Jan van Helsing: Herr Dr. Haug, Sie haben im Dezember 20 Ihr Buch „Das Deutsche Reich, 1871 bis heute“ herausgebracht. Es scheint auf großes Interesse zu stoßen, wenn man sich die ersten Verkaufszahlen anschaut. Was waren Ihre wesentlichen Beweggründe, eine Schrift wie diese zu veröffentlichen? Wie war Ihr Werdegang in Bezug auf diese Thematik?
Dr. Haug: Bereits als Zwölfjähriger hatte ich mich für dieses Thema interessiert. Ich hatte mir damals schon eine Reichsverfassung von 1919 besorgt, um mich damit einfach einmal zu beschäftigen. Ich wollte wissen, was die völkerrechtliche Basis hier in Deutschland ist. Schnell war mir klar, dass natürlich nach dem Zweiten Weltkrieg – wobei ich diesen als Ersten Weltkrieg in der 2. Phase bezeichne, da durch den Ersten Weltkrieg u.a. mittels des Versailler Vertrages die 2. Phase ja vorprogrammiert war – immer noch in der BRD das Besatzerstatut galt und heute auch noch gilt. Sie gaben mir damals 1999 – ich erinnere mich noch genau – eine Information auf einem DIN-A4-Blatt, auf dem wichtige Informationen diesbezüglich zusammengefasst waren. Dies war eine Art Initialzündung, mich intensiv und dann später auch aktiv mit Deutschland respektive der Besatzersituation auseinanderzusetzen.
Was waren die wesentlichen Inhalte dieser Zusammenfassung?
Es war knapp und konzentriert erklärt, dass die Alliierten auch heute noch bis zum Abschluss eines Friedensvertrages, den Deutschland und die 69 „Feindstaaten“ auch heute noch nicht gezeichnet haben, am Fortbestand des Deutschen Reichs – allerdings in den Grenzen von 1937 – festhalten. Man hätte in Berlin eine kommissarische Regierung dieses Reichs eingesetzt, um u.a. zum Ausdruck zu bringen, dass dieser Rechtsstatus auch weiterhin völkerrechtlich Bestand hat.
Die BRD sei, so wie Carlo Schmid, damals SPD, 1949 es treffend zum Ausdruck brachte, nur als eine OMF, also eine Organisation einer Modalität der Fremdherrschaft, zu betrachten. Das Grundgesetz sei ein nur von den Alliierten vorgegebenes Basisgesetz, so wie es in der Haager Landkriegsordnung auch vorgesehen ist, das vom Besatzer dem Besetzten zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Disziplin für eine bestimmte Zeitspanne gegeben wird.
Deshalb heißt ja auch heute noch „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“.
Aber das Grundgesetz wurde doch damals vom Parlamentarischen Rat ausgearbeitet und verabschiedet?
Was der Öffentlichkeit erzählt wird und wie der Sachverhalt wirklich war, sind zwei paar Stiefel. Mein Vater war damals in einer Studentenverbindung. Carlo Schmid, einer der sogenannten Gründerväter des Grundgesetzes, war einer der „alten Herren“ dieser Verbindung. Bei Festen, so mein Vater, hat er sich manchmal nach Erreichen eines gewissen lockeren Pegels über Internas und wie die Dinge tatsächlich abliefen, ausgelassen. So sagte er zu den Studenten: „Wisst ihr, wir durften damals noch Punkt und Komma am Grundgesetz setzen. Der Rest war vorgegeben.“
Es gab 139 Genehmigungsschreiben des Parlamentarischen Rates mit Abänderungswünschen an beispielsweise die Briten, bevor man sich auf die erste Version des GG einigen konnte bzw. diese dann abgesegnet wurde.
Aber das Grundgesetz wird doch heute als unsere „Verfassung“ bezeichnet. Ist es denn immer noch als Art Besatzerrecht anzusehen bzw. hat sich daran auch seit der Wiedervereinigung nichts geändert?
Richtig. Es ist immer noch ein Besatzerrecht. Aber das steht ja im Artikel 120 der aktuellen Fassung auch drin: „Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen.“
Dem gibt es ja nichts mehr hinzuzufügen. Die Antwort wird einem direkt gegeben. Aber wer liest sich ein aktuelles Grundgesetz schon durch? Das machen nicht einmal die Bundestagsabgeordneten. Die haben zu über 90 % hiervon keine Ahnung. Aber wenn man ein ordentliches Gehalt vom Bund bezieht, so muss ich ja nicht auch noch die „Geschäftsordnung“ meines Dienstherren durchlesen…
Ob wir nun Besatzerkosten noch tragen oder nicht, Hauptsache es klingelt regelmäßig auf meinem Konto und meine Pension ist auch noch gesichert.
Ich habe häufig die Erfahrung gemacht, dass Abhängige bzw. Bedienstete des Apparates BRD einem unbedingt weismachen möchten, dass doch alles in Ordnung, das Grundgesetz unsere Verfassung wäre, und wir längst souverän sind. Die glauben tatsächlich aus Eigennutz daran nach dem Motto: „Wes Brot ich ess, dessen Lied ich sing.“ Mit solchen Systemlingen zu diskutieren, ist mühselig. Es gilt bei dieser Spezies der Grundsatz: Eigennutz geht vor Gemeinnutz!
Nach der Deutschen „Wiedervereinigung“, welche nach näherer Betrachtung ja wohl nicht als solche bezeichnet werden kann, heißt es doch bis heute im Abschlussartikel des GG, dass nach Vollendung der Deutschen Einheit sich das Deutsche Volk dieses GG in freier Selbstbestimmung gegeben hat, bis es sich in freier Selbstbestimmung eine Verfassung gibt, so zumindest sinngemäß. Das scheint widersprüchlich zu sein.
Hier muss eine klare Differenzierung gemacht werden bei der in diesem Zusammenhang stehenden häufig verwendeten Vokabelakrobatik.
Erstens spricht man von „Wiedervereinigung“. Aus diesem Grunde hat man ja einen Einigungsvertrag gezimmert. Wäre die Einheit vollzogen worden, so müsste es „Deutscher Einheitsvertrag“ heißen. Die DDR und die BRD haben sich jedoch nur in irgendeiner Weise geeinigt, so dass es eben Einigungsvertrag heißt. Nach der 2. Phase des Ersten Weltkriegs, also dem sogenannten Zweiten Weltkrieg, wurde Deutschland in 4 Teile aufgeteilt. Die westliche Besatzungszone (später BRD) mit seinen durch die Westalliierten aufgeteilten Bereichen, die mitteldeutsche Zone (DDR), die zur Verwaltung an Polen übergebenen Ostgebiete und die sowjetischen Ostgebiete wie Königsberg. Die Teilzonen wie die damalige BRD und DDR konnten nicht hoheitlich das Gesamte wieder vereinen, sondern lediglich ihre beiden Teileinheiten. Keines der beiden staatsähnlichen Gebilde konnte hoheitliche Aufgaben für das gesamte Deutsche Reich übernehmen bzw. war hierzu berechtigt. Dies hat Helmut Kohl damals auch betont.
Zum 2. Punkt: Niemand aus der Bevölkerung wurde jemals gefragt, ob man sich das Grundgesetz in freier Selbstbestimmung geben möchte. Das ist schon ungeheuerlich, dann so zu tun, als ob es in freier Selbstbestimmung geschehen wäre. In der nächsten Passage des Abschlussartikels 146 heißt auch noch, dass es gelten solle, bis sich die Deutschen eine Verfassung geben. Also muss zwingend ein Grundgesetz von der Natur her etwas anderes als eine Verfassung sein, sonst würde es dort nicht so drinstehen. Aber auch hier behaupten opportunistische Systemlinge einfach wiederum, dass eben das Grundgesetz unsere Verfassung sei.
Es macht irgendwann keinen Spaß mehr, sich mit solchen eigennützigen und unsinnigen Behauptungen auseinanderzusetzen.
Es heißt doch immer, dass der sogenannte „2 + 4 Vertrag“ über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland die „Deutsche Frage“ geregelt hätte, einem Friedensvertrag gleich käme und das Vereinte Deutschland seine volle Souveränität nun besitzen würde. Ist dies als weitere Täuschung der Deutschen zu betrachten?
Genau das ist es! Zunächst einmal heißt es „4 + 2 Vertrag“, also die 4 Alliierten und dann die BRD und DDR. Die Souveränität hätte laut Vertrag für das vereinte Deutschland gegolten. Dieses wurde jedoch niemals hergestellt. Auch verlangte der Vertrag, dass das vereinte Deutschland für die Ratifizierung als zwingende Voraussetzung eine Verfassung hinterlegt. Dies ist ebenfalls niemals geschehen. Schon aus diesem Grunde erfolgte also keine Ratifizierung. Der Vertrag besitzt für die BRD keine Gültigkeit.
Was geschah eigentlich im Wesentlichen bei den sogenannten Pariser Verhandlungen am 17.7.1990, als der 2 + 4 oder besser 4 + 2 Vertrag verhandelt wurde?
Jetzt wird es richtig interessant! Einem Gerücht zufolge soll der damalige Außenminister der USA als erster Siegermacht, James Baker, den Artikel 23 des Grundgesetzes gestrichen haben. In selbem Atemzug soll der damalige Außenminister der Sowjetunion, Schewardnadse, die DDR-Verfassung – hier sprach man von einer Verfassung! – mit einem Federstrich kraft Alliiertem Vorbehaltsrecht gestrichen haben.
Artikel 23 des GG der alten Fassung definierte den Geltungsbereich des Gesetzes. D.h. wird der Geltungsbereich gestrichen, so gilt es nirgends mehr.
Dies habe ich natürlich recherchiert. Dazu nahm ich mit einem damals bei den Pariser Verhandlungen anwesenden Journalisten persönlichen Kontakt auf. Sein Name: Peter Ruge. Er war damals bei der „Welt“ tätig. Zwischenzeitlich wohnte er in Paris. Wir verabredeten uns damals im Cafe Opera in Paris. Er eröffnete mir gegenüber als erstes, dass er nicht abgehört werde, was im Klartext bedeutet, dass die Abhörmaschinerie ständig am arbeiten war. Leider hatte sich diesem Gespräch ein Agent, der sich damals als Mitstreiter des Deutschen Reichs ausgab und für polnische Behörden tätig war oder heute noch ist, nämlich Christian Samter, mit aufgedrängt, so dass sich Herr Ruge mit angezogener Handbremse äußerte, da er bestimmt Hintergrundinformationen über ihn hatte. Ruge sagte, Genscher hätte gedroht, dass falls irgendein anwesender Journalist bei diesen Pariser Verhandlungen über irgendwelche Streichungen berichten würde, er selbst dafür sorgen würde, dass selbiger mundtot gemacht werden würde. An anderer Stelle bestätigte dann Ruge den Akt der Streichungen, so wie es anfänglich die Gerüchte vermuteten. Er schrieb am 18.7.1990 in einem Artikel in der „Welt“, den ich mir dann besorgt hatte, dass mit diesem Akt die Republik in die Geschichte einging. Wenn etwas in die Geschichte eingeht, so ist es vorbei.
Genscher hätte dann seine Drohung wahrgemacht und ihm einen Haus- und Hof-Journalistenjob bei Mitterrand besorgt. Er verlor seine Anstellung bei der „Welt“.
Am 23.9.1990 wurde dann die Streichung des Geltungsbereich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, sodass allerspätestens ab diesem Zeitpunkt das Grundgesetz ohne weitere Geltung war. Daran gibt es nichts zu rütteln.
Wenn doch aber die BRD spätestens mit Streichung des Geltungsbereiches nicht mehr existent war, wie konnte man dann über einen danach zu erfolgenden Beitritt der DDR, die es ja auch nicht mehr gab, verhandeln?
Helmut Kohl hatte nach Streichung des Artikels 23 die BRD im Frankfurter Handelsregister als Firma angemeldet. Seither ist jede Stadt, jedes Landratsamt, jede Behörde eine Firma. Genscher meldete die BRD bei der UN ab und wieder als Firma „Germany“ auch in den USA an. Die Handelsregisternummern sind einsehbar.
Ein Beitritt der DDR kraft Artikel 23 am 3. Oktober 1990, also dem Tag der Deutschen „Einheit“, war nicht mehr möglich, da dieser Artikel nicht mehr existent war.
Man begann nun eines der größten Lügengebäude in der Geschichte aufzubauen. Ein Beitritt von etwas, das nicht mehr existent war, konnte nichts beitreten, das seine rechtliche Existenz ebenfalls verloren hatte. So etwas bezeichnet man klassisch als des Kaisers neue Kleider.
Dass der Artikel 23 am 3. Oktober 1990 nicht mehr vorhanden war, kann man ja dann leicht im Bundesgesetzblatt recherchieren. Wenn es also der staatlichen Berechtigung der BRD fehlt, so ist doch jeglicher international geschlossene Vertrag, also auch bezüglich der EU, nichtig und besitzt keine Gültigkeit?
Für Deutschland bzw. für das einzig rechtlich gültige Deutsche Reich kann keine BRD einen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag unterzeichnen. Die BRD ist zudem nach Haager Landkriegsordnung „Feindstaat“ des Deutschen Reichs. Es wäre in der Geschichte einmalig, wenn ein Feindstaat für den Staat, gegen den er als Feind in der UN gelistet ist, auch noch rechtsverbindliche Verträge in dessen Namen unterzeichnen können solle.
Diesen Widerspruch sollte man sich überhaupt einmal auf der Zunge zergehen lassen. Ein Land bzw. rechtmäßiger Staat wie das Deutsche Reich, und ich spreche hier vom Reich von 1871, ist von der Feindstaatenklausel noch betroffen und eine BRD unterzeichnet eine Mitgliedschaft bei der UNO, die sie selbst in die Liste der Feindstaaten gegenüber dem Deutschen Reich einreiht, jedoch behauptet diese BRD gleichzeitig, dass sie den rechtmäßigen Staat Deutschlands vertritt. In medizinischer Hinsicht würde man dieses Verhalten korrekter Weise als schizophren bezeichnen.
Die BRD versucht natürlich mit allen Mitteln aus dieser, gelinde gesagt, Misere herauszukommen. Entweder versucht man es über einen Lissabon-Vertrag, welcher dann die Situation der BRD deckeln bzw. die EU sich diese einverleiben soll, und/oder man macht es über Handels- und Seerecht, da man ja eine Firma ist und so handelsrechtliche Verträge zeichnen kann.
Es liegen in allen Fällen immer arglistige Täuschungen vor gegenüber dem deutschen Volk, das ja bei derartigen Verträgen immer vertreten sein muss, so dass es sich danach um keinen Vertrag von rechtswirksamer Substanz handeln kann.
Wenn wir, wie Sie sagen, im Deutschen Reich von 1871 leben, wie beurteilen Sie dann den aktuellen Gebietsstand von Deutschland?
Es steht mir nicht zu, hier irgendeinen Gebietsstand festlegen zu können oder zu wollen. Deutschland ist ein zahnloser, besetzter Tiger, der nicht allzuviel zu melden hat. Die Alliierten halten an 1937 fest, völkerrechtlich muss man sich jedoch über die Situation von 1871 Gedanken machen. Ich würde dies einer gewissen Freiwilligkeit der betroffenen Völker überlassen und dies nicht gleich in den Vordergrund aller Verhandlungen stellen. Im noch zwingend abzuschließenden Friedensvertrag muss es dann, auch wenn es in Etappen geschehen sollte, letztendlich geregelt werden. Es ist wahrscheinlich in jedem Falle ein langwieriger Prozess.
Wie sind eigentlich die innerdeutschen Bundestagswahlen vor diesem Hintergrund zu bewerten?
Das sich selbst so bezeichnende Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass keine Wahl in der BRD Gültigkeit besitzt. Aus meiner Sicht schon deshalb nicht, da ja im GG, unabhängig von seiner nicht vorhanden Gültigkeit, in Artikel 116 steht, wer Deutscher ist. Dort heißt es: „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“
D.h. jeder Deutsche in diesem Sinne muss auch die Möglichkeit besitzen, an den Wahlen teilzunehmen. Dies geschah jedoch nie, da Wahlunterlagen niemals an alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 verschickt wurden und man sie von vornherein ausgeschlossen hat. Also selbst nach eigenem Grundgesetz der BRD sind alle Wahlen in diesem Sinne ungültig.
Gibt es denn abschießend noch absolut und nicht anzweifelbare Beweise dafür, dass alle alliierten Vorbehaltsrechte und Militärgesetze weiterhin Gültigkeit besitzen und somit der „4 + 2 Vertrag“ danach bewiesenermaßen keine Gültigkeit besitzt?
Oh ja. Diese gibt es. Im Bundesgesetzblatt Teil II von 1994 steht unmissverständlich – und ich habe wesentliche Gesetzestexte und ‑quellen immer parat – auf Seite 26, Artikel 1, Absatz 1 d), dass das Berlinübereinkommen, in dem definiert ist, dass alle Vorbehaltsrechte der Alliierten weiterhin Gültigkeit besitzen, hiermit in kraft tritt. Ich bin auch im Besitz eines Schreibens des sog. Bundesjustizministeriums von 2004, in dem die weitere Gültigkeit der Vorbehaltsrechte und somit die nicht vorhandene Souveränität der BRD eindeutig belegt sind. Diese Quellen und entsprechende Kopien dieser Schreiben sind im Buch enthalten.
Herr Dr. Haug, es scheint, als ob Sie sich sehr intensiv in den letzten 20 Jahren mit diesem enorm wichtigen Thema auseinandergesetzt haben. Auch sprechen hierfür alle Prozesse, die Sie letztendlich an Oberlandesgerichten und Finanzgerichten erfolgreich geführt haben.
Was motiviert Sie bzw. was ist Ihre Botschaft an die Deutschen?
Meine Motivation ist: Ich kann nicht anders! Es erfüllt mich auch mit Freude, wenn ich vielen Menschen Steilvorlagen und eine solide Recherchebasis in Form dieses kompakt gehaltenen Buches, das doch gefüllt ist mit wesentlichen rechtlichen, geschichtlichen und praktisch gemachten Inhalten und Erfahrungen, an die Hand geben kann.
Ich betrachte Deutschland im Moment als Jammertal. Das Volk wird ausgenutzt, Rentner erhalten eine Durchschnittsrente von 846 Euro, obwohl diese wahrscheinlich 40 Jahre einbezahlt haben. Der reale Steuersatz beträgt inkl. aller Steuern auf Produkte mehr als 80 %, Lug und Trug bestimmt unseren Alltag, Landwirtschaft wird vernichtet usw. China versucht, sich über willfährige und leider doch auch gewählte SED-Politiker wie Merkel, Gauck, Habeck, etliche Linke und Grüne, hier zu bedienen und seinen Sozialismus Deutschland über Brüssel überzustülpen. Wir stehen jetzt an einem Scheideweg: Entweder ein nach sozialistischem Modell kontrolliertes und für die Deutschen nicht passendes China hier oder man setzt sich ein mit all seinen Kräften für ein freies und selbstbestimmtes Deutschland mit eigener Identität. Es erfordert in jedem Aufklärung und Information. Und dazu möchte ich beitragen.
Vielen Dank!
Sehr gerne! Es hat mich sehr gefreut.
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