Nachdem der Weimarer Richter Christian Dettmar mit einem Urteil gegen Corona-Maßnahmen an zwei Schulen in ganz Deutschland für Aufsehen sorgte, griff gestern (Montagmorgen) die Staatsmacht mit voller Härte ein: Auf richterliche Anweisung wurden seine private Wohnung und sein Büro durchsucht, das Handy beschlagnahmt.
Was dem Richter genau vorgeworfen wird, ist unbekannt. Tatsache ist allerdings, dass er sich am 8. April „mit einer spektakulären Entscheidung gegen Maskenpflicht, Testpflicht, Abstandsregeln und Homeschooling ausgesprochen und damit erstmalig Sinn und Notwendigkeit verordneter Corona-Maßnahmen an Schulen richterlich infrage gestellt“ hatte. (Quelle)
Hausdurchsuchung bei einem Richter
Dass bei einem Richter eine Hausdurchsuchung stattfindet, ist bereits eine extrem außergewöhnliche Situation. Dass sie nach solch einem der Bundesregierung und ihren Statthaltern in den Bundesländern absolut gegen den Strich gehenden Urteil nicht nur von einem Staatsanwalt beantragt, sondern auch von einem Richter bewilligt und angeordnet wird, dürfte einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik sein.
Die Nachricht verbreitete sich gestern vor allem in den sozialen Netzwerken, aber auch größere Medien berichten inzwischen davon. Informationen des „Nordkurier“ zufolge soll es bei dem Polizeieinsatz in den Räumlichkeiten des Richters sicher um das umstrittene Urteil gehen.
Beobachter aus dem Umfeld des Juristen sollen den Eindruck eines „Einschüchterungsversuchs” gewonnen haben. Mehrere Beamte sollen am Montag die Wohnung, das Büro und auch das private Fahrzeug des Richters durchsucht haben, zudem soll sein Handy von den Ermittlern beschlagnahmt worden sein.“
Sein Vergehen: Er wollte die Kinder schützen
Zum Hintergrund: „Auf Anregung einer Mutter hatte der Richter in einem Kindswohlverfahren gem. § 1666 BGB zu Az.: 9 F 148/21 entschieden, dass es zwei Weimarer Schulen mit sofortiger Wirkung verboten sei, den Schülerinnen und Schüler vorzuschreiben, Mund-Nasen-Bedeckungen aller Art (insbesondere qualifizierte Masken wie FFP2-Masken) zu tragen, AHA-Mindestabstände einzuhalten und/oder an SARS-CoV-2-Schnelltests teilzunehmen. Zugleich hatte er bestimmt, dass der Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten sei (Urteil im Volltext inklusive dreier Sachverständigengutachten).
Erstmalig wurde dabei vor einem deutschen Gericht Beweis erhoben hinsichtlich der wissenschaftlichen Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der verordneten Anti-Corona-Maßnahmen. Als Gutachter waren die Hygieneärztin Prof. Dr. med. Ines Kappstein, der Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner und die Biologin Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer gehört worden.
Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage und Auswertung der Gutachten war der Richter zu der Erkenntnis gelangt, dass die von ihm verbotenen Maßnahmen eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellten, dass sich bei weiterer Entwicklung ohne Intervention eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen ließe.
Er schrieb: “…die Kinder werden insbesondere durch die Pflicht, während der Schulzeit Gesichtsmasken zu tragen und Abstände untereinander und zu weiteren Personen einzuhalten, in ihrem geistigen, körperlichen und seelischen Wohl nicht nur gefährdet, sondern darüber hinaus schon gegenwärtig geschädigt. Dadurch werden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt. Das gilt insbesondere für das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Grundgesetz sowie für das Recht aus Artikel 6 Grundgesetz auf Erziehung und Betreuung durch die Eltern (auch im Hinblick auf Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und von Kindern zu tragender „Gegenstände“)…”
An Zuverlässigkeit der PCR-Tests gezweifelt
Der Richter folgte der Einschätzung der Gutachter, dass die Masken nicht zur Virenabwehr taugen, dass der PCR-Test nicht mit der erforderlichen Sicherheit eine krankmachende Infektion nachweisen kann und dass eine asymptomatische Übertragung epidemiologisch in Bezug auf SARS-CoV‑2 keine nachweisbare Rolle spielt. Die Masken würden sich durch die handhabungsbedingte Verkeimung im Gegenteil negativ auf die Gesundheit der Kinder auswirken. Die Testung in den Schulklassen wäre unnötig, schädigend und zudem datenschutzrechtlich ausgesprochen problematisch.
Der Richter bestätigt mit seinem Urteil die Einschätzung der Mutter: “Die Kinder werden physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt und in ihren Rechten verletzt, ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht.”
Abschließend stellte der Richter fest: “100.000 Grundschüler müssten eine Woche lang sämtliche Nebenwirkungen des Maskentragens in Kauf nehmen, um nur eine einzige Ansteckung pro Woche zu verhindern. Dieses Ergebnis nur als unverhältnismäßig zu bezeichnen, wäre eine völlig unzureichende Beschreibung. Vielmehr zeigt sich, dass der diesen Bereich regulierende Landesverordnungsgeber in eine Tatsachenferne geraten ist, die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat.“ (Quelle)
Jegliche Grenze des Anstands und des Rechts durchbrochen
Entsetzt zu den Vorgängen äußert sich der in der Querdenken-Bewegung bekannte Rechtsanwalt Ralf Ludwig: „Die richterliche Unabhängigkeit, eine weitere Säule eines demokratischen Rechtsstaats wird ohne Wimpernzucken abgeräumt.
Wer jetzt nicht sieht, dass wir inzwischen in einem faschistischen Land leben, dem kann nur entgegengehalten werden, dass er Teil dieses Systems ist.
Eine Hausdurchsuchung bei einem Richter wegen eines unerwünschten Urteils, hat nichts mehr mit dem Land zu tun, in dem ich geboren und aufgewachsen bin.
Mir fehlen die Worte!!! Ich kann nur jedem raten:
Schafft euer Vermögen ins sichere Ausland,
habt einen Plan, dieses Land zu verlassen.
Wer vor Richtern nicht halt macht, achtet keine Rechtsstaatlichkeit mehr.
Wehren den Anfängen, haben wir lange genug gerufen.
Die Anfänge sind vorbei. Der Faschismus – und als Mensch mit historischem Bewusstsein, verwende ich diesen Begriff nicht leichtfertig – ist jetzt etabliert.
Alle Elemente dafür sind eingeführt.
Ich rufe alle Demokraten dazu auf, am 01. Mai ab 12 Uhr nach Weimar zu kommen.
Ich bin bereit, meine Versammlung in München abzumelden.
Zeigen wir, dass wir sehr VIELE sind.
Gerade Weimar ist uns ein historischer Auftrag.
Ich erwarte von allen Rechtsanwaltskammern, Richtervereinigungen, Berufskollegen eine Welle des Protests.
Jetzt müssen alle Demokraten und freiheitsliebenden Menschen zusammenstehen.
Die rote Linie ist eindeutig überschritten!!!“
Erstveröffentlichung auf dem Blog von David Berger www.philosophia-perennis.com
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