Die Merkel-Regierung übersendete im Vorjahr 427,4 Millionen Euro an Kindergeld ins Ausland, die Zahl der Kinder betrug 330.063 (zum Vergleich: 2015 wurde Kindergeld in Höhe von 261 Millionen Euro für 158.169 im Ausland lebende Kinder gewährt).
Das Kindergeld für im Ausland lebende Kinder gibt es, wenn die Eltern oder andere sorgeberechtigte Angehörige in Deutschland leben oder arbeiten, ihre Kinder aber im Herkunftsland verbleiben. Eine besondere Prüfung der Abstammung bedarf es nicht, die Vorlage einer Geburtsurkunde reicht in der Regel für die Anerkennung des Eltern-Kind-Verhältnisses aus. Seit 2015 ist die Summe der ausgezahlten Beiträge von damals 261 Millionen Euro im Vorjahr auf die neue Rekordhöhe von 427,4 Millionen Euro gestiegen. Auch die Zahl der berücksichtigten Kinder stieg von 158.169 in 2015 im Vorjahr auf den neuen Rekordwert von über 330.000 Kinder.
Unter den ersten fünf Empfängerstaaten befinden sich mit Polen, Rumänien, Tschechien und Ungarn gleich vier Länder, die beim Pro-Kopf-Einkommen deutlich unter EU-Schnitt (31.080 Euro) liegen. Vor allem für Rumänen (Pro-Kopf-Einkommen 11.440 Euro) wie auch viele andere osteuropäische Länder und andere Staaten außerhalb der EU (unter anderem Serbien, Marokko und insbesondere die Türkei) bildet das Kindergeld ein zweites Gehalt. Denn die Höhe des Kindergeldes richtet sich nicht etwa nach den Gegebenheiten im Zielland, sondern orientiert sich an den in Deutschland geltenden Bestimmungen.
Legt man die Lebenshaltungskosten in Deutschland mit 100 an, so beläuft sich der Vergleichswert für die Türkei auf etwa 46,3. Mit 204 Euro Kindergeld kann man in Deutschland wahrlich keine großen Sprünge machen, aber in der Türkei entspricht das einem Wert von 440 Euro, also mehr als der Hälfte. Eine Anpassung des Kindergeldes auf die Gegebenheiten des Ziellandes, so wie sie in Österreich 2018 vorgenommen wurde, lehnt die Merkel-Regierung aber weiterhin ab.
Quelle: freiewelt.net
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