Trigger-Warnung: Im folgenden Bericht geht es u.a. um frühe Schwangerschaftsabbrüche. Als 16-jährige erlebte ich 1976 einen solchen persönlich. Dazu bin ich vorher nicht aufgeklärt worden. Gerne hätte ich anschließend meine Tochter beerdigt, doch weil sie älter als die 9. Schwangerschaftswoche war, wurde an ihr zu Gunsten der Stammzellindustrie ohne meine Zustimmung geforscht, und anschließend wurde sie in einer Müllverbrennungsanlage in Oberösterreich entsorgt.
(von Gunnhild Fenia Tegenthoff)
https://www.youtube.com/watch?v=XWjYH4VjJ‑g
https://www.youtube.com/watch?v=SDAmwUq7iUc&t=180s
https://www.youtube.com/watch?v=IeOFdU3WG2k
https://www.youtube.com/watch?v=yPq-hNemzEY&t=10s
Wenn die Angehörigen von sich aus auf eigene Kosten kein Begräbnis in Auftrag geben, werden Schwangerschaftsabbrüche inzwischen an zunehmend mehr Orten auf der ganzen Welt – so auch in Italien – einem Begräbnis zugeführt, für das die Angehörigen kein Geld bezahlen müssen. Die Angehörigen haben eine geringe Mitgestaltungsmöglichkeit, sofern die Mütter nahe dem Todeszeitpunkt ihres Kindes von sich aus aktiv werden. Das wird den abgetriebenen Kindern gerecht, zeigt es doch, dass sie da waren, als Menschen, und dass um sie getrauert wird.
Persönlich kann ich keine Fremdsprachen, aber ich habe mir die Filmbeiträge auf youtube.com angesehen und es wurde von „Entsorgung“ gesprochen. Eine Entsorgung geschieht über Klinikmüll (gerne auch, nachdem ihre Leibesfrucht in Teilen oder als Ganzes der Forschung oder Transplantationsmedizin zugeführt wurde). Offenbar auf einem teilweise nicht mehr aktuellen Formular sind die Mütter durch die Medizin informiert worden, dass sie für ihr zukünftig verstorbenes Kind ein Bestattungsrecht haben auf eigene Kosten, alternativ werde statt einem Begräbnis ihr Kind einem Entsorgungsunternehmen zur Überführung zu einer Müllverbrennungsanlage übergeben. Für die oben erwähnten Angehörigen kam dieses kostenfreies Bestattungsangebot überraschend, denn darüber sind sie nicht informiert worden. Zu diesem Zeitpunkt – da sie für oder gegen ein Begräbnis unterschreiben – haben zahlreiche Frauen im Kopf die Info, das der Abbruch einer Schwangerschaft vergleichbar sei mit der Blinddarm-OP. Da mehr fehlt als nur einige Zellen, bemerken die Frauen es erst, wenn es fehlt, und wenn man es merkt, hat sich bereits etwas verändert. Wer die Bilder genau betrachtet, sieht das Bedürfnis zahlreicher Angehöriger, das Grab ihres Kindes mit Spielzeug, Windrad, Blumen etc. zu schmücken. Es gibt sogar mit niederen Zäunen umrandete Gräber!
Rückblick 31.1.2007: Nach einer Abtreibung ist in der Lombardei eine Beerdigung künftig Pflicht
In der norditalienischen Lombardei müssen abgetriebene Föten künftig beerdigt werden. Dies gelte auch für Abtreibungen bis zur 20. Schwangerschaftswoche, heißt es in einem Beschluss des Regionalrates.
“Es geht um die Würde des Fötus”, erklärte der Gouverneur der Region, Roberto Formigone.
“Das ist eine Regelung, die bereits als revolutionär betrachtet wird”, kommentiert die Mailänder Zeitung “Corriere della Sera”. Ärzte melden allerdings Bedenken an, berichtet das Blatt. Die Regelung würde die ohnehin häufigen Schuldgefühle von Frauen nach einer Abtreibung verstärken. Dagegen sagt Formigone: “Die Eltern haben die Möglichkeit, die Beerdigung zu regeln.” Wenn sie dies nicht tun, “dann kümmert sich das Krankenhaus darum und beerdigt den Fötus in einem Massengrab”. Bisher würden Krankenhäuser abgetriebene Föten zumeist im Sondermüll entsorgen, wird berichtet. In Italien ist eine Abtreibung bis Ende des dritten Schwangerschaftsmonats erlaubt, in besonderen Fällen bis zum fünften Monat (20. Woche).
Zeitungen melden im Herbst 2007: Es gab in der Lombardei zwei Zentren, die sich dem Thema „früher Schwangerschaftsabbruch“ verschrieben hatten. Vier bzw. acht Monate nach der oben erwähnten Gesetzesänderung schlossen beide Abtreibungsangebote für immer ihre Türen, weil Forschungsarbeiten als abgeschlossen galten.
Eine weitere Folge der oben erwähnten Gesetzesänderung war, dass sich in ganz Italien Angebote entwickelt haben, die bereit waren, sich um abgetriebene Kinder und deren Begräbnis zu kümmern, wenn die Mutter sich selbst nicht um das Begräbnis ihres Kindes kümmern möchte. Leibesfrüchte werden nicht mehr entsorgt, sondern in jedem Fall beerdigt, auch dann, wenn die Mutter selbst nicht für die Begräbniskosten aufzukommen hat. Daher waren Monate später die Frauen überrascht, auf einem Friedhof ein Grab ihres abgetriebenen Kindes zu finden – mit dem Namen der Mutter auf dem Kreuz.
Warum fühlten sich die Frauen gebrandmarkt? Welche Fehler wurden gemacht? Was kann wie verbessert werden? Vielleicht hilft bei der zukünftigen Gestaltung das Wiener Beispiel: Die Gruppe 35b wurde am 6.12.2000 mit röm. kath. Ritus durch Mag. Karl Wagner – Rektor der Friedhofskirche am Wiener Zentralfriedhof geweiht, und zeitgleich fand das erste Sammelbegräbnis von 38 Fehlgeburten statt. Zwischen dem 6.12.2000 und dem 31.12.2000 wurden die ersten 7 Totgeburten in der Gruppe 35b unkremiert beerdigt. Darüber berichtet jetzt die Verwaltung der Wiener Friedhöfe sehr ungern und gibt stattdessen lieber den Hinweis: Mit 1.1.2001 begann der Regelbetrieb – Urnenschacht für Fehlgeburten Gruppe 35b: Fehlgeburten werden in der Feuerhalle Wien Simmering in einem großen Feuersarg gesammelt, welcher anschließend kremiert wird. So lange keine Kremierung stattgefunden hat, können die Angehörigen auf eigene Kosten ein Begräbnis in Auftrag bei einem Bestatter ihrer Wahl gegeben haben. Die Daten der Mütter laut Klinikakte sind der Verwaltung der Feuerhalle Wien Simmering bekannt, werden aber nicht veröffentlicht. Fehlgeburten können einzeln kremiert werden und die Asche kann in einer Urne zu Hause aufbewahrt werden. (Weiterführende Info: https://www.sternenkind.info/beerdigung-im-auftrag-der-mutter/schmuck-kinder-miniurne)
Das ‚Kreuz mit dem Kreuz‘ hatten wir bis 2008 auch in Wien bei Begräbnissen auf Kosten der Gesellschaft, z.B. bei Totgeburten in der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof. Es ging nicht nur um das Kreuz vor dem Namen auf der Tafel, welche sich am Grab statt eines Grabsteines befindet, sondern es stand auch der Verdacht im Raum, dass in Verbindung mit jedem Kreuz die Stohlgebühr (ca 80€ Begräbnisgebühr) an die röm. kath. Kirche vom Steuergeld abgeführt wird.
(Weiterführende Info https://www.sternenkind.info/armenbegraebnis-humaner-klinikmuell/oesterreich/grabinschrift-das-kreuz-am-wiener-armengrab/)
Gesetzlich geregelt: Für die Namensgebung ist auch bei einem still geborenen Kind die Mutter zuständig. Daraus ergibt sich: In Wien steht bei Totgeburten auf dem Holzbrett am Grab entweder ‚Kind‘, ‚Knabe‘ oder ‚Mädchen‘, und der Familienname der Mutter laut Krankenblatt. Oder – wenn die Mutter von sich aus nahe zum Todeszeitpunkt mit der Bestattung Wien Kontakt aufgenommen hat und die Mutter gesagt hat, was auf der Tafel stehen soll – die Angaben der Mutter. Da die Angaben am Grab (-stein) nicht mit dem Daten am Standesamt übereinstimmen müssen, kann auch der Familienname des Vaters mit dem Familiennamen der Mutter erwähnt werden.
Das Kreuz hat zahlreiche Eltern zutiefst gekränkt, vor allem, weil sie erst am offenen Grab vor oder während dem Begräbnis von dem röm. kath. Todessymbol Kenntnis erhielten. Das, was ich mit eigenen Augen sah, habe ich dokumentiert und an den Verein „ZARA — Beratungsstelle für Opfer und ZeugInnen von Rassismus“ im April 2008 gesendet und folgende Antwort erhalten: „Am 2. September 2008 wurde nunmehr von der Bestattung Wien GmbH und der Friedhöfe Wien GmbH beschlossen, dass zukünftig bei Bestattungen nach § 19 WLBG Gedenktafeln ohne der Beifügung eines Kreuzes aufgestellt werden. Die Daten der Verstorbenen werden auf diesen Tafeln weiterhin festgehalten sein. Es freut mich, dass gegenständliche Anfrage zum Anlass genommen wurde, die in den letzten Jahren gängige Praxis zu überdenken und in Zukunft eine andere Vorgangsweise zu wählen.“ Ende.
Aktuell habe ich den Verein Zara mit folgender Diskriminierung konfrontiert: „Frühe Fehlgeburten werden in Wien aktuell noch nicht der Sammel-Kremierung von Fehlgeburten zugeführt. Die Ausnahmebestimmung von der Totenbeschau für Fehlgeburten unter einer Scheitelsteißlänge von 120 mm (§ 1 Abs. 5 Z 2 Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz — WLBG) ist seit 17.09.2004 in Geltung. Heißt das: Erst ab der 18. — 24. SSW werden in Wien Fehlgeburten einem Begräbnis zugeführt?“
Mal schauen, was die Zukunft bringt!
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