Nach dem Transsexuellengesetz und dem Gesetz zur „Dritten Option“ wollen die Grünen in Phase Zwei des Gender-Staats eintreten: Demnach soll sich jeder Bürger sein Geschlecht selbst aussuchen dürfen — und zwar einmal pro Jahr.
Seit 1981 gestattet der Gesetzgeber Transsexuellen, also Menschen, deren Geschlechtsempfinden nicht mit ihren biologischen Geschlecht übereinstimmt, einen anderen Vornamen anzunehmen. Praktisch bedeutet es, Daniel darf sich den Namen Daniela im Personalausweis eintragen lassen, wenn er sich wie eine Frau fühlt. Damit dieses Recht keine Wildwüchse treibt, wurde zur Beurteilung ein objektives Kriterium eingeführt: jeder Transsexuelle muss zuvor ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen, das die von der Norm abweichende Geschlechtsempfindung zweifelsfrei nachweist.
Genau diese Hürde wollen Bündnis 90/Die Grünen mit einem neuen Gesetz kippen. Die aktuelle Rechtslage, so die Partei, strotze vor Schikanen gegenüber Menschen, die »selber und frei von Diskriminierung über ihr Geschlecht bestimmen möchten«. Das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz soll es nach Ansicht der Grünen richten. Schließlich gehört auch die Verfügung über dessen Biologie zur Freiheit des Menschen, in der er sich frei von »irgendwelchen Ordnungsvorstellungen über Geschlechter« bewegen können soll.
Daraus leiten die grünen Vorkämpfer der totalen Transgender-Kultur folgende Forderungen ab: Durch den einfachen Gang zum Standesamt darf jeder Bürger sein eingetragenes Geschlecht in sein Wunschgeschlecht ändern lassen. Alle zwölf Monate ist so ein Geschlechtswechsel möglich. Ohne Zustimmung der Eltern ist die Umtragung des Geschlechts für Kinder ab 14 Jahren möglich. Davor entscheidet bei Widerspruch der Eltern ein Familiengericht. Wer absichtlich oder unabsichtlich eine Person mit dem falschen Personalpronomen anspricht, kann mit einer Geldstrafe bis zu 2500 Euro belangt werden.
Die öffentliche Anhörung des grünen Gesetzesvorschlags soll Anfang November im Deutschen Bundestag stattfinden.
Ein Gastbeitrag der Initiative Familien-Schutz
Quelle: freiewelt.net
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