitrag erschien zuerst auf dem Blog des Autors www.guidograndt.de