Einmal im Jahr soll jeder ein anderes Geschlecht annehmen können

Nach dem Trans­se­xu­el­len­gesetz und dem Gesetz zur „Dritten Option“ wollen die Grünen in Phase Zwei des Gender-Staats ein­treten: Demnach soll sich jeder Bürger sein Geschlecht selbst aus­suchen dürfen — und zwar einmal pro Jahr.

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Seit 1981 gestattet der Gesetz­geber Trans­se­xu­ellen, also Men­schen, deren Geschlechts­emp­finden nicht mit ihren bio­lo­gi­schen Geschlecht über­ein­stimmt, einen anderen Vor­namen anzu­nehmen. Prak­tisch bedeutet es, Daniel darf sich den Namen Daniela im Per­so­nal­ausweis ein­tragen lassen, wenn er sich wie eine Frau fühlt. Damit dieses Recht keine Wild­wüchse treibt, wurde zur Beur­teilung ein objek­tives Kri­terium ein­ge­führt: jeder Trans­se­xuelle muss zuvor ein medi­zi­nisch-psy­cho­lo­gi­sches Gut­achten vor­legen, das die von der Norm abwei­chende Geschlechts­emp­findung zwei­felsfrei nachweist.

Genau diese Hürde wollen Bündnis 90/Die Grünen mit einem neuen Gesetz kippen. Die aktuelle Rechtslage, so die Partei, strotze vor Schi­kanen gegenüber Men­schen, die »selber und frei von Dis­kri­mi­nierung über ihr Geschlecht bestimmen möchten«. Das soge­nannte Selbst­be­stim­mungs­gesetz soll es nach Ansicht der Grünen richten. Schließlich gehört auch die Ver­fügung über dessen Bio­logie zur Freiheit des Men­schen, in der er sich frei von »irgend­welchen Ord­nungs­vor­stel­lungen über Geschlechter« bewegen können soll.

Daraus leiten die grünen Vor­kämpfer der totalen Trans­gender-Kultur fol­gende For­de­rungen ab: Durch den ein­fachen Gang zum Stan­desamt darf jeder Bürger sein ein­ge­tra­genes Geschlecht in sein Wunsch­ge­schlecht ändern lassen. Alle zwölf Monate ist so ein Geschlechts­wechsel möglich. Ohne Zustimmung der Eltern ist die Umtragung des Geschlechts für Kinder ab 14 Jahren möglich. Davor ent­scheidet bei Wider­spruch der Eltern ein Fami­li­en­ge­richt. Wer absichtlich oder unab­sichtlich eine Person mit dem fal­schen Per­so­nal­pro­nomen anspricht, kann mit einer Geld­strafe bis zu 2500 Euro belangt werden.

Die öffent­liche Anhörung des grünen Geset­zes­vor­schlags soll Anfang November im Deut­schen Bun­destag stattfinden.

Ein Gast­beitrag der Initiative Familien-Schutz


Quelle: freiewelt.net