Wer von uns kennt nicht die gnadenlose Youtube-Zensur? Kaum kommt mal ein Video, was zu „Corona“ echte Fakten bringt und/oder einen von der Regierung nicht gern gesehenen, renommierten Mediziner, Batsch! wird das Video gelöscht und der Kanalbetreiber bekommt eine Verwarnung wegen Verletzung der Youtube-Richtlinien. Einschließlich Androhung, wann der ganze Kanal gelöscht wird. Aber ein Video, auf dem (gespielt) Polizisten gejagt und hinterrücks erschossen werden, das verstößt natürlich nicht gegen die hochmoralischen Youtube-Richtlinien. Fayed Kanfash, Flüchtling aus Syrien, darf das eben. Kein Problem?
Ja, am Anfang und am Ende kommt, ei-ei, wie raffiniert, ein Hinweis: „Warnung!!!! Bitte ahmen Sie den Ernst der Lage nicht nach. Und bitte wenden Sie sich an die deutsche Regierung und die Polizei. Mit allem Respekt“.
Herr Fayed Kanfash kam als Flüchtling aus Syrien hierher, um hier sicher zu sein. Er lebt gut hier im brandenburgischen Luckenwalde. Und er ist ein Youtube-Star in der arabischen Community Europas. Für viele ist er ein Held und Vorbild. In die Mainstreammedien schaffte er es mit einem Video, in dem er eine Person mit blonder Perücke und Emanuel-Macron-Maske an den Händen gefesselt mit einem Gürtel durch Berlin-Neukölln Straßen „peitschte“.
Schon damals prüfte der Berliner Generalstaatsanwalt die Strafbarkeit dieser „Aktion“, doch wie so vieles, was nicht mehr nachvollziehbar und einfach nur abstoßend ist, fiel der Auftritt unter „Freiheit der Kunst“. (Was würde die hypersensible Forschungsstelle für interkulturelle Studien der Uni Köln wohl dazu meinen?)
Offenbar hat diese Kapitulation des Rechtsstaates vor diesem „Kunstwerk“ den Herr Kanfash angefeuert, noch eins draufzusetzen. Zusammen mit einigen Heldenfreunden stellte er eine
Art Partisanenangriff auf Polizisten im Wald dar. Drei mit dunkelblauen Sweatshirts und weißem „Polizei“-Aufdruck kostümierten Araber spielen die „dummen Bullen“ und stehen sinn- und zwecklos im Wald herum, um sich von den arabischen Partisanen-Helden abschlachten zu lassen. Anscheinend gehen unsere arabischen Elitekrieger davon aus, dass Polizisten grundsätzlich schwerhörig sind, denn so, wie er sich anschleicht, der tapfere „Meuchelmörder“, muss es unter seinen Füßen nur so rascheln und knacken auf dem Waldboden.
Übrigens: Sich im Wald anzuschleichen ist nämlich wirklich hohe Kunst, das weiß ich noch gut aus meinen Kindertagen. Die Zweiglein unter der Moos- und Laubdecke sind nicht zu sehen und verdammt laut, wenn man drauftritt und Laub raschelt überraschend deutlich. In einem lichten Wald, wie diesem hallt jedes kleine Geräusch. Man muss sehr genau gucken, wohin man seinen Fuß setzt und vorher vorsichtig das Zeug auf dem Boden herumschieben, bevor man sein Gewicht drauf verlagert. Schon gar nicht eilig vorwärts preschen, wie der tapfere Held im Video. Aber: Der Polizist steht stoisch-taub und sinnlos da mit dem Rücken zum Angreifer und merkt nichts, auch als der Angreifer schon ganz nah ist. Auch die vorherige, relativ laute Ansprache der tollen Partisanen dürfte der Polizistendarsteller schon deutlich mitgehört haben.
Dann erfolgt eine Darstellung davon, wie man ratzfatz die unbewaffneten Polizisten überwältigt und abknallt.
Und jetzt kommt Herrn Kanfashs Meisterstück zum Schutz vor jeglicher Strafverfolgung: Am Ende des Films die abschließende Einblendung: „Warnung!!!! Bitte dann bitte Respektvoller Umgang mit Regierungen und Polizei Und Regelmäßigkeit mit Gesetzen“.
Schon klar, Herr Kanfash: Respektvoller, gesetzestreuer, heimtückischer Polizistenmord aus dem Hinterhalt.
Unverständlicherweise begreift der Staatsschutz aber nicht, dass Herr Kanfash doch nur Spaß gemacht hat und in Wirklichkeit ein respektvoller Bürger und Freund der Polizei ist. Denn nun ermitttelt der humorlose Staatsschutz. Brandenburgs Polizeeisprecher Torsten Herbst sagte der BILD: „Wir haben Herrn Kanfash bei der Cottbuser Internet-Staatsanwaltschaft wegen Gewaltverherrlichung angezeigt.“
Das ist noch recht zurückhaltend. In Frage käme auch Anstiftung zum Mord, §26 zu §211 StGB, vielleicht Anstiftung zum Landfriedensbruch §26 zu §§125, 125a (schwerer Landfriedensbruch) StGB, wenn aus dem Video eine Aufforderung an eine beliebig große Anzahl seiner Follower erkennbar sein sollte, das im Video Gezeigte tatsächlich umzusetzen (die arabischen Sprachpassagen wären da mit entscheidend):
In besonders schweren Fällen des §125 Abs. 1 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn der Täter
1) eine Schusswaffe mit sich führt,
2) eine andere Waffe oder ein besonders gefährliches Werkzeug mit sich führt,
3) durch eine Gewalttätigkeit einen anderen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder
4) plündert oder bedeutenden Schaden an fremden Sachen anrichtet.
Der Kurz-Heldenepos auf Youtube bringt dem jungen Mann aus Syrien auf jeden Fall noch eine Ermittlung wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Polizeisprecher Herbst deutete weiterhin an, dass auch noch „andere Straftatbestände in Frage kommen“.
Unter anderem geht es da um Sozialbetrug. Der Herr Kanfash war so freundlich, der „Welt am Sonntag“ mitzuteilen, dass er zwar von Hartz IV lebt, aber 1.000 € im Monat mit seinem Youtube-Kanal verdient. Wahrscheinlich stimmt aber auch diese Summe nicht, bei über einer Million Abonnenten ist das mit Sicherheit eine wesentlich höhere Summe. Allein sein Polizisten-Meuchel-Video haben bisher mehr als 193.000 Zuschauer gesehen. Und er hat 18.735 „Likes“bekommen.
Der beste Kommentar unter dem Video:
„Warum ist dieses strategische Genie aus Syrien nach Deutschland “geflohen”? Er alleine hätte den dortigen Krieg über Nacht entscheiden und beenden können …“
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