Urteil gegen Coro­na­maß­nahmen: Haus­durch­su­chung bei Wei­marer Richter Dettmar

Nachdem der Wei­marer Richter Christian Dettmar mit einem Urteil gegen Corona-Maß­nahmen an zwei Schulen in ganz Deutschland für Auf­sehen sorgte, griff gestern (Mon­tag­morgen) die Staats­macht mit voller Härte ein: Auf rich­ter­liche Anweisung wurden seine private Wohnung und sein Büro durch­sucht, das Handy beschlagnahmt.

Was dem Richter genau vor­ge­worfen wird, ist unbe­kannt. Tat­sache ist aller­dings, dass er sich am 8. April „mit einer spek­ta­ku­lären Ent­scheidung gegen Mas­ken­pflicht, Test­pflicht, Abstands­regeln und Home­schooling aus­ge­sprochen und damit erst­malig Sinn und Not­wen­digkeit ver­ord­neter Corona-Maß­nahmen an Schulen rich­terlich infrage gestellt“ hatte. (Quelle)

Haus­durch­su­chung bei einem Richter

Dass bei einem Richter eine Haus­durch­su­chung statt­findet, ist bereits eine extrem außer­ge­wöhn­liche Situation. Dass sie nach solch einem der Bun­des­re­gierung und ihren Statt­haltern in den Bun­des­ländern absolut gegen den Strich gehenden Urteil nicht nur von einem Staats­anwalt bean­tragt, sondern auch von einem Richter bewilligt und ange­ordnet wird, dürfte ein­malig in der Geschichte der Bun­des­re­publik sein.

Die Nach­richt ver­breitete sich gestern vor allem in den sozialen Netz­werken, aber auch größere Medien berichten inzwi­schen davon. Infor­ma­tionen des „Nord­kurier“ zufolge soll es bei dem Poli­zei­einsatz in den Räum­lich­keiten des Richters sicher um das umstrittene Urteil gehen.

Beob­achter aus dem Umfeld des Juristen sollen den Ein­druck eines „Ein­schüch­te­rungs­ver­suchs” gewonnen haben. Mehrere Beamte sollen am Montag die Wohnung, das Büro und auch das private Fahrzeug des Richters durch­sucht haben, zudem soll sein Handy von den Ermittlern beschlag­nahmt worden sein.“

Sein Ver­gehen: Er wollte die Kinder schützen

Zum Hin­ter­grund: „Auf Anregung einer Mutter hatte der Richter in einem Kinds­wohl­ver­fahren gem. § 1666 BGB zu Az.: 9 F 148/21 ent­schieden, dass es zwei Wei­marer Schulen mit sofor­tiger Wirkung ver­boten sei, den Schü­le­rinnen und Schüler vor­zu­schreiben, Mund-Nasen-Bede­ckungen aller Art (ins­be­sondere qua­li­fi­zierte Masken wie FFP2-Masken) zu tragen, AHA-Min­dest­ab­stände ein­zu­halten und/oder an SARS-CoV-2-Schnell­tests teil­zu­nehmen. Zugleich hatte er bestimmt, dass der Prä­senz­un­ter­richt auf­recht­zu­er­halten sei (Urteil im Volltext inklusive dreier Sachverständigengutachten).

Erst­malig wurde dabei vor einem deut­schen Gericht Beweis erhoben hin­sichtlich der wis­sen­schaft­lichen Sinn­haf­tigkeit und Not­wen­digkeit der ver­ord­neten Anti-Corona-Maß­nahmen. Als Gut­achter waren die Hygie­ne­ärztin Prof. Dr. med. Ines Kappstein, der Psy­chologe Prof. Dr. Christof Kuh­bandner und die Bio­login Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Käm­merer gehört worden.

Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage und Aus­wertung der Gut­achten war der Richter zu der Erkenntnis gelangt, dass die von ihm ver­bo­tenen Maß­nahmen eine gegen­wärtige, in einem solchen Maß vor­handene Gefahr für das geistige, kör­per­liche oder see­lische Wohl des Kindes dar­stellten, dass sich bei wei­terer Ent­wicklung ohne Inter­vention eine erheb­liche Schä­digung mit ziem­licher Sicherheit vor­aus­sehen ließe.

Er schrieb: “…die Kinder werden ins­be­sondere durch die Pflicht, während der Schulzeit Gesichts­masken zu tragen und Abstände unter­ein­ander und zu wei­teren Per­sonen ein­zu­halten, in ihrem geis­tigen, kör­per­lichen und see­li­schen Wohl nicht nur gefährdet, sondern darüber hinaus schon gegen­wärtig geschädigt. Dadurch werden zugleich zahl­reiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Ver­fassung und inter­na­tio­nalen Kon­ven­tionen ver­letzt. Das gilt ins­be­sondere für das Recht auf freie Ent­faltung der Per­sön­lichkeit und auf kör­per­liche Unver­sehrtheit aus Artikel 2 Grund­gesetz sowie für das Recht aus Artikel 6 Grund­gesetz auf Erziehung und Betreuung durch die Eltern (auch im Hin­blick auf Maß­nahmen zur Gesund­heits­vor­sorge und von Kindern zu tra­gender „Gegen­stände“)…”

An Zuver­läs­sigkeit der PCR-Tests gezweifelt

Der Richter folgte der Ein­schätzung der Gut­achter, dass die Masken nicht zur Viren­abwehr taugen, dass der PCR-Test nicht mit der erfor­der­lichen Sicherheit eine krank­ma­chende Infektion nach­weisen kann und dass eine asym­pto­ma­tische Über­tragung epi­de­mio­lo­gisch in Bezug auf SARS-CoV‑2 keine nach­weisbare Rolle spielt. Die Masken würden sich durch die hand­ha­bungs­be­dingte Ver­keimung im Gegenteil negativ auf die Gesundheit der Kinder aus­wirken. Die Testung in den Schul­klassen wäre unnötig, schä­digend und zudem daten­schutz­rechtlich aus­ge­sprochen problematisch.

Der Richter bestätigt mit seinem Urteil die Ein­schätzung der Mutter: “Die Kinder werden phy­sisch, psy­chisch und päd­ago­gisch geschädigt und in ihren Rechten ver­letzt, ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht.”

Abschließend stellte der Richter fest: “100.000 Grund­schüler müssten eine Woche lang sämt­liche Neben­wir­kungen des Mas­ken­tragens in Kauf nehmen, um nur eine einzige Anste­ckung pro Woche zu ver­hindern. Dieses Ergebnis nur als unver­hält­nis­mäßig zu bezeichnen, wäre eine völlig unzu­rei­chende Beschreibung. Vielmehr zeigt sich, dass der diesen Bereich regu­lie­rende Lan­des­ver­ord­nungs­geber in eine Tat­sa­chen­ferne geraten ist, die his­to­risch anmu­tende Ausmaße ange­nommen hat.“ (Quelle)

Jeg­liche Grenze des Anstands und des Rechts durchbrochen

Ent­setzt zu den Vor­gängen äußert sich der in der Quer­denken-Bewegung bekannte Rechts­anwalt Ralf Ludwig: „Die rich­ter­liche Unab­hän­gigkeit, eine weitere Säule eines demo­kra­ti­schen Rechts­staats wird ohne Wim­pern­zucken abgeräumt.

Wer jetzt nicht sieht, dass wir inzwi­schen in einem faschis­ti­schen Land leben, dem kann nur ent­ge­gen­ge­halten werden, dass er Teil dieses Systems ist.

Eine Haus­durch­su­chung bei einem Richter wegen eines uner­wünschten Urteils, hat nichts mehr mit dem Land zu tun, in dem ich geboren und auf­ge­wachsen bin.

Mir fehlen die Worte!!! Ich kann nur jedem raten:

Schafft euer Ver­mögen ins sichere Ausland,
habt einen Plan, dieses Land zu verlassen.
Wer vor Richtern nicht halt macht, achtet keine Rechts­staat­lichkeit mehr.

Wehren den Anfängen, haben wir lange genug gerufen.
Die Anfänge sind vorbei. Der Faschismus – und als Mensch mit his­to­ri­schem Bewusstsein, ver­wende ich diesen Begriff nicht leicht­fertig – ist jetzt etabliert.
Alle Ele­mente dafür sind eingeführt.

Ich rufe alle Demo­kraten dazu auf, am 01. Mai ab 12 Uhr nach Weimar zu kommen.
Ich bin bereit, meine Ver­sammlung in München abzumelden.
Zeigen wir, dass wir sehr VIELE sind.

Gerade Weimar ist uns ein his­to­ri­scher Auftrag.

Ich erwarte von allen Rechts­an­walts­kammern, Rich­ter­ver­ei­ni­gungen, Berufs­kol­legen eine Welle des Protests.

Jetzt müssen alle Demo­kraten und frei­heits­lie­benden Men­schen zusammenstehen.

Die rote Linie ist ein­deutig überschritten!!!“


Erst­ver­öf­fent­li­chung auf dem Blog von David Berger www.philosophia-perennis.com